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GIGABITFÖRDERUNG

Downloads und Wissenswertes zu den bisherigen Förderaufrufen

In diesem Downloadbereich stellen wir Ihnen alle wichtigen Dokumente zur Gigabitförderung des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) sowie zu vergangenen Förderprogrammen und -Aufrufen gebündelt zur Verfügung. Die Unterlagen beziehen sich sowohl auf die aktuelle Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie 2.0) als auch auf die Vorgängerrichtlinie. Sie dienen als verbindliche Grundlage für die Planung, Antragstellung und Umsetzung von Fördervorhaben. Maßgeblich sind dabei stets die dem jeweiligen Zuwendungsbescheid beigefügten Anlagen.

Der jeweilige Downloadbereich ist thematisch gegliedert und umfasst die zentralen Regularien, Leitfäden, vertiefende Fachdokumente sowie praxisorientierte Anwendungshilfen. So erhalten Sie einen strukturierten Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen, fachlichen Anforderungen und die administrative Umsetzung der Förderverfahren.

Informationen zum aktuellen Förderaufruf

Beratungsleistungen - Gigabitförderung

Beschreibung

Mit dem Förderprogramm unterstützt das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) den Ausbau der digitalen Infrastruktur.

Förderfähige Maßnahmen/ Fördergegenstand

Folgende sinnvolle und effektive Maßnahmen können im Zuge der Beauftragung externer Beratungsleistungen insbesondere durchgeführt werden:

  • Aufbereitung und Vorbereitung der Datengrundlagen / Geoinformation
  • Beratung bei der Durchführung des Branchendialogs
  • Unterstützung bei Baukontrollen und Abnahmen
  • Juristische/technische Beratung

Auf die veröffentlichten Musterleistungsbilder als Mindestvoraussetzung für die einschlägigen Leistungen wird verwiesen.

Rechtliche Grundlage

Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0, 3. Änderungsfassung vom 31.03.2026

Förderhöhen und Förderquoten

  • Gebietskörperschaften: bis zu 50.000 Euro
  • Kreisfreie Großstädte: bis zu 200.000 Euro
  • Landkreise: bis zu 200.000 Euro
  • Förderquote: 100 Prozent

Antragsberechtigte

Gebietskörperschaft, in der das Projektgebiet liegt (insbesondere Kommunen (auch Stadtstaaten sowie rechtlich selbständige Bezirke in Städten), Landkreise, kommunale Zweckverbände oder andere kommunale Gebietskörperschaften bzw. Zusammenschlüsse nach dem jeweiligen Kommunalrecht der Länder (z. B. Ämter) sowie ein Unternehmen in ausschließlich öffentlicher Trägerschaft)

Laufzeit

Ab 01.04.2026

Infrastrukturprojekte - Gigabitförderung

Beschreibung

Mit dem Förderprogramm unterstützt das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) den Ausbau der digitalen Infrastruktur.

Förderfähige Maßnahmen/ Fördergegenstand

Infrastrukturprojekte mit zwei wählbaren Fördermodellen:

Das Wirtschaftlichkeitslückenmodell dient der Schließung einer etwaigen Wirtschaftlichkeitslücke bei privatwirtschaftlichen Betreibern von Breitbandinfrastrukturen (Nr. 3.1 und 6.2 der Förderrichtlinie).

Im Betreibermodell werden Ausgaben des Antragstellers für die Errichtung passiver Infrastruