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GIGABITFÖRDERUNG

Downloads und Dokumente zur Gigabitförderung

In diesem Downloadbereich stellen wir Ihnen alle wichtigen Dokumente zur Gigabitförderung des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) sowie zu vergangenen Förderprogrammen und -Aufrufen gebündelt zur Verfügung. Die Unterlagen beziehen sich sowohl auf die aktuelle Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie 2.0) als auch auf die Vorgängerrichtlinie. Sie dienen als verbindliche Grundlage für die Planung, Antragstellung und Umsetzung von Fördervorhaben. Maßgeblich sind dabei stets die dem jeweiligen Zuwendungsbescheid beigefügten Anlagen.

Der jeweilige Downloadbereich ist thematisch gegliedert und umfasst die zentralen Regularien, Leitfäden, vertiefende Fachdokumente sowie praxisorientierte Anwendungshilfen. So erhalten Sie einen strukturierten Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen, fachlichen Anforderungen und die administrative Umsetzung der Förderverfahren.

In diesem Downloadbereich stellen wir Ihnen alle wichtigen Dokumente zur Gigabitförderung des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) sowie zu vergangenen Förderprogrammen und -Aufrufen gebündelt zur Verfügung. Die Unterlagen beziehen sich sowohl auf die aktuelle Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie 2.0) als auch auf die Vorgängerrichtlinie. Sie dienen als verbindliche Grundlage für die Planung, Antragstellung und Umsetzung von Fördervorhaben. Maßgeblich sind dabei stets die dem jeweiligen Zuwendungsbescheid beigefügten Anlagen.

Der jeweilige Downloadbereich ist thematisch gegliedert und umfasst die zentralen Regularien, Leitfäden, vertiefende Fachdokumente sowie praxisorientierte Anwendungshilfen. So erhalten Sie einen strukturierten Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen, fachlichen Anforderungen und die administrative Umsetzung der Förderverfahren.

Informationen zum aktuellen Förderaufruf

Beratungsleistungen - Gigabitförderung

Beschreibung

Mit dem Förderprogramm unterstützt das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) den Ausbau der digitalen Infrastruktur.

Förderfähige Maßnahmen/ Fördergegenstand

Folgende sinnvolle und effektive Maßnahmen können im Zuge der Beauftragung externer Beratungsleistungen insbesondere durchgeführt werden:

  • Aufbereitung und Vorbereitung der Datengrundlagen / Geoinformation
  • Beratung bei der Durchführung des Branchendialogs
  • Unterstützung bei Baukontrollen und Abnahmen
  • Juristische/technische Beratung

Auf die veröffentlichten Musterleistungsbilder als Mindestvoraussetzung für die einschlägigen Leistungen wird verwiesen.

Rechtliche Grundlage

Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0, 3. Änderungsfassung vom 31.03.2026

Förderhöhen und Förderquoten

  • Gebietskörperschaften: bis zu 50.000 Euro
  • Kreisfreie Großstädte: bis zu 200.000 Euro
  • Landkreise: bis zu 200.000 Euro
  • Förderquote: 100 Prozent

Antragsberechtigte

Gebietskörperschaft, in der das Projektgebiet liegt (insbesondere Kommunen (auch Stadtstaaten sowie rechtlich selbständige Bezirke in Städten), Landkreise, kommunale Zweckverbände oder andere kommunale Gebietskörperschaften bzw. Zusammenschlüsse nach dem jeweiligen Kommunalrecht der Länder (z. B. Ämter) sowie ein Unternehmen in ausschließlich öffentlicher Trägerschaft)

Laufzeit

Ab 01.04.2026

Infrastrukturprojekte - Gigabitförderung

Beschreibung

Mit dem Förderprogramm unterstützt das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) den Ausbau der digitalen Infrastruktur.

Förderfähige Maßnahmen/ Fördergegenstand

Infrastrukturprojekte mit zwei wählbaren Fördermodellen:

Das Wirtschaftlichkeitslückenmodell dient der Schließung einer etwaigen Wirtschaftlichkeitslücke bei privatwirtschaftlichen Betreibern von Breitbandinfrastrukturen (Nr. 3.1 und 6.2 der Förderrichtlinie).

Im Betreibermodell werden Ausgaben des Antragstellers für die Errichtung passiver Infrastruktur zur Nutzung durch privatwirtschaftliche Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze abzüglich des Barwertes der Pachteinnahmen gefördert (Nr. 3.2 und 6.2 der Förderrichtlinie).
Dazu gehören:

  • die Ausstattung von Leerrohren mit unbeschaltetem Glasfaserkabel und/oder
  • die Ausführung von Tiefbauleistungen mit oder ohne Verlegung von Leerrohren sowie die Bereitstellung von Schächten, Verzweigern und Abschlusseinrichtungen. Die privatwirtschaftliche Mitverlegung von Leerrohren für privatwirtschaftliche Ausbaumaßnahmen ist im Rahmen des geförderten Ausbaus zulässig.
  • die Mitverlegung von Leerrohren bei anderweitig geplanten Erdarbeiten (mit oder ohne Kabel)

Rechtliche Grundlage

Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0, 3. Änderungsfassung vom 31.03.2026

Förderhöhen und Förderquoten

  • bis zu 40 Mio. Euro pro Maßnahme
  • Förderquote: 50 Prozent, 60 Prozent und 70 Prozent – je nach Steuerkraftmesszahl der betroffenen Region

Antragsberechtigte

Gebietskörperschaft, in der das Projektgebiet liegt (insbesondere Kommunen (auch Stadtstaaten sowie rechtlich selbständige Bezirke in Städten), Landkreise, kommunale Zweckverbände oder andere kommunale Gebietskörperschaften bzw. Zusammenschlüsse nach dem jeweiligen Kommunalrecht der Länder (z. B. Ämter) sowie ein Unternehmen in ausschließlich öffentlicher Trägerschaft

Laufzeit

01.04.2026– 15.09.2026

Zwölfter Aufruf für die Förderung von Investivmaßnahmen - „Lückenschluss-Programm“ (15.06.2026 bis 15.09.2026, Antragstellung ab 24.07.2026, 10:00 Uhr, freigeschaltet)

Beschreibung

Mit dem Förderprogramm unterstützt das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) den Ausbau der digitalen Infrastruktur.

Förderfähige Maßnahmen/ Fördergegenstand

Infrastrukturprojekte mit zwei wählbaren Fördermodellen:

  • Das Wirtschaftlichkeitslückenmodell dient der Schließung einer etwaigen Wirtschaftlichkeitslücke bei privatwirtschaftlichen Betreibern von Breitbandinfrastrukturen (Nr. 3.1 und 6.2 der Förderrichtlinie). Abweichend vom regulären Aufruf sind ausschließlich Investitionskosten zuwendungsfähig. Eine Förderung der Kosten des Netzbetriebs erfolgt in einem Lückenschlussprojekt nach dem Wirtschaftlichkeitslückenmodell nicht.
  • Im Betreibermodell werden Ausgaben des Antragstellers für die Errichtung passiver Infrastruktur zur Nutzung durch privatwirtschaftliche Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze abzüglich des Barwertes der Pachteinnahmen gefördert (Nr. 3.2 und 6.2 der Förderrichtlinie).
    Dazu gehören:
    • die Ausstattung von Leerrohren mit unbeschaltetem Glasfaserkabel und/oder
    • die Ausführung von Tiefbauleistungen mit oder ohne Verlegung von Leerrohren sowie die Bereitstellung von Schächten, Verzweigern und Abschlusseinrichtungen. Die privatwirtschaftliche Mitverlegung von Leerrohren für privatwirtschaftliche Ausbaumaßnahmen ist im Rahmen des geförderten Ausbaus zulässig.
    • die Mitverlegung von Leerrohren bei anderweitig geplanten Erdarbeiten (mit oder ohne Kabel)

    Rechtliche Grundlage

    Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0, 3. Änderungsfassung vom 31.03.2026

    Förderhöhen und Förderquoten

      • Maximale Gesamtausgaben (Projektumfang): 600.000 Euro pro Projekt
      • Maximale Bundesförderung: Bis zu 420.000 Euro pro Projekt
      • Förderquote: 50 %, 60 % oder 70 % (abhängig von der Steuerkraftmesszahl der betroffenen Region)

      Antragsberechtigte

      Gebietskörperschaft, in der das Projektgebiet liegt (insbesondere Kommunen (auch Stadtstaaten sowie rechtlich selbständige Bezirke in Städten), Landkreise, kommunale Zweckverbände oder andere kommunale Gebietskörperschaften bzw. Zusammenschlüsse nach dem jeweiligen Kommunalrecht der Länder (z. B. Ämter) sowie ein Unternehmen in ausschließlich öffentlicher Trägerschaft)

      Je Gemeinde (AGS) kann maximal ein Projekt im Lückenschluss-Programm pro Jahr beantragt werden. Großstädte (mindestens 100.000 Einwohner) haben die Möglichkeit, im Lückenschluss-Programm zwei Anträge pro Jahr zu stellen.

      Ein Antrag im Lückenschluss-Programm darf höchstens 250 förderfähige Adressen umfassen.

      Laufzeit

      15.06.2026 – 15.09.2026

      Zur Sicherstellung des Vorranges des privatwirtschaftlichen Netzausbaus ist ein Markterkundungsverfahren vor der Antragstellung durchzuführen. Anträge im Lückenschluss-Programm nach Nr. 3.1 und Nr. 3.2 der Gigabit-RL 2.0 können ab dem 24.07.2026, 10:00 Uhr, eingereicht werden.

      Dokumente zum aktuellen Förderaufruf

      Archiv

      Förderaufrufe 2025

      Zehnter Aufruf für die Förderung von Investivmaßnahmen - „Lückenschluss-Pilotprogramm“ (05.03.2025 bis 15.09.2025)

      Beschreibung

      Mit dem Förderprogramm unterstützt das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) den Ausbau der digitalen Infrastruktur.

      Förderfähige Maßnahmen/ Fördergegenstand

      Infrastrukturprojekte mit zwei wählbaren Fördermodellen:

      • Das Wirtschaftlichkeitslückenmodell dient der Schließung einer etwaigen Wirtschaftlichkeitslücke bei privatwirtschaftlichen Betreibern von Breitbandinfrastrukturen (Nr. 3.1 und 6.2 der Förderrichtlinie).
      • Im Betreibermodell werden Ausgaben des Antragstellers für die Errichtung passiver Infrastruktur zur Nutzung durch privatwirtschaftliche Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze abzüglich des Barwertes der Pachteinnahmen gefördert (Nr. 3.2 und 6.2 der Förderrichtlinie).
        Dazu gehören:

         

          • die Ausstattung von Leerrohren mit unbeschaltetem Glasfaserkabel und/oder
          • die Ausführung von Tiefbauleistungen mit oder ohne Verlegung von Leerrohren sowie die Bereitstellung von Schächten, Verzweigern und Abschlusseinrichtungen. Die privatwirtschaftliche Mitverlegung von Leerrohren für privatwirtschaftliche Ausbaumaßnahmen ist im Rahmen des geförderten Ausbaus zulässig.
          • die Mitverlegung von Leerrohren bei anderweitig geplanten Erdarbeiten (mit oder ohne Kabel)

      Rechtliche Grundlage

      Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0

      Förderhöhen und Förderquoten

      • Maximale Gesamtausgaben (Projektumfang): 1 Mio. Euro pro Projekt
      • Maximale Bundesförderung: Bis zu 700.000 Euro pro Projekt
      • Förderquote: 50 %, 60 % oder 70 % (abhängig von der Steuerkraftmesszahl der betroffenen Region)

      Antragsberechtigte

      Gebietskörperschaft, in der das Projektgebiet liegt (insbesondere Kommunen (auch Stadtstaaten sowie rechtlich selbständige Bezirke in Städten), Landkreise, kommunale Zweckverbände oder andere kommunale Gebietskörperschaften bzw. Zusammenschlüsse nach dem jeweiligen Kommunalrecht der Länder (z. B. Ämter) sowie ein Unternehmen in ausschließlich öffentlicher Trägerschaft)

      Laufzeit

      23.01.2025 – 15.09.2025

      Dokumente zum Aufruf

      Fachdokumente

      Verbindliche Mitteilungen

      Vorlagen und Beispiel-Geodaten für GIS-Nebenbestimmungen (ZIP-Dateien)

      Wichtige Hinweise

      Ausbau und Technik

      Förderfähigkeit

      Informations- und Kommunikationsmaßnahmen

      Markterkundungsverfahren (MEV)

      Mittelanforderungen und Nachweise

      Anwendungshilfen

      Ausbau und Technik

      Auswahlverfahren und Ausschreibung

      Beratungsleistungen

      Lückenschluss-Pilotprogramm

      Markterkundungsverfahren (MEV)

      Muster

      Worksheets Netzplanung in der Gigabitförderung

      Neunter Aufruf für die Förderung von Investivmaßnahmen – „Regulärer Aufruf“ (23.01.25 – 15.09.2025)

      Beschreibung

      Mit dem Förderprogramm unterstützt das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) den Ausbau der digitalen Infrastruktur.

      Förderfähige Maßnahmen/ Fördergegenstand

      Infrastrukturprojekte mit zwei wählbaren Fördermodellen:

      • Das Wirtschaftlichkeitslückenmodell dient der Schließung einer etwaigen Wirtschaftlichkeitslücke bei privatwirtschaftlichen Betreibern von Breitbandinfrastrukturen (Nr. 3.1 und 6.2 der Förderrichtlinie).
      • Im Betreibermodell werden Ausgaben des Antragstellers für die Errichtung passiver Infrastruktur zur Nutzung durch privatwirtschaftliche Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze abzüglich des Barwertes der Pachteinnahmen gefördert (Nr. 3.2 und 6.2 der Förderrichtlinie).
        Dazu gehören:

         

          • die Ausstattung von Leerrohren mit unbeschaltetem Glasfaserkabel und/oder
          • die Ausführung von Tiefbauleistungen mit oder ohne Verlegung von Leerrohren sowie die Bereitstellung von Schächten, Verzweigern und Abschlusseinrichtungen. Die privatwirtschaftliche Mitverlegung von Leerrohren für privatwirtschaftliche Ausbaumaßnahmen ist im Rahmen des geförderten Ausbaus zulässig.
          • die Mitverlegung von Leerrohren bei anderweitig geplanten Erdarbeiten (mit oder ohne Kabel)

      Rechtliche Grundlage

      Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0

      Förderhöhen und Förderquoten

      • bis zu 40 Mio. Euro pro Maßnahme
      • Förderquote: 50 Prozent, 60 Prozent und 70 Prozent – je nach Steuerkraftmesszahl der betroffenen Region

      Antragsberechtigte

      Gebietskörperschaft, in der das Projektgebiet liegt (insbesondere Kommunen (auch Stadtstaaten sowie rechtlich selbständige Bezirke in Städten), Landkreise, kommunale Zweckverbände oder andere kommunale Gebietskörperschaften bzw. Zusammenschlüsse nach dem jeweiligen Kommunalrecht der Länder (z. B. Ämter) sowie ein Unternehmen in ausschließlich öffentlicher Trägerschaft)

      Laufzeit

      23.01.2025 – 15.09.2025

      Dokumente zum Aufruf

      Fachdokumente

      Verbindliche Mitteilungen

      Vorlagen und Beispiel-Geodaten für GIS-Nebenbestimmungen (ZIP-Dateien)

      Wichtige Hinweise

      Ausbau und Technik

      Förderfähigkeit

      Informations- und Kommunikationsmaßnahmen

      Markterkundungsverfahren (MEV)

      Mittelanforderungen und Nachweise

      Anwendungshilfen

      Ausbau und Technik

      Auswahlverfahren und Ausschreibung

      Beratungsleistungen

      Markterkundungsverfahren (MEV)

      Muster

      Worksheets Netzplanung in der Gigabitförderung

      Achter Aufruf für die Förderung von Investivmaßnahmen - fast lane (23.01.25 - 15.09.2025)

      Beschreibung

      Mit dem Förderprogramm unterstützt das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) den Ausbau der digitalen Infrastruktur.

      Förderfähige Maßnahmen/ Fördergegenstand

      Infrastrukturprojekte mit zwei wählbaren Fördermodellen:

      • Das Wirtschaftlichkeitslückenmodell dient der Schließung einer etwaigen Wirtschaftlichkeitslücke bei privatwirtschaftlichen Betreibern von Breitbandinfrastrukturen (Nr. 3.1 und 6.2 der Förderrichtlinie).
      • Im Betreibermodell werden Ausgaben des Antragstellers für die Errichtung passiver Infrastruktur zur Nutzung durch privatwirtschaftliche Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze abzüglich des Barwertes der Pachteinnahmen gefördert (Nr. 3.2 und 6.2 der Förderrichtlinie).
        Dazu gehören:
          • die Ausstattung von Leerrohren mit unbeschaltetem Glasfaserkabel und/oder
          • die Ausführung von Tiefbauleistungen mit oder ohne Verlegung von Leerrohren sowie die Bereitstellung von Schächten, Verzweigern und Abschlusseinrichtungen. Die privatwirtschaftliche Mitverlegung von Leerrohren für privatwirtschaftliche Ausbaumaßnahmen ist im Rahmen des geförderten Ausbaus zulässig.
          • die Mitverlegung von Leerrohren bei anderweitig geplanten Erdarbeiten (mit oder ohne Kabel)

      Rechtliche Grundlage

      Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0

      Förderhöhen und Förderquoten

      • bis zu 40 Mio. Euro pro Maßnahme
      • Förderquote: 50 Prozent, 60 Prozent und 70 Prozent – je nach Steuerkraftmesszahl der betroffenen Region

      Antragsberechtigte

      Gebietskörperschaft, in der das Projektgebiet liegt (insbesondere Kommunen (auch Stadtstaaten sowie rechtlich selbständige Bezirke in Städten), Landkreise, kommunale Zweckverbände oder andere kommunale Gebietskörperschaften bzw. Zusammenschlüsse nach dem jeweiligen Kommunalrecht der Länder (z. B. Ämter) sowie ein Unternehmen in ausschließlich öffentlicher Trägerschaft)

      Laufzeit

      23.01.2025 – 15.09.2025

      Dokumente zum Aufruf

      Fachdokumente

      Verbindliche Mitteilungen

      Vorlagen und Beispiel-Geodaten für GIS-Nebenbestimmungen (ZIP-Dateien)

      Wichtige Hinweise

      Ausbau und Technik

      Förderfähigkeit

      Informations- und Kommunikationsmaßnahmen

      Markterkundungsverfahren (MEV)

      Mittelanforderungen und Nachweise

      Anwendungshilfen

      Ausbau und Technik

      Auswahlverfahren und Ausschreibung

      Beratungsleistungen

      Markterkundungsverfahren (MEV)

      Muster

      Worksheets Netzplanung in der Gigabitförderung

      Förderaufrufe 2024

      Siebter Aufruf für die Förderung von Investivmaßnahmen - „Lückenschluss-Pilotprogramm“ (05.09.2024 - 15.11.2024)

      Beschreibung

      Das Lückenschluss-Programm ist eine Ergänzung der Gigabitförderung und unterstützt den gezielten Ausbau von Glasfaser dort, wo nur noch kurze Strecken fehlen. Es setzt bewusst auf Synergiepotenziale mit bestehenden, geplanten oder bereits im Bau befindlichen Netzen, um vorhandene Infrastrukturen optimal zu nutzen. Es bietet die Möglichkeit, das Bewilligungsverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen, um kleine Gebiete schnell zu erschließen – mit wenig Aufwand und großer Wirkung für Kommunen und Bürger:innen.

      Rechtsgrundlagen & Richtlinien

      Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0

      Förderhöhen und Förderquoten

      • Maximale Gesamtausgaben (Projektumfang): 1 Mio. Euro pro Projekt
      • Maximale Bundesförderung: Bis zu 700.000 Euro pro Projekt
      • Förderquote: 50 %, 60 % oder 70 % (abhängig von der Steuerkraftmesszahl der betroffenen Region)

      Antragsberechtigte

      Gebietskörperschaften, zum Beispiel Kommunen, Landkreise oder kommunale Zusammenschlüsse sowie Unternehmen in öffentlicher Trägerschaft. Sie koordinieren den Ausbau, garantieren gegenüber dem Bund die Erreichung der Projektziele und stellen hierbei insbesondere einen diskriminierungsfreien Zugang über die Zweckbindungsfrist hinaus sicher. Hierfür beauftragen sie privatwirtschaftliche Unternehmen. 

      Dokumente zum Aufruf

      Anwendungshilfen

      Ausbau und Technik

      Auswahlverfahren und Ausschreibung

      Beratungsleistungen

      Markterkundungsverfahren (MEV)

      Muster

      Worksheets Netzplanung in der Gigabitförderung

      Sechster Aufruf für die Förderung von Investivmaßnahmen - „Lückenschluss-Pilotprogramm“ (06.06.2024 - 05.09.2024)

      Beschreibung

      Das Lückenschluss-Programm ist eine Ergänzung der Gigabitförderung und unterstützt den gezielten Ausbau von Glasfaser dort, wo nur noch kurze Strecken fehlen. Es setzt bewusst auf Synergiepotenziale mit bestehenden, geplanten oder bereits im Bau befindlichen Netzen, um vorhandene Infrastrukturen optimal zu nutzen. Es bietet die Möglichkeit, das Bewilligungsverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen, um kleine Gebiete schnell zu erschließen – mit wenig Aufwand und großer Wirkung für Kommunen und Bürger:innen.

      Rechtsgrundlagen & Richtlinien

      Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0

      Förderhöhen und Förderquoten

      • Maximale Gesamtausgaben (Projektumfang): 500.000 Euro pro Projekt
      • Maximale Bundesförderung: Bis zu 350.000 Euro pro Projekt
      • Förderquote: 50 %, 60 % oder 70 % (abhängig von der Steuerkraftmesszahl der betroffenen Region)

      Antragsberechtigte

      Gebietskörperschaften, zum Beispiel Kommunen, Landkreise oder kommunale Zusammenschlüsse sowie Unternehmen in öffentlicher Trägerschaft. Sie koordinieren den Ausbau, garantieren gegenüber dem Bund die Erreichung der Projektziele und stellen hierbei insbesondere einen diskriminierungsfreien Zugang über die Zweckbindungsfrist hinaus sicher. Hierfür beauftragen sie privatwirtschaftliche Unternehmen. 

      Dokumente zum Aufruf

      Fachdokumente

      Verbindliche Mitteilungen

      Vorlagen und Beispiel-Geodaten für GIS-Nebenbestimmungen (ZIP-Dateien)

      Wichtige Hinweise

      Ausbau und Technik

      Beratungsleistungen

      Förderfähigkeit

      Informations- und Kommunikationsmaßnahmen

      Mittelanforderungen und Nachweise

      Anwendungshilfen

      Ausbau und Technik

      Auswahlverfahren und Ausschreibung

      Beratungsleistungen

      Markterkundungsverfahren (MEV)

      Muster

      Worksheets Netzplanung in der Gigabitförderung

      Fünfter Aufruf für die Förderung von Investivmaßnahmen - „Regulärer Aufruf“ (30.04.2024 - 30.09.2024)

      Beschreibung

      Das Programm unterstützt den flächendeckenden Ausbau von Gigabitnetzen in der Bundesrepublik Deutschland. Dieser Aufruf betraf Förderanträge, die nicht die Mindestpunktzahl von 300 für eine vorrangige Bewilligung erhielten. Die Bewilligung erfolgte nach Ablauf der Aufruffrist aus den Mitteln, die nicht für die vorrangig förderwürdigen Vorhaben genutzt wurden.

      Rechtliche Grundlage

      Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0

      Förderhöhen und Förderquoten

      Die maximale Bundesfördersumme je Projekt betrug 100 Mio. Euro.

      Antragsberechtigte

      Gebietskörperschaft, in der das Projektgebiet liegt

      Dokumente zum Aufruf

      Fachdokumente

      Verbindliche Mitteilungen

      Vorlagen und Beispiel-Geodaten für GIS-Nebenbestimmungen (ZIP-Dateien)

      Wichtige Hinweise

      Ausbau und Technik

      Beratungsleistungen

      Förderfähigkeit

      Informations- und Kommunikationsmaßnahmen

      Mittelanforderungen und Nachweise

      Anwendungshilfen

      Ausbau und Technik

      Auswahlverfahren und Ausschreibung

      Beratungsleistungen

      Markterkundungsverfahren (MEV)

      Muster

      Worksheets Netzplanung in der Gigabitförderung

      Vierter Aufruf für die Förderung von Investivmaßnahmen - fast lane (30.04.2024 - 30.09.2024)

      Beschreibung

      Das Programm unterstützt den flächendeckenden Ausbau von Gigabitnetzen in der Bundesrepublik Deutschland. Dieser Aufruf betraf Förderanträge, die nicht die Mindestpunktzahl von 300 für eine vorrangige Bewilligung erhielten. Die Bewilligung erfolgte nach Ablauf der Aufruffrist aus den Mitteln, die nicht für die vorrangig förderwürdigen Vorhaben genutzt wurden.

      Rechtliche Grundlage

      Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0

      Förderhöhen und Förderquoten

      Die maximale Bundesfördersumme je Projekt betrug 100 Mio. Euro.

      Antragsberechtigte

      Gebietskörperschaft, in der das Projektgebiet liegt

      Dokumente zum Aufruf

      Fachdokumente

      Verbindliche Mitteilungen

      Vorlagen und Beispiel-Geodaten für GIS-Nebenbestimmungen (ZIP-Dateien)

      Wichtige Hinweise

      Ausbau und Technik

      Beratungsleistungen

      Förderfähigkeit

      Informations- und Kommunikationsmaßnahmen

      Mittelanforderungen und Nachweise

      Anwendungshilfen

      Anwendungshilfe

      Ausbau und Technik

      Auswahlverfahren und Ausschreibung

      Markterkundungsverfahren (MEV)

      Muster

      Sozioökonomische Schwerpunkte (SÖS)

      Worksheets Netzplanung in der Gigabitförderung

      Worksheets Netzplanung im Weiße-Flecken-Förderprogramm

      Dritter Aufruf Beratungsleistungen (15.04.2024 - 31.12.2025)

      Beschreibung

      Mit dem Förderprogramm unterstützt das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) den Ausbau der digitalen Infrastruktur.

      Förderfähige Maßnahmen/ Fördergegenstand

      Folgende sinnvolle und effektive Maßnahmen können im Zuge der Beauftragung externer Beratungsleistungen insbesondere durchgeführt werden:

      • Aufbereitung und Vorbereitung der Datengrundlagen / Geoinformation
      • Beratung bei der Durchführung des Branchendialogs
      • Unterstützung bei Baukontrollen und Abnahmen
      • Juristische/technische Beratung

      Auf die veröffentlichten Musterleistungsbilder als Mindestvoraussetzung für die einschlägigen Leistungen wird verwiesen.

      Rechtliche Grundlage

      Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0, 2. Änderungsfassung vom 13.01.2025

      Förderhöhen und Förderquoten

      • Gebietskörperschaften: bis zu 50.000 Euro
      • Kreisfreie Großstädte: bis zu 200.000 Euro
      • Landkreise: bis zu 200.000 Euro
      • Förderquote: 100 Prozent

      Antragsberechtigte

      Gebietskörperschaft, in der das Projektgebiet liegt (insbesondere Kommunen (auch Stadtstaaten sowie rechtlich selbständige Bezirke in Städten), Landkreise, kommunale Zweckverbände oder andere kommunale Gebietskörperschaften bzw. Zusammenschlüsse nach dem jeweiligen Kommunalrecht der Länder (z. B. Ämter) sowie ein Unternehmen in ausschließlich öffentlicher Trägerschaft)

      Dokumente zum Aufruf

      Fachdokumente

      Verbindliche Mitteilungen

      Vorlagen und Beispiel-Geodaten für GIS-Nebenbestimmungen (ZIP-Dateien)

      Wichtige Hinweise

      Ausbau und Technik

      Beratungsleistungen

      Informations- und Kommunikationsmaßnahmen

      Mittelanforderungen und Nachweise

      Upgrade

      Anwendungshilfen

      Ausbau und Technik

      Auswahlverfahren und Ausschreibung

      Beratungsleistungen

      Markterkundungsverfahren (MEV)

      Muster

      Sozioökonomische Schwerpunkte (SÖS)

      Worksheets Netzplanung in der Gigabitförderung

      Worksheets Netzplanung im Weiße-Flecken-Förderprogramm

      Förderaufrufe 2023

      Dritter Aufruf für die Förderung von Investivmaßnahmen - „Regulärer Aufruf“ - (15.09.2023 - 15.10.2023)

      Beschreibung

      Das Programm unterstützt den flächendeckenden Ausbau von Gigabitnetzen in der Bundesrepublik Deutschland. Dieser Aufruf betraf Förderanträge, die nicht die Mindestpunktzahl von 300 für eine vorrangige Bewilligung erhielten. Die Bewilligung erfolgte nach Ablauf der Aufruffrist aus den Mitteln, die nicht für die vorrangig förderwürdigen Vorhaben genutzt wurden.

      Rechtliche Grundlage

      Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0

      Förderhöhen und Förderquoten

      Die maximale Bundesfördersumme je Projekt betrug 100 Mio. Euro.

      Antragsberechtigte

      Gebietskörperschaft, in der das Projektgebiet liegt

      Dokumente zum Aufruf

      Fachdokumente

      Verbindliche Mitteilungen

      Vorlagen und Beispiel-Geodaten für GIS-Nebenbestimmungen (ZIP-Dateien)

      Wichtige Hinweise

      Ausbau und Technik

      Beratungsleistungen

      Informations- und Kommunikationsmaßnahmen

      Mittelanforderungen und Nachweise

      Upgrade

      Anwendungshilfen

      Ausbau und Technik

      Auswahlverfahren und Ausschreibung

      Beratungsleistungen

      Markterkundungsverfahren (MEV)

      Muster

      Sozioökonomische Schwerpunkte (SÖS)

      Worksheets Netzplanung in der Gigabitförderung

      Worksheets Netzplanung im Weiße-Flecken-Förderprogramm

      Zweiter Aufruf für die Förderung von Investivmaßnahmen - fast lane (03.04.2023 - 08.12.2023)

      Beschreibung

      Das Programm unterstützt den flächendeckenden Ausbau von Gigabitnetzen in der Bundesrepublik Deutschland. Dieser Aufruf betraf Förderanträge, die nicht die Mindestpunktzahl von 300 für eine vorrangige Bewilligung erhielten. Die Bewilligung erfolgte nach Ablauf der Aufruffrist aus den Mitteln, die nicht für die vorrangig förderwürdigen Vorhaben genutzt wurden.

      Rechtliche Grundlage

      Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0

      Förderhöhen und Förderquoten

      Die maximale Bundesfördersumme je Projekt betrug 100 Mio. Euro.

      Antragsberechtigte

      Gebietskörperschaft, in der das Projektgebiet liegt

      Dokumente zum Aufruf

      Fachdokumente

      Verbindliche Mitteilungen

      Vorlagen und Beispiel-Geodaten für GIS-Nebenbestimmungen (ZIP-Dateien)

      Wichtige Hinweise

      Ausbau und Technik

      Beratungsleistungen

      Informations- und Kommunikationsmaßnahmen

      Mittelanforderungen und Nachweise

      Upgrade

      Anwendungshilfen

      Ausbau und Technik

      Auswahlverfahren und Ausschreibung

      Beratungsleistungen

      Markterkundungsverfahren (MEV)

      Muster

      Sozioökonomische Schwerpunkte (SÖS)

      Worksheets Netzplanung in der Gigabitförderung

      Worksheets Netzplanung im Weiße-Flecken-Förderprogramm

      Zweiter Aufruf Beratungsleistungen (03.04.2023 - 31.12.2025)

      Beschreibung

      Mit dem Förderprogramm unterstützt das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) den Ausbau der digitalen Infrastruktur.

      Förderfähige Maßnahmen/ Fördergegenstand

      Folgende sinnvolle und effektive Maßnahmen können im Zuge der Beauftragung externer Beratungsleistungen insbesondere durchgeführt werden:

      • Aufbereitung und Vorbereitung der Datengrundlagen / Geoinformation
      • Beratung bei der Durchführung des Branchendialogs
      • Unterstützung bei Baukontrollen und Abnahmen
      • Juristische/technische Beratung

      Auf die veröffentlichten Musterleistungsbilder als Mindestvoraussetzung für die einschlägigen Leistungen wird verwiesen.

      Rechtliche Grundlage

      Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 vom 26.04.2021

      Förderhöhen und Förderquoten

      • Gebietskörperschaften: bis zu 50.000 Euro
      • Kreisfreie Großstädte: bis zu 200.000 Euro
      • Landkreise: bis zu 200.000 Euro
      • Förderquote: 100 Prozent

      Antragsberechtigte

      Gebietskörperschaft, in der das Projektgebiet liegt (insbesondere Kommunen (auch Stadtstaaten sowie rechtlich selbständige Bezirke in Städten), Landkreise, kommunale Zweckverbände oder andere kommunale Gebietskörperschaften bzw. Zusammenschlüsse nach dem jeweiligen Kommunalrecht der Länder (z. B. Ämter) sowie ein Unternehmen in ausschließlich öffentlicher Trägerschaft)

      Dokumente zum Aufruf

      Förderaufrufe 2021

      Erster Aufruf für Beratungsleistungen (26.04.2021 - 14.10.2022)

      Beschreibung

      Mit dem Förderprogramm unterstützt das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) den Ausbau der digitalen Infrastruktur.

      Förderfähige Maßnahmen/ Fördergegenstand

      Folgende sinnvolle und effektive Maßnahmen können im Zuge der Beauftragung externer Beratungsleistungen insbesondere durchgeführt werden:

      • Aufbereitung und Vorbereitung der Datengrundlagen / Geoinformation
      • Beratung bei der Durchführung des Branchendialogs
      • Unterstützung bei Baukontrollen und Abnahmen
      • Juristische/technische Beratung

      Auf die veröffentlichten Musterleistungsbilder als Mindestvoraussetzung für die einschlägigen Leistungen wird verwiesen.

      Rechtliche Grundlage

      Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 26.04.2021

      Förderhöhen und Förderquoten

      • Gebietskörperschaften: bis zu 50.000 Euro
      • Landkreise: bis zu 200.000 Euro
      • Förderquote: 100 Prozent

      Antragsberechtigte

      Gebietskörperschaft, in der das Projektgebiet liegt (insbesondere Kommunen (auch Stadtstaaten sowie rechtlich selbständige Bezirke in Städten), Landkreise, kommunale Zweckverbände oder andere kommunale Gebietskörperschaften bzw. Zusammenschlüsse nach dem jeweiligen Kommunalrecht der Länder (z. B. Ämter) sowie ein Unternehmen in ausschließlich öffentlicher Trägerschaft)

      Dokumente zum Aufruf

      Erster Aufruf für die Förderung von Investivmaßnahmen (26.04.2021 - 14.10.2022)

      Beschreibung

      Das Programm unterstützt den flächendeckenden Ausbau von Gigabitnetzen in der Bundesrepublik Deutschland. Dieser Aufruf betraf Förderanträge, die nicht die Mindestpunktzahl von 300 für eine vorrangige Bewilligung erhielten. Die Bewilligung erfolgte nach Ablauf der Aufruffrist aus den Mitteln, die nicht für die vorrangig förderwürdigen Vorhaben genutzt wurden.

      Rechtliche Grundlage

      Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0

      Förderhöhen und Förderquoten

      Die maximale Bundesfördersumme je Projekt betrug 100 Mio. Euro.

      Antragsberechtigte

      Gebietskörperschaft, in der das Projektgebiet liegt

      Dokumente zum Aufruf

      Fachdokumente

      Verbindliche Mitteilungen

      Vorlagen und Beispiel-Geodaten für GIS-Nebenbestimmungen (ZIP-Dateien)

      Wichtige Hinweise

      Ausbau und Technik

      Beratungsleistungen

      Informations- und Kommunikationsmaßnahmen

      Mittelanforderungen und Nachweise

      Upgrade

      Anwendungshilfen

      Anwendungshilfe

      Ausbau und Technik

      Auswahlverfahren und Ausschreibung

      Markterkundungsverfahren (MEV)

      Muster

      Sozioökonomische Schwerpunkte (SÖS)

      Worksheets Netzplanung in der Gigabitförderung

      Worksheets Netzplanung im Weiße-Flecken-Förderprogramm

      Förderaufrufe 2020

      Erster Aufruf für Neubaugebiete (01.08.2020 - 31.12.2020)

      Beschreibung folgt

      Dokumente zum Aufruf

      Fachdokumente

      Verbindliche Mitteilungen

      Wichtige Hinweise

      Ausbau und Technik

      Auswahlverfahren und Ausschreibung

      Informations- und Kommunikationsmaßnahmen

      Mittelanforderung

      Mittelanforderungen und Nachweise

      Verwendungsnachweis

      Förderaufrufe 2018

      Sonderaufruf Schulen und Krankenhäuser (15.11.2018 - 31.12.2020)

      Beschreibung

      Im November 2018 wurde das Bundesförderprogramm Breitband um den Sonderaufruf für Schulen und Krankenhäuser erweitert. wenn sich die Schulen und Krankenhäuser in ansonsten nicht förderfähigen Gebieten befinden, dabei selbst aber über keine NGA-Versorgung verfügen. wenn sich die entsprechenden Gebäude nicht in räumlicher Nähe zu einem weiteren unterversorgten Gebiet befinden.

      Rechtliche Grundlage

      Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ – Überarbeitung der 1. Novelle vom 28. November 2019

      Förderhöhen und Förderquoten

      • Errichtung eines NGA-Netzes mit einer Förderung ab 10.000 Euro
      • Förderquote 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben (Basisfördersatz)
      • Bei Gebieten mit geringer Wirtschaftskraft kann die Förderquote 60 bzw. 70 Prozent betragen (maßgeblich ist der einwohnerbezogene Realsteuervergleich der letzten 5 Jahre)

      Antragsberechtigte

      Zuwendungsempfänger ist die im Projektgebiet gelegene Gebietskörperschaft (insb. Kommune (auch Stadtstaaten), Landkreis, kommunaler Zweckverband oder eine andere kommunale Gebietskörperschaft bzw. ein Zusammenschluss nach dem jeweiligen Kommunalrecht der Länder, z. B. ein Amt)

      Dokumente zum Aufruf

      Fachdokumente

      Verbindliche Mitteilungen

      Ausbau und Technik

      Auswahlverfahren und Ausschreibung

      Informations- und Kommunikationsmaßnahmen

      Mittelanforderung

      Mittelanforderungen und Nachweise

      Upgrade („graue Flecken“)

      Verwendungsnachweis

      Sonderaufruf Mittelstand - zweiter Gewerbeaufruf (15.11.2018 - 31.12.2020)

      Beschreibung

      Dieses Sonderprogramm hat das Ziel, einen effektiven und technologieneutralen Breitbandausbau zur Erreichung eines nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandnetzes in unterversorgten Gewerbe- und Industriegebieten sowie Häfen zu unterstützen. Gefördert wird der Ausbau des Glasfasernetzes mit Datenübertragungsgeschwindigkeiten von 1 Gbit/s symmetrisch (d. h. im Up- und Download gleichermaßen).

      Rechtliche Grundlage

      Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ – Überarbeitung der 1. Novelle vom 28. November 2019

      Förderhöhen und Förderquoten

      • Errichtung eines NGA-Netzes mit einer Förderung von 10.000 bis 1 Mio. Euro.
      • Förderquote 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben (Basisfördersatz).
      • Bei Gebieten mit geringer Wirtschaftskraft kann die Förderquote 60 bzw. 70 Prozent betragen (maßgeblich ist der einwohnerbezogene Realsteuervergleich der letzten 5 Jahre)

      Antragsberechtigte

      Zuwendungsempfänger ist die im Projektgebiet gelegene Gebietskörperschaft (insb. Kommune (auch Stadtstaaten), Landkreis, kommunaler Zweckverband oder eine andere kommunale Gebietskörperschaft bzw. ein Zusammenschluss nach dem jeweiligen Kommunalrecht der Länder, z. B. ein Amt)

      Dokumente zum Aufruf

      Fachdokumente

      Verbindliche Mitteilungen

      Wichtige Hinweise

      Ausbau und Technik

      Auswahlverfahren und Ausschreibung

      Informations- und Kommunikationsmaßnahmen

      Mittelanforderung

      Mittelanforderungen und Nachweise

      Upgrade („graue Flecken“)

      Verwendungsnachweis

      Anwendungshilfen

      Ausbau und Technik

      Auswahlverfahren und Ausschreibung

      Informations- und Kommunikationsmaßnahmen

      Mittelanforderung

      Mittelanforderungen und Nachweise

      Upgrade („graue Flecken“)

      Verwendungsnachweis

      Dritter Aufruf für Beratungsleistungen (01.08.2018 - 31.12.2020)

      Förderfähige Maßnahmen/ Fördergegenstand

      • Analyse der Ist-Situation / Ermittlung von Kostensenkungspotenzialen
      • Machbarkeitsstudien und Wirtschaftlichkeitsabwägungen
      • Geoinformations-Dienstleistungen
      • Juristische und technische Begleitung bei Ausschreibungsverfahren
      • Beratungsleistungen Gigabitgesellschaft
      • Erstellung von übergreifenden Netzstrukturkonzepten (Glasfaserfortschrittsplanung, nur Landkreise)

      Rechtliche Grundlage

      Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland

      Förderhöhen und Förderquoten

      Beratungsleistungen bis 50.000 Euro (Vollfinanzierung)

      Antragsberechtigte

      Zuwendungsempfänger ist die im Projektgebiet gelegene Gebietskörperschaft (insb. Kommune (auch Stadtstaaten), Landkreis, kommunaler Zweckverband oder eine andere kommunale Gebietskörperschaft bzw. ein Zusammenschluss nach dem jeweiligen Kommunalrecht der Länder, z. B. ein Amt).

      Dokumente zum Aufruf

      Sechster Aufruf für die Förderung von Investivmaßnahmen (01.08.2018 - 31.12.2020)

      Beschreibung

      Nur für Anschlüsse mit einer verfügbaren Bandbreite von weniger als 30 Mbit/s konnte das Förderprogramm des BMDS in Anspruch genommen werden.

      Förderfähige Maßnahmen/ Fördergegenstand

      In der Wirtschaftlichkeitslückenförderung dient die beantragte Zuwendung der Schließung einer etwaigen Wirtschaftlichkeitslücke bei privatwirtschaftlichen Betreibern von Breitbandinfrastrukturen (Nr. 3.1 und 6.2 der Förderrichtlinie).
      Im Betreibermodell werden Ausgaben des Antragstellers (abzüglich des Barwertes der Pachteinnahmen) für die Errichtung passiver Infrastruktur (Tiefbauleistungen, Leerrohre, Glasfaserkabel, Schächte, Verzweiger und Abschlusseinrichtungen) zur Nutzung durch privatwirtschaftliche Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze gefördert (Nr. 3.2 und 6.2 der Förderrichtlinie).

      Rechtliche Grundlage

      Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland

      Förderhöhen und Förderquoten

      Infrastrukturprojekte bis 15 Mio. Euro / gemäß der Novelle der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in Deutschland vom 03. Juli 2018 liegt der maximale Förderbetrag bei 30 Mio. Euro (Förderquote 50 Prozent, 60 Prozent und 70 Prozent nach Steuerkraftmesszahl der betroffenen Region)

      Antragsberechtigte

      Zuwendungsempfänger ist die im Projektgebiet gelegene Gebietskörperschaft (insb. Kommune (auch Stadtstaaten), Landkreis, kommunaler Zweckverband oder eine andere kommunale Gebietskörperschaft bzw. ein Zusammenschluss nach dem jeweiligen Kommunalrecht der Länder, z. B. ein Amt)

      Dokumente zum Aufruf

      Fachdokumente

      Verbindliche Mitteilungen

      Ausbau und Technik

      Auswahlverfahren und Ausschreibung

      Informations- und Kommunikationsmaßnahmen

      Mittelanforderung

      Mittelanforderungen und Nachweise

      Upgrade („graue Flecken“)

      Verwendungsnachweis

      Förderaufrufe 2017

      Fünfter Aufruf für die Förderung von Investivmaßnahmen (02.05.2017 - 29.09.2020)

      Beschreibung

      Nur für Anschlüsse mit einer verfügbaren Bandbreite von weniger als 30 Mbit/s konnte das Förderprogramm des BMDS in Anspruch genommen werden.

      Förderfähige Maßnahmen/ Fördergegenstand

      In der Wirtschaftlichkeitslückenförderung dient die beantragte Zuwendung der Schließung einer etwaigen Wirtschaftlichkeitslücke bei privatwirtschaftlichen Betreibern von Breitbandinfrastrukturen (Nr. 3.1 und 6.2 der Förderrichtlinie).
      Im Betreibermodell werden Ausgaben des Antragstellers (abzüglich des Barwertes der Pachteinnahmen) für die Errichtung passiver Infrastruktur (Tiefbauleistungen, Leerrohre, Glasfaserkabel, Schächte, Verzweiger und Abschlusseinrichtungen) zur Nutzung durch privatwirtschaftliche Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze gefördert (Nr. 3.2 und 6.2 der Förderrichtlinie).

      Rechtliche Grundlage

      Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland

      Förderhöhen und Förderquoten

      Infrastrukturprojekte bis 15 Mio. Euro / gemäß der Novelle der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in Deutschland vom 03. Juli 2018 liegt der maximale Förderbetrag bei 30 Mio. Euro (Förderquote 50 Prozent, 60 Prozent und 70 Prozent nach Steuerkraftmesszahl der betroffenen Region)

      Antragsberechtigte

      Zuwendungsempfänger ist die im Projektgebiet gelegene Gebietskörperschaft (insb. Kommune (auch Stadtstaaten), Landkreis, kommunaler Zweckverband oder eine andere kommunale Gebietskörperschaft bzw. ein Zusammenschluss nach dem jeweiligen Kommunalrecht der Länder, z. B. ein Amt).

      Dokumente zum Aufruf

      Fachdokumente

      Verbindliche Mitteilungen

      Ausbau und Technik

      Auswahlverfahren und Ausschreibung

      Informations- und Kommunikationsmaßnahmen

      Mittelanforderung

      Mittelanforderungen und Nachweise

      Upgrade (graue Flecken“)

      Verwendungsnachweis

      Zweiter Aufruf für Beratungsleistungen (02.01.2017 - 01.08.2018)

      Förderfähige Maßnahmen/ Fördergegenstand

      • Analyse der Ist-Situation / Ermittlung von Kostensenkungspotenzialen
      • Machbarkeitsstudien und Wirtschaftlichkeitsabwägungen
      • Geoinformations-Dienstleistungen
      • Juristische und technische Begleitung bei Ausschreibungsverfahren
      • Beratungsleistungen Gigabitgesellschaft
      • Erstellung von übergreifenden Netzstrukturkonzepten (Glasfaserfortschrittsplanung, nur Landkreise)

      Rechtliche Grundlage

      Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland

      Förderhöhen und Förderquoten

      Beratungsleistungen bis 50.000 Euro (Vollfinanzierung)

      Antragsberechtigte

      Zuwendungsempfänger ist die im Projektgebiet gelegene Gebietskörperschaft (insb. Kommune (auch Stadtstaaten), Landkreis, kommunaler Zweckverband oder eine andere kommunale Gebietskörperschaft bzw. ein Zusammenschluss nach dem jeweiligen Kommunalrecht der Länder, z. B. ein Amt).

      Dokumente zum Aufruf

      Sonderaufruf Mittelstand - erster Gewerbeaufruf (16.01.2017 - 14.11.2018)

      Beschreibung

      Dieses Sonderprogramm hat das Ziel, einen effektiven und technologieneutralen Breitbandausbau zur Erreichung eines nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandnetzes in unterversorgten Gewerbe- und Industriegebieten sowie Häfen zu unterstützen. Gefördert wird der Ausbau des Glasfasernetzes mit Datenübertragungsgeschwindigkeiten von 1 Gbit/s symmetrisch (d. h. im Up- und Download gleichermaßen).

      Rechtliche Grundlage

      Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ – Überarbeitung der 1. Novelle vom 28. November 2019

      Förderhöhen und Förderquoten

      • Errichtung eines NGA-Netzes mit einer Förderung von 10.000 bis 1 Mio. Euro.
      • Förderquote 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben (Basisfördersatz).
      • Bei Gebieten mit geringer Wirtschaftskraft kann die Förderquote 60 bzw. 70 Prozent betragen (maßgeblich ist der einwohnerbezogene Realsteuervergleich der letzten 5 Jahre)

      Antragsberechtigte

      Zuwendungsempfänger ist die im Projektgebiet gelegene Gebietskörperschaft (insb. Kommune (auch Stadtstaaten), Landkreis, kommunaler Zweckverband oder eine andere kommunale Gebietskörperschaft bzw. ein Zusammenschluss nach dem jeweiligen Kommunalrecht der Länder, z. B. ein Amt)

      Dokumente zum Aufruf

      Fachdokumente

      Verbindliche Mitteilungen

      Ausbau und Technik

      Auswahlverfahren und Ausschreibung

      Informations- und Kommunikationsmaßnahmen

      Mittelanforderung

      Mittelanforderungen und Nachweise

      Upgrade („graue Flecken“)

      Verwendungsnachweis

      Förderaufrufe 2016

      Vierter Aufruf für die Förderung von Investivmaßnahmen (01.11.2016 - 30.04.2020)

      Beschreibung

      Nur für Anschlüsse mit einer verfügbaren Bandbreite von weniger als 30 Mbit/s konnte das Förderprogramm des BMDS in Anspruch genommen werden.

      Förderfähige Maßnahmen/ Fördergegenstand

      In der Wirtschaftlichkeitslückenförderung dient die beantragte Zuwendung der Schließung einer etwaigen Wirtschaftlichkeitslücke bei privatwirtschaftlichen Betreibern von Breitbandinfrastrukturen (Nr. 3.1 und 6.2 der Förderrichtlinie).
      Im Betreibermodell werden Ausgaben des Antragstellers (abzüglich des Barwertes der Pachteinnahmen) für die Errichtung passiver Infrastruktur (Tiefbauleistungen, Leerrohre, Glasfaserkabel, Schächte, Verzweiger und Abschlusseinrichtungen) zur Nutzung durch privatwirtschaftliche Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze gefördert (Nr. 3.2 und 6.2 der Förderrichtlinie).

      Rechtliche Grundlage

      Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland

      Förderhöhen und Förderquoten

      Infrastrukturprojekte bis 15 Mio. Euro / gemäß der Novelle der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in Deutschland vom 03. Juli 2018 liegt der maximale Förderbetrag bei 30 Mio. Euro (Förderquote 50 Prozent, 60 Prozent und 70 Prozent nach Steuerkraftmesszahl der betroffenen Region)

      Antragsberechtigte

      Zuwendungsempfänger ist die im Projektgebiet gelegene Gebietskörperschaft (insb. Kommune (auch Stadtstaaten), Landkreis, kommunaler Zweckverband oder eine andere kommunale Gebietskörperschaft bzw. ein Zusammenschluss nach dem jeweiligen Kommunalrecht der Länder, z. B. ein Amt).

      Dokumente zum Aufruf

      Fachdokumente

      Verbindliche Mitteilungen

      Ausbau und Technik

      Auswahlverfahren und Ausschreibung

      Informations- und Kommunikationsmaßnahmen

      Mittelanforderung

      Mittelanforderungen und Nachweise

      Upgrade („graue Flecken“)

      Verwendungsnachweis

      Dritter Aufruf für die Förderung von Investivmaßnahmen (04.07.2016 - 28.10.2016)

      Beschreibung

      Nur für Anschlüsse mit einer verfügbaren Bandbreite von weniger als 30 Mbit/s konnte das Förderprogramm des BMDS in Anspruch genommen werden.

