Kontakt & FAQ
Im Auftrag des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) ist die aconium GmbH als Projektträger mit der Durchführung des Förderprogramms beauftragt.
Das Team begleitet die Gebietskörperschaften bei allen relevanten Fragen und Prozessen rund um die Gigabitförderung.
Die aconium GmbH bietet zusätzlich Clearingstellen für technische Fachfragen an, z. B.:
- Bahnquerungen – Unterstützung bei Planungs- und behördlichen Abläufen
- Open Access / VULA – Klärung technischer Zugangsfragen
- Mobilfunkanbindung – Integration von Glasfaser zur Mobilfunkverdichtung
Beratungshotline zur Gigabitförderung
Montag bis Freitag, 9-17 Uhr
Telefon: +49 30 2332 49 777
Fax: +49 30 2332 49 778
projekttraeger@aconium.eu
Kontaktformular zur Gigabitförderung
Allgemeine Fragen zur Gigabitförderung
Warum wird der Glasfaserausbau öffentlich gefördert?
Leistungsfähige digitale Netze gehören heute zur grundlegenden Infrastruktur eines modernen Landes. Sie sind Voraussetzung für wirtschaftliche Entwicklung, digitale Bildung, moderne Verwaltung, gesellschaftliche Teilhabe und gleichwertige Lebensverhältnisse.
Grundsätzlich soll der Glasfaserausbau durch Telekommunikationsunternehmen privatwirtschaftlich erfolgen. In manchen Regionen reichen die zu erwartenden Einnahmen jedoch nicht aus, um die hohen Investitionen in den Netzausbau zu tragen – beispielsweise aufgrund langer Leitungswege oder einer geringen Zahl an Anschlüssen. In diesen Fällen würde ohne Unterstützung möglicherweise kein leistungsfähiges Glasfasernetz entstehen. Die öffentliche Förderung setzt gezielt an dieser wirtschaftlichen Lücke an.
Mit den Fördermitteln können Kommunen ihre digitale Infrastruktur auch dort zukunftsfähig weiterentwickeln, wo der Markt allein keinen Ausbau erwarten lässt. Öffentliche Mittel tragen damit dazu bei, Unterschiede bei der digitalen Versorgung zwischen wirtschaftlich attraktiven und weniger attraktiven Ausbaugebieten zu verringern und gute Voraussetzungen für Wohnen, Arbeiten und Wirtschaften in allen Regionen zu schaffen.
Der Glasfaserausbau ist dabei Teil einer umfassenderen Modernisierung der Infrastruktur in Deutschland. Die Bundesregierung zählt auch eine leistungsfähige digitale Infrastruktur zu den Bereichen, in denen Investitionen erforderlich sind, um das Land zu modernisieren, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und eine tragfähige Infrastruktur für kommende Generationen zu schaffen.
Wie wird ermittelt, welche Adressen förderfähig sind?
Nicht jede Adresse wird automatisch durch einen geförderten Ausbau an das Glasfasernetz angeschlossen. Die Förderung unterstützt den Ausbau gezielt dort, wo die Versorgung die Fördervoraussetzungen erfüllt und kein entsprechender privatwirtschaftlicher Ausbau zu erwarten ist.
Vor der Antragstellung führt die zuständige Gebietskörperschaft unter anderem einen Branchendialog und ein Markterkundungsverfahren (MEV) durch. Im Markterkundungsverfahren werden die Telekommunikationsunternehmen aufgefordert, Angaben zur bestehenden Versorgung und zu ihren geplanten eigenwirtschaftlichen Ausbauvorhaben zu machen. So wird geprüft, an welchen Adressen bereits eine ausreichende Versorgung besteht oder innerhalb des maßgeblichen Zeitraums ein privatwirtschaftlicher Ausbau vorgesehen ist.
Erst auf Grundlage dieser Informationen lässt sich feststellen, welche Adressen grundsätzlich in ein Förderprojekt einbezogen werden können. Das Markterkundungsverfahren stellt damit sicher, dass öffentliche Fördermittel nur dort eingesetzt werden, wo ein privatwirtschaftlicher Ausbau nicht zu erwarten ist.
Wer entscheidet, welche Gebiete gefördert ausgebaut werden?
Die zuständige Gebietskörperschaft – zum Beispiel eine Kommune oder ein Landkreis – legt auf Grundlage der vorhandenen Versorgungsdaten und der Ergebnisse des Branchendialogs und des Markterkundungsverfahrens ein mögliches Fördergebiet fest.
Dabei können nur Adressen berücksichtigt werden, die die jeweiligen Fördervoraussetzungen erfüllen. Die Gebietskörperschaft reicht anschließend einen Förderantrag ein. Der Projektträger prüft den Antrag und die Förderfähigkeit. Nach der vorläufigen Bewilligung wird der Ausbau in einem Auswahlverfahren ausgeschrieben. Erst danach steht fest, welches Telekommunikationsunternehmen den geförderten Ausbau umsetzt.
Warum dauert ein gefördertes Ausbauprojekt so lange?
Insbesondere bei einem geförderten Glasfaserausbau sind vor dem eigentlichen Baubeginn mehrere Schritte erforderlich. Zunächst werden die Versorgungssituation und die privatwirtschaftlichen Ausbaupläne der Telekommunikationsunternehmen ermittelt. Es folgen Förderantrag und Prüfung, die vorläufige Bewilligung, ein Auswahl- beziehungsweise Vergabeverfahren sowie die Konkretisierung des Projekts und die abschließende Bewilligung.
Auch nach der Vergabe kann nicht überall sofort gebaut werden. Trassen müssen detailliert geplant, vorhandene Leitungen berücksichtigt und erforderliche Genehmigungen eingeholt werden. Hinzu kommen beispielsweise Abstimmungen mit Straßenbaulastträgern, Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern sowie gegebenenfalls mit Bahn-, Wasser-, Natur- oder Denkmalschutzbehörden.
Während der Bauphase wird das Ausbaugebiet meist in einzelne Bauabschnitte unterteilt. Witterung, schwierige Bodenverhältnisse, notwendige Umplanungen, Lieferzeiten oder unvorhergesehene Hindernisse können den Zeitplan zusätzlich beeinflussen. Deshalb können zwischen der ersten Planung eines Förderprojekts und der vollständigen Inbetriebnahme mehrere Jahre liegen. Die konkrete Dauer ist von Projekt zu Projekt unterschiedlich.
Was passiert im Auswahlverfahren und wann steht das ausbauende Unternehmen fest?
Nach der vorläufigen Bewilligung schreibt die Gebietskörperschaft den geförderten Ausbau aus. Interessierte Unternehmen können im Rahmen des Auswahlverfahrens Angebote abgeben. Diese werden nach den festgelegten Vergabe- und Zuschlagskriterien bewertet. Erst mit der Zuschlagsentscheidung steht fest, welches Unternehmen den geförderten Ausbau umsetzen beziehungsweise das Netz betreiben soll. Anschließend werden die Vergabeunterlagen geprüft und die Förderung in abschließender Höhe festgesetzt.
Was bedeutet Open Access bei einem geförderten Glasfasernetz?
Geförderte Glasfasernetze müssen grundsätzlich einen offenen und diskriminierungsfreien Zugang auf Vorleistungsebene ermöglichen. Dadurch können neben dem Netzbetreiber auch andere Telekommunikationsunternehmen die geförderte Infrastruktur zu den vorgesehenen Bedingungen nutzen und darauf eigene Dienste anbieten.
Für Endkundinnen und Endkunden bedeutet Open Access jedoch nicht automatisch, dass unmittelbar nach der Inbetriebnahme mehrere Anbieter oder Tarife an jeder Adresse verfügbar sind. Welche Produkte tatsächlich buchbar sind, hängt davon ab, welche Anbieter das Netz vor Ort nutzen.
Wo finde ich Informationen zu vergangenen Förderaufrufen?
Auf der Onlineplattform stellen wir Ihnen alle wichtigen Dokumente zur Gigabitförderung 2.0 sowie zum bisherigen Graue-Flecken-Förderprogramm gebündelt zur Verfügung.
Die wichtigsten Fragen zur Gigabit-Richtlinie 2.0
Was ist das Ziel der Gigabit-Richtlinie 2.0 und des Förderprogramms?
Ziel der Gigabit-Richtlinie 2.0 ist der flächendeckende Ausbau leistungsfähiger Breitbandnetze als Grundlage einer digitalen Gesellschaft. Besonders in ländlichen oder strukturschwachen Regionen ist ein privatwirtschaftlicher Ausbau häufig nicht wirtschaftlich darstellbar. In diesen Fällen unterstützt der Bund den Ausbau durch Fördermittel.
Grundsätzlich setzt die Bundesregierung auf den privatwirtschaftlichen Ausbau durch die Privatwirtschaft. Eine Förderung erfolgt nur dort, wo dieser nicht zu erwarten ist. Förderfähig sind Gebiete mit Aufgreifschwellen von weniger als 300 Mbit/s im Download und weniger als 150 Mbit/s im Upload. Nicht förderfähig sind Gebiete mit bereits mindestens zwei bestehenden oder angekündigten Netzen mit mindestens 100 Mbit/s im Download sowie Kabelgebiete mit DOCSIS-3.1-Standard oder kurzfristig angekündigter Aufrüstung.
Was sind „weiße Flecken“, „graue Flecken“ und „schwarze Flecken“?
Die Förderfähigkeit orientiert sich an der EU-weiten Klassifizierung von Versorgungsgebieten:
„weiße Flecken“ sind Gebiete, in denen kein NGA-Netz vorhanden ist und in den kommenden drei Jahren kein Ausbau geplant ist. Die verfügbare Bandbreite liegt unter 30 Mbit/s.
„graue Flecken“ sind Gebiete, in denen bereits ein NGA-Netz mit einer Download-Geschwindigkeit von mindestens 100 Mbit/s vorhanden ist oder voraussichtlich in den nächsten drei Jahren ausgebaut wird.
„schwarze Flecken“ sind Gebiete, in denen mindestens zwei NGA-Netze unterschiedlicher Betreiber bestehen oder innerhalb von drei Jahren realisiert werden.
Mischgebiete (weiß und grau) sind Gebiete, in denen eine Trennung der weißen und der grauen Areale nicht zweckmäßig ist, um alle Endnutzer an ein Netz mit mindestens 100 Mbit/s anschließen zu können. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine begrenzte Überbauung möglich.
Was ist die Potenzialanalyse?
Die Potenzialanalyse zeigt für jede Gemeinde bzw. Verwaltungsgemeinschaft, in welchem Umfang ein eigenwirtschaftlicher Glasfaserausbau durch Telekommunikationsunternehmen zu erwarten ist. Sie dient als bundesweiter Indikator für die eigenwirtschaftliche Erschließbarkeit mit Glasfasernetzen und ist eines von vier Scoring-Kriterien im Antragsverfahren der Gigabitförderung. Auf dieser Grundlage können Fördermittel gezielt dort eingesetzt werden, wo ein privatwirtschaftlicher Ausbau nicht absehbar ist.
Die Potenzialanalyse ist über die Website des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung abrufbar.
Was ist der Branchendialog?
Der Branchendialog ist verpflichtend vor dem Start eines Markterkundungsverfahrens durchzuführen. Er baut auf den Ergebnissen der Potenzialanalyse sowie dem Gigabit-Grundbuch auf und verfolgt das Ziel, das privatwirtschaftliche Ausbaupotenzial bestmöglich auszuschöpfen.
Im Rahmen des Branchendialogs tauschen sich Kommunen mit den vor Ort tätigen Telekommunikationsunternehmen aus. Dabei werden Ausbauinteressen, technische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen sowie gegenseitige Erwartungen transparent gemacht. Der Dialog kann die Basis für Kooperationen oder konkrete Ausbauvorhaben bilden.
Können bereits durchgeführte Branchendialoge angerechnet werden?
Bereits durchgeführte Branchendialoge können anerkannt werden, sofern sie nicht länger als sechs Monate vor der Einleitung des Markterkundungsverfahrens stattgefunden haben. Sie müssen nicht zwingend auf kommunaler Ebene erfolgt sein, sondern können auch landkreisweit oder sogar landesweit durchgeführt worden sein.
Fragen zur Bauphase
Was passiert bei Bauarbeiten vor meinem Haus?
Für den Glasfaserausbau müssen Leitungen und Leerrohre bis zu den Gebäuden verlegt werden. Dafür finden in der Regel Tiefbauarbeiten im Bereich von Straßen und Gehwegen statt. Je nach örtlichen Gegebenheiten kommen unterschiedliche Verlegemethoden zum Einsatz. Neben dem klassischen offenen Tiefbau können beispielsweise auch kleinere Gräben oder grabenlose Verfahren genutzt werden.
Während der Arbeiten kann es vorübergehend zu Einschränkungen im Straßenverkehr, bei Parkmöglichkeiten oder an Grundstückszufahrten kommen. Die Arbeiten werden üblicherweise abschnittsweise durchgeführt. Nach Abschluss der Bauarbeiten werden geöffnete Straßen- und Gehwegflächen wiederhergestellt.
Soll auch ein Hausanschluss hergestellt werden, wird die Glasfaser zusätzlich vom öffentlichen Bereich über das Grundstück bis zum Gebäude geführt. Die konkreten Arbeiten auf dem Grundstück werden in der Regel vorab mit der Grundstückseigentümerin oder dem Grundstückseigentümer abgestimmt.
Wann ist meine Straße beziehungsweise mein Bauabschnitt an der Reihe?
Der Glasfaserausbau erfolgt in der Regel abschnittsweise. In welcher Reihenfolge Straßen und Ortsteile erschlossen werden, richtet sich nach der jeweiligen Bauplanung. Dabei werden unter anderem die geplanten Leitungstrassen, notwendige Genehmigungen, vorhandene Infrastruktur und die Abstimmung verschiedener Bauarbeiten berücksichtigt.
Ein angekündigter Zeitraum kann sich im Verlauf des Projekts noch verändern. Aktuelle Informationen zum Ausbau in Ihrer Straße erhalten Sie beim ausbauenden Telekommunikationsunternehmen beziehungsweise über die Informationsangebote Ihrer Kommune oder Ihres Landkreises.
Warum kann sich der Bauzeitplan ändern und wie werde ich darüber informiert?
Beim Glasfaserausbau greifen viele einzelne Arbeitsschritte ineinander. Auch nach Beginn der Bauarbeiten können deshalb Änderungen im Zeitplan erforderlich werden. Gründe können beispielsweise Witterungseinflüsse, unerwartete Bodenverhältnisse oder vorhandene Leitungen, zusätzliche Abstimmungen und Genehmigungen, notwendige Umplanungen oder Veränderungen im Bauablauf sein.
Dadurch können einzelne Bauabschnitte früher oder später beginnen als ursprünglich vorgesehen. Nicht jede Veränderung lässt sich langfristig vorhersehen.
Über den aktuellen Baufortschritt und größere Änderungen im Zeitplan informieren das ausbauende Telekommunikationsunternehmen beziehungsweise die zuständigen Stellen vor Ort. Je nach Projekt können dafür beispielsweise die Projektwebsite, Anwohnerschreiben, kommunale Informationskanäle oder Informationen direkt an der Baustelle genutzt werden.
Warum gibt es Bauarbeiten, aber noch keinen nutzbaren Anschluss?
Die Tiefbauarbeiten sind nur ein Teil des Glasfaserausbaus. Zunächst werden beispielsweise Leerrohre und Glasfaserleitungen entlang der Straßen verlegt und Verteilerpunkte aufgebaut oder angeschlossen. Anschließend müssen die einzelnen Netzabschnitte miteinander verbunden und technisch fertiggestellt werden.
Auch der Hausanschluss ist ein eigener Schritt: Die Glasfaser muss vom Netz in der Straße bis zum Gebäude geführt werden. Danach sind je nach Ausbau weitere technische Arbeiten, Prüfungen und die Aktivierung des Netzes erforderlich.
Deshalb kann es vorkommen, dass die Bauarbeiten vor einem Haus bereits abgeschlossen sind, der Glasfaseranschluss aber noch nicht genutzt werden kann. Sobald das Netz technisch in Betrieb genommen wurde, kann ein Anschluss bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen und eines entsprechenden Telekommunikationsvertrags genutzt werden.
Wann kann mein Anschluss technisch in Betrieb genommen und genutzt werden?
Ein fertiggestellter Hausanschluss bedeutet nicht automatisch, dass der Internetzugang sofort genutzt werden kann. Zunächst müssen auch die weiteren Netzabschnitte fertiggestellt, Glasfasern verbunden und die notwendigen technischen Einrichtungen installiert, geprüft und aktiviert werden.
Geförderte Netze können abschnittsweise in Betrieb genommen werden. Daher kann ein Anschluss in einem Teil des Ausbaugebiets bereits nutzbar sein, während an anderer Stelle noch gebaut wird. Auch nach den Arbeiten am eigenen Gebäude kann deshalb noch etwas Zeit bis zur technischen Aktivierung vergehen.
Für die tatsächliche Nutzung des Anschlusses ist außerdem ein entsprechender Vertrag mit einem Telekommunikationsanbieter erforderlich. Den konkreten Termin für die technische Verfügbarkeit einer Adresse kann in der Regel das ausbauende beziehungsweise netzbetreibende Telekommunikationsunternehmen mitteilen.
Wie werden Straßen, Gehwege und Grundstückszufahrten nach den Bauarbeiten wiederhergestellt?
Für die Verlegung von Glasfaserleitungen müssen Straßen und Gehwege teilweise geöffnet werden. Nach Abschluss der Arbeiten sind die betroffenen öffentlichen Verkehrswege wieder instand zu setzen. Welche Anforderungen dabei gelten, wird unter anderem mit dem zuständigen Straßenbaulastträger abgestimmt.
Je nach Bauablauf kann eine Oberfläche zunächst provisorisch geschlossen und erst zu einem späteren Zeitpunkt endgültig wiederhergestellt werden. Dadurch kann beispielsweise sichergestellt werden, dass notwendige Arbeiten an einem Bauabschnitt vollständig abgeschlossen sind, bevor die endgültige Oberfläche hergestellt wird.
Auch auf privaten Grundstücken sollen Flächen, die für den Hausanschluss geöffnet wurden, nach Abschluss der Arbeiten entsprechend den vereinbarten Bedingungen wiederhergestellt werden. Bei Fragen oder festgestellten Schäden sollten sich Anwohnerinnen und Anwohner an das ausführende Unternehmen oder die für das Ausbauprojekt benannte lokale Ansprechstelle wenden.
An wen wende ich mich, wenn durch die Bauarbeiten ein Schaden entstanden ist?
Wenn Sie im Zusammenhang mit den Glasfaserarbeiten einen Schaden an Ihrem Grundstück oder Gebäude feststellen, sollten Sie diesen möglichst zeitnah dokumentieren und melden. Hilfreich sind beispielsweise Fotos sowie Angaben zu Ort, Zeitpunkt und Art des Schadens.
Erster Ansprechpartner ist in der Regel das Unternehmen beziehungsweise die Kontaktstelle, die für die Bauarbeiten vor Ort benannt wurde. Die Kontaktdaten finden Sie beispielsweise auf Anwohnerinformationen, Baustellenhinweisen oder der Projektwebsite. Ist dort keine Ansprechstelle angegeben, können Sie sich an das ausbauende Telekommunikationsunternehmen oder bei einem kommunal begleiteten Ausbau an Ihre Kommune beziehungsweise Ihren Landkreis wenden.
Was ist ein Bauabschnitt oder Cluster?
Größere Ausbaugebiete werden häufig in räumlich abgegrenzte Bauabschnitte oder Cluster unterteilt. Dadurch können Planung, Tiefbau, Hausanschlüsse und technische Inbetriebnahme schrittweise organisiert werden. Die Reihenfolge richtet sich nach der jeweiligen Ausführungsplanung und kann sich im Projektverlauf ändern. Ein fertiggestellter Bauabschnitt bedeutet daher nicht automatisch, dass das gesamte Ausbauprojekt bereits beendet ist.
Wie werde ich informiert, bevor Arbeiten vor meinem Haus oder auf meinem Grundstück beginnen?
Die konkrete Information erfolgt projektabhängig. Üblich sind beispielsweise Anwohnerschreiben, Informationen auf der kommunalen Projektwebsite, Mitteilungen des ausbauenden Unternehmens oder Hinweise direkt an der Baustelle. Arbeiten auf einem privaten Grundstück beziehungsweise die Herstellung eines Hausanschlusses werden in der Regel vorab mit der Eigentümerin oder dem Eigentümer abgestimmt. Welche Informationswege im konkreten Projekt genutzt werden, sollte die zuständige Kommune beziehungsweise der Landkreis auf der Projektwebsite benennen.
Wo finde ich aktuelle Informationen zu Baufortschritt, Terminen und Änderungen?
Die lokale Projektwebsite sollte die zentrale Anlaufstelle für den aktuellen Stand des geförderten Ausbauprojekts sein. Dort sollten unter anderem aktuelle und kommende Bauabschnitte, Zeiträume, Änderungen im Bauablauf, Ansprechpartner sowie gegebenenfalls Termine für Informationsveranstaltungen veröffentlicht werden. Bei wesentlichen Änderungen kann zusätzlich über kommunale Kanäle, Anwohnerschreiben, Pressemitteilungen oder Informationen an der Baustelle informiert werden.
Wird überprüft, ob das geförderte Netz technisch ordnungsgemäß hergestellt wurde?
