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GIGABITFÖRDERUNG

Die Gigabitförderung des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung treibt seit 2015 den flächendeckenden Ausbau von Gigabitnetzen in ganz Deutschland voran. Ziel ist es, auch in Regionen ohne privatwirtschaftlichen Ausbau leistungsfähiges Internet bereitzustellen und so gleichwertige Lebensverhältnisse sowie digitale Teilhabe zu gewährleisten. Finanziert wird die Förderung aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ des Bundes.

€ Fördervolumen

Ausbauprojekte

%

Kommunen in Förderung

verlegte Glasfaserkilometer

Förderfähig sind Gebiete, in denen es noch kein Netz gibt, das zuverlässig mindestens 300 Mbit/s im Download und mindestens 150 Mbit/s im Upload bereitstellt und kein privates Unternehmen plant, das Gebiet in den nächsten drei Jahren eigenständig zu erschließen. Die Gigabitförderung können Gebietskörperschaften wie Kommunen, Landkreise, Zweckverbände oder Unternehmen in öffentlicher Trägerschaft beantragen. Während des gesamten Förderverfahrens werden sie von einem beliehenen Projektträger (aconium GmbH), begleitet, der dabei die Aufgaben einer Bewilligungs- und Prüfbehörde übernimmt.

In 7 Schritten zum Glasfaserausbau

1. Vorbereitung

Vor der Antragstellung müssen Gebietskörperschaften im sogenannten Branchendialog mit den vor Ort tätigen Telekommunikationsunternehmen sprechen und ein Markterkundungsverfahren von mindestens 30 Tagen durchzuführen. Hier melden die Telekommunikationsunternehmen ihre Ausbaupläne und legen einen validen Meilensteinplan vor.

2. Antragstellung

Die Gebietskörperschaft kann nun ihren Förderantrag stellen. Die Antragstellung erfolgt über eine Onlineplattform, die Schritt für Schritt durch den gesamten Prozess führt.

3. Prüfung und vorläufige Bescheidung

Der Projektträger prüft den Förderantrag und anschließend erhält die Gebietskörperschaft einen Zuwendungsbescheid über die vorläufige Förderhöhe.

4. Auswahlverfahren

Die Gebietskörperschaft schreibt den Ausbau des geförderten Glasfasernetzes aus.

5. Zuschlag und endgültige Bescheidung

Sobald ein ausbauendes Unternehmen den Zuschlag erhalten hat, prüft der Projektträger die Vollständigkeit der Vergabeunterlagen und anschließend erhält die Gebietskörperschaft den Zuwendungsbescheid über die abschließende Förderhöhe mit dem im Auswahlverfahren ermittelten Marktpreis.

6. Bauphase und Auszahlung

Der Glasfaserausbau in der Gebietskörperschaft beginnt. Die Fördermittel werden nach Baufortschritt ausgezahlt.

7. Verwendungsnachweis und Schlussrate

Der Projektträger prüft die zweckentsprechende Verwendung der Fördermittel. Die Auszahlung der Schlussrate erfolgt nach erfolgreicher Prüfung.