      Förderfähige Maßnahmen/ Fördergegenstand

      In der Wirtschaftlichkeitslückenförderung dient die beantragte Zuwendung der Schließung einer etwaigen Wirtschaftlichkeitslücke bei privatwirtschaftlichen Betreibern von Breitbandinfrastrukturen (Nr. 3.1 und 6.2 der Förderrichtlinie).
      Im Betreibermodell werden Ausgaben des Antragstellers (abzüglich des Barwertes der Pachteinnahmen) für die Errichtung passiver Infrastruktur (Tiefbauleistungen, Leerrohre, Glasfaserkabel, Schächte, Verzweiger und Abschlusseinrichtungen) zur Nutzung durch privatwirtschaftliche Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze gefördert (Nr. 3.2 und 6.2 der Förderrichtlinie).

      Rechtliche Grundlage

      Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland

      Förderhöhen und Förderquoten

      Infrastrukturprojekte bis 15 Mio. Euro / gemäß der Novelle der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in Deutschland vom 03. Juli 2018 liegt der maximale Förderbetrag bei 30 Mio. Euro (Förderquote 50 Prozent, 60 Prozent und 70 Prozent nach Steuerkraftmesszahl der betroffenen Region)

      Antragsberechtigte

      Zuwendungsempfänger ist die im Projektgebiet gelegene Gebietskörperschaft (insb. Kommune (auch Stadtstaaten), Landkreis, kommunaler Zweckverband oder eine andere kommunale Gebietskörperschaft bzw. ein Zusammenschluss nach dem jeweiligen Kommunalrecht der Länder, z. B. ein Amt).

      Dokumente zum Aufruf

      Fachdokumente

      Verbindliche Mitteilungen

      Ausbau und Technik

      Auswahlverfahren und Ausschreibung

      Informations- und Kommunikationsmaßnahmen

      Mittelanforderung

      Mittelanforderungen und Nachweise

      Upgrade („graue Flecken“)

      Verwendungsnachweis

      Zweiter Aufruf für die Förderung von Investivmaßnahmen (02.02.2016 - 31.05.2016)

      Beschreibung

      Nur für Anschlüsse mit einer verfügbaren Bandbreite von weniger als 30 Mbit/s konnte das Förderprogramm des BMDS in Anspruch genommen werden.

      Förderfähige Maßnahmen/ Fördergegenstand

      In der Wirtschaftlichkeitslückenförderung dient die beantragte Zuwendung der Schließung einer etwaigen Wirtschaftlichkeitslücke bei privatwirtschaftlichen Betreibern von Breitbandinfrastrukturen (Nr. 3.1 und 6.2 der Förderrichtlinie).
      Im Betreibermodell werden Ausgaben des Antragstellers (abzüglich des Barwertes der Pachteinnahmen) für die Errichtung passiver Infrastruktur (Tiefbauleistungen, Leerrohre, Glasfaserkabel, Schächte, Verzweiger und Abschlusseinrichtungen) zur Nutzung durch privatwirtschaftliche Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze gefördert (Nr. 3.2 und 6.2 der Förderrichtlinie).

      Rechtliche Grundlage

      Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland

      Förderhöhen und Förderquoten

      Infrastrukturprojekte bis 15 Mio. Euro / gemäß der Novelle der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in Deutschland vom 03. Juli 2018 liegt der maximale Förderbetrag bei 30 Mio. Euro (Förderquote 50 Prozent, 60 Prozent und 70 Prozent nach Steuerkraftmesszahl der betroffenen Region)

      Antragsberechtigte

      Zuwendungsempfänger ist die im Projektgebiet gelegene Gebietskörperschaft (insb. Kommune (auch Stadtstaaten), Landkreis, kommunaler Zweckverband oder eine andere kommunale Gebietskörperschaft bzw. ein Zusammenschluss nach dem jeweiligen Kommunalrecht der Länder, z. B. ein Amt)

      Dokumente zum Aufruf

      Fachdokumente

      Verbindliche Mitteilungen

      Ausbau und Technik

      Auswahlverfahren und Ausschreibung

      Informations- und Kommunikationsmaßnahmen

      Mittelanforderung

      Mittelanforderungen und Nachweise

      Upgrade („graue Flecken“)

      Verwendungsnachweis

      Förderaufrufe 2015

      Erster Aufruf für die Förderung von Investivmaßnahmen (18.11.2015 - 01.02.2016)

      Beschreibung

      Nur für Anschlüsse mit einer verfügbaren Bandbreite von weniger als 30 Mbit/s konnte das Förderprogramm des BMDS in Anspruch genommen werden.

      Förderfähige Maßnahmen/ Fördergegenstand

      In der Wirtschaftlichkeitslückenförderung dient die beantragte Zuwendung der Schließung einer etwaigen Wirtschaftlichkeitslücke bei privatwirtschaftlichen Betreibern von Breitbandinfrastrukturen (Nr. 3.1 und 6.2 der Förderrichtlinie).
      Im Betreibermodell werden Ausgaben des Antragstellers (abzüglich des Barwertes der Pachteinnahmen) für die Errichtung passiver Infrastruktur (Tiefbauleistungen, Leerrohre, Glasfaserkabel, Schächte, Verzweiger und Abschlusseinrichtungen) zur Nutzung durch privatwirtschaftliche Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze gefördert (Nr. 3.2 und 6.2 der Förderrichtlinie).

      Rechtliche Grundlage

      Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland

      Förderhöhen und Förderquoten

      Infrastrukturprojekte bis 15 Mio. Euro / gemäß der Novelle der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in Deutschland vom 03. Juli 2018 liegt der maximale Förderbetrag bei 30 Mio. Euro (Förderquote 50 Prozent, 60 Prozent und 70 Prozent nach Steuerkraftmesszahl der betroffenen Region)

      Antragsberechtigte

      Zuwendungsempfänger ist die im Projektgebiet gelegene Gebietskörperschaft (insb. Kommune (auch Stadtstaaten), Landkreis, kommunaler Zweckverband oder eine andere kommunale Gebietskörperschaft bzw. ein Zusammenschluss nach dem jeweiligen Kommunalrecht der Länder, z. B. ein Amt).

      Dokumente zum Aufruf

      Fachdokumente

      Verbindliche Mitteilungen

      Ausbau und Technik

      Auswahlverfahren und Ausschreibung

      Informations- und Kommunikationsmaßnahmen

      Mittelanforderung

      Mittelanforderungen und Nachweise

      Upgrade („graue Flecken“)

      Verwendungsnachweis

      Erster Aufruf für Beratungsleistungen (18.11.2015 - 31.12.2016)

      Förderfähige Maßnahmen/ Fördergegenstand

      • Analyse der Ist-Situation / Ermittlung von Kostensenkungspotenzialen
      • Machbarkeitsstudien und Wirtschaftlichkeitsabwägungen
      • Geoinformations-Dienstleistungen
      • Juristische und technische Begleitung bei Ausschreibungsverfahren
      • Beratungsleistungen Gigabitgesellschaft
      • Erstellung von übergreifenden Netzstrukturkonzepten (Glasfaserfortschrittsplanung, nur Landkreise)

      Rechtliche Grundlage

      Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland

      Förderhöhen und Förderquoten

      Beratungsleistungen bis 50.000 Euro (Vollfinanzierung)

      Antragsberechtigte

      Zuwendungsempfänger ist die im Projektgebiet gelegene Gebietskörperschaft (insb. Kommune (auch Stadtstaaten), Landkreis, kommunaler Zweckverband oder eine andere kommunale Gebietskörperschaft bzw. ein Zusammenschluss nach dem jeweiligen Kommunalrecht der Länder, z. B. ein Amt)

      Dokumente zum Aufruf