Im Verlauf und zum Abschluss eines geförderten Ausbauvorhabens werden die Umsetzung und die erforderlichen Nachweise geprüft. Dazu gehören je nach Projekt unter anderem technische Dokumentationen, Abnahmen und weitere Nachweise. Im Rahmen der Abschlussprüfung können auch Messungen an ausgewählten Anschlüssen beziehungsweise Netzabschnitten durchgeführt werden. Eine gesonderte Messprüfung ist jedoch nicht bei jedem Projekt zwingend in gleicher Form erforderlich.
Fragen zum Hausanschluss
Wie erfahre ich, ob meine Adresse Teil eines geförderten Ausbauprojekts ist?
Ob eine konkrete Adresse zum Fördergebiet gehört, erfahren Sie am zuverlässigsten über die Projektwebsite Ihrer Kommune beziehungsweise Ihres Landkreises oder über eine dort angebotene Adressprüfung. Alternativ können Sie sich an die für das Ausbauprojekt benannte Ansprechstelle wenden. Maßgeblich ist immer die adressgenaue Abgrenzung des jeweiligen Förderprojekts; die Zugehörigkeit zu einer Kommune oder einem Ortsteil allein bedeutet noch nicht, dass jede Adresse gefördert ausgebaut wird.
Was ist der Unterschied zwischen Hausanschluss und Internettarif?
Der Hausanschluss ist die technische Verbindung Ihres Gebäudes mit dem Glasfasernetz. Beim geförderten Ausbau wird die Glasfaser grundsätzlich bis zur Innenseite der Gebäudeaußenwand geführt.
Der Internettarif ist dagegen der Vertrag, mit dem Sie den Anschluss tatsächlich nutzen. Er regelt beispielsweise die gebuchte Geschwindigkeit, den monatlichen Preis und die Vertragslaufzeit.
Ein Gebäude kann daher bereits an das Glasfasernetz angeschlossen sein, ohne dass unmittelbar ein Internettarif gebucht wird. Für die aktive Nutzung benötigen Sie später einen Vertrag mit einem verfügbaren Telekommunikationsanbieter.
Welche Kosten entstehen für mich bei einem Hausanschluss?
Im geförderten Glasfaserausbau kann der Hausanschluss für förderfähige Adressen im Rahmen des Ausbauprojekts ohne zusätzliche Baukosten bis zum Gebäude hergestellt werden, sofern die projektspezifischen Voraussetzungen erfüllt sind. Voraussetzung ist in der Regel, dass die Eigentümerin oder der Eigentümer der Verlegung auf dem Grundstück und der Hauseinführung rechtzeitig zustimmt.
Kosten können für Leistungen entstehen, die über den geförderten Hausanschluss hinausgehen. Dazu gehören beispielsweise die weitere Verkabelung innerhalb des Gebäudes, besondere Wünsche bei der Leitungsführung oder gegebenenfalls ein Hausanschluss, der erst nach Abschluss des geförderten Ausbauprojekts hergestellt werden soll.
Für die Nutzung des Glasfaseranschlusses benötigen Sie einen Internettarif. Hierfür fallen die mit dem jeweiligen Anbieter vereinbarten einmaligen und laufenden Kosten an.
Muss ich einen Vertrag abschließen, damit mein Haus gefördert mit Glasfaser erschlossen wird?
Der Bau eines geförderten Glasfaseranschlusses und der Abschluss eines Vertrags für Internet- oder Telefondienste sind grundsätzlich voneinander zu unterscheiden. Für die Herstellung eines Hausanschlusses ist daher nicht automatisch ein Produktvertrag mit dem ausbauenden Telekommunikationsunternehmen erforderlich.
Damit die Glasfaserleitung über ein privates Grundstück bis zum Gebäude verlegt werden kann, benötigt das ausbauende Unternehmen jedoch in der Regel die Zustimmung der Grundstückseigentümerin oder des Grundstückseigentümers, beispielsweise in Form einer Grundstückseigentümererklärung oder Gestattung.
Geförderte Netze unterliegen zudem dem sogenannten Open-Access-Prinzip. Das bedeutet, dass auch andere Telekommunikationsunternehmen grundsätzlich die Möglichkeit erhalten sollen, das geförderte Netz zu angemessenen und diskriminierungsfreien Bedingungen mitzunutzen. Welche Anbieter und Tarife an einer konkreten Adresse tatsächlich verfügbar sind, kann jedoch je nach Netz und Zeitpunkt unterschiedlich sein.
Welche Voraussetzungen, Unterlagen und Fristen für einen Hausanschluss gelten, hängt vom jeweiligen Ausbauprojekt ab. Informationen dazu erhalten Bürgerinnen und Bürger bei ihrer Kommune beziehungsweise ihrem Landkreis oder beim ausbauenden Unternehmen. Für die tatsächliche Nutzung des Glasfaseranschlusses ist später ein entsprechender Internet- oder Telekommunikationsvertrag erforderlich.
Welches Telekommunikationsunternehmen baut in meiner Region aus und welche Internetanbieter können anschließend ausgewählt werden?
Welches Telekommunikationsunternehmen das geförderte Glasfasernetz ausbaut beziehungsweise betreibt, wird im Rahmen eines Auswahlverfahrens bestimmt. Informationen zum ausbauenden Unternehmen erhalten Sie bei Ihrer Kommune beziehungsweise Ihrem Landkreis oder auf der jeweiligen Projektwebsite.
Für geförderte Glasfasernetze gilt das sogenannte Open-Access-Prinzip. Das bedeutet, dass der Betreiber anderen Telekommunikationsunternehmen einen offenen und diskriminierungsfreien Zugang zum geförderten Netz ermöglichen muss. Dadurch können grundsätzlich auch andere Anbieter ihre Dienste über das Netz anbieten.
Für Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet das: Sie sind nicht grundsätzlich auf Produkte des Unternehmens beschränkt, das das Netz gebaut hat. Welche Anbieter und Tarife an Ihrer Adresse tatsächlich verfügbar sind, hängt jedoch davon ab, welche Telekommunikationsunternehmen das Netz nutzen und dort eigene Produkte anbieten.
Was muss ich als Eigentümerin oder Eigentümer tun?
Damit der geförderte Glasfaseranschluss bis in Ihr Gebäude verlegt werden kann, müssen Sie als Eigentümerin oder Eigentümer der Nutzung Ihres Grundstücks und der Hauseinführung in der Regel zustimmen. Das ausbauende Unternehmen informiert Sie darüber, welche Erklärung oder Vereinbarung hierfür erforderlich ist und welche Fristen gelten.
Vor der Herstellung des Hausanschlusses wird üblicherweise abgestimmt, wie die Leitung über das Grundstück geführt und an welcher Stelle sie in das Gebäude eingeführt wird.
Es empfiehlt sich, auf Schreiben und Informationen des ausbauenden Unternehmens beziehungsweise Ihrer Kommune oder Ihres Landkreises zu reagieren. Wird die erforderliche Zustimmung während der Ausbauphase nicht erteilt, kann der Hausanschluss möglicherweise zunächst nur vorbereitet werden.
Was gilt für Mieterinnen und Mieter?
Bei Mietwohnungen sind für bauliche Arbeiten am Grundstück und Gebäude grundsätzlich auch die Eigentümerin oder der Eigentümer beziehungsweise die Hausverwaltung einzubeziehen.
Wenn Ihre Adresse Teil des geförderten Ausbaus ist und Sie Interesse an einem Glasfaseranschluss haben, sollten Sie sich daher frühzeitig an Ihre Vermieterin, Ihren Vermieter oder die Hausverwaltung wenden. Diese stimmen die notwendigen Arbeiten am Gebäude mit dem ausbauenden Unternehmen ab.
Ob und welchen Internettarif Sie später nutzen, ist davon zu unterscheiden. Einen entsprechenden Vertrag schließen Sie als Mieterin oder Mieter selbst mit einem an Ihrer Adresse verfügbaren Telekommunikationsanbieter ab.
Warum bekommt mein Nachbar Glasfaser und ich nicht?
Ob eine Adresse Teil eines geförderten Glasfaserausbaus sein kann, wird anhand der Versorgungssituation und der Ergebnisse des Markterkundungsverfahrens entschieden. Dabei wird adressgenau geprüft, welche Versorgung bereits vorhanden ist und welche eigenwirtschaftlichen Ausbaupläne Telekommunikationsunternehmen gemeldet haben.
Deshalb können auch unmittelbar benachbarte Adressen unterschiedlich bewertet werden. Beispielsweise kann für eine Adresse bereits eine ausreichende Versorgung bestehen oder ein eigenwirtschaftlicher Ausbau angekündigt sein, während dies für die Nachbaradresse nicht der Fall ist. Nur Adressen, die die jeweiligen Fördervoraussetzungen erfüllen, können in das Fördergebiet aufgenommen werden.
Welche Versorgungssituation für Ihre Adresse zugrunde gelegt wurde und ob sie Bestandteil eines konkreten Ausbauprojekts ist, erfahren Sie bei Ihrer Kommune beziehungsweise Ihrem Landkreis.
Was passiert, wenn ich mich erst später für einen Anschluss entscheide?
Wenn Ihre Adresse Teil des geförderten Ausbauprojekts ist, kann die laufende Bauphase die Möglichkeit bieten, den Hausanschluss im Zuge der ohnehin stattfindenden Arbeiten ohne zusätzliche Baukosten herstellen zu lassen. Voraussetzung ist, dass dies für das konkrete Ausbauprojekt gilt und die erforderliche Zustimmung der Grundstückseigentümerin oder des Grundstückseigentümers rechtzeitig vorliegt.
Entscheiden Sie sich erst nach Abschluss des Förderprojekts für die Herstellung eines Hausanschlusses, kann dieser grundsätzlich weiterhin möglich sein, aber Kosten verursachen, da beispielsweise erneut Tiefbauarbeiten erforderlich sein können.
Es kann deshalb sinnvoll sein, den Hausanschluss bereits während des geförderten Ausbaus herstellen zu lassen – unabhängig davon, ob Sie den Anschluss unmittelbar für einen Internettarif nutzen möchten.
Wie erkenne ich seriöse Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner an der Haustür?
Im Rahmen eines geförderten Glasfaserausbaus können Mitarbeitende des ausbauenden Telekommunikationsunternehmens, beauftragte Baufirmen oder Vertriebsunternehmen an Ihrer Haustür Kontakt aufnehmen. Dabei kann es beispielsweise um die Abstimmung des Hausanschlusses oder um ein Tarifangebot gehen.
Lassen Sie sich bei Unsicherheit den Namen und das Unternehmen nennen und gegebenenfalls einen Dienstausweis zeigen. Ob ein Unternehmen am geförderten Ausbau beteiligt ist, können Sie über die offiziellen Informationen Ihrer Kommune beziehungsweise Ihres Landkreises oder beim ausbauenden Telekommunikationsunternehmen überprüfen.
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen der Zustimmung zum Hausanschluss und dem Abschluss eines Internettarifs. Lassen Sie sich nicht zu einem sofortigen Tarifabschluss drängen und geben Sie persönliche Daten oder Bankverbindungen nur weiter, wenn Sie sicher sind, mit wem Sie sprechen.
Was passiert bei der Anschlussabstimmung oder Hausbegehung?
Vor der Herstellung des Hausanschlusses wird in der Regel abgestimmt, wie die Glasfaserleitung über das Grundstück geführt und an welcher Stelle sie in das Gebäude eingeführt wird. Dabei können auch der Standort des Hausübergabepunkts, notwendige Zugänge sowie der voraussichtliche Ablauf der Arbeiten besprochen werden. Die konkrete Ausgestaltung richtet sich nach dem Ausbauprojekt und den technischen Vorgaben des ausbauenden Unternehmens.
Ist die Verkabelung innerhalb des Gebäudes Teil des geförderten Hausanschlusses?
Der geförderte Hausanschluss umfasst grundsätzlich die Anbindung des Gebäudes an das Glasfasernetz. Die weiterführende Verkabelung innerhalb des Gebäudes, beispielsweise vom Hausübergabepunkt zu einzelnen Wohnungen oder Räumen, ist davon zu unterscheiden und kann zusätzliche Maßnahmen erfordern. Welche Leistungen im konkreten Projekt enthalten sind, sollte vor der Herstellung des Anschlusses mit dem ausbauenden Unternehmen beziehungsweise der zuständigen Projektstelle geklärt werden.
Was gilt bei Mehrfamilienhäusern und Wohnungseigentümergemeinschaften?
Bei Mehrfamilienhäusern müssen neben dem Gebäudeanschluss häufig auch Fragen zur Leitungsführung innerhalb des Gebäudes geklärt werden. Eigentümerinnen und Eigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften beziehungsweise Hausverwaltungen sollten deshalb frühzeitig eingebunden werden. Sie stimmen die erforderlichen baulichen Maßnahmen mit dem ausbauenden Unternehmen ab. Mieterinnen und Mieter können die notwendigen Arbeiten am Gemeinschaftseigentum in der Regel nicht allein veranlassen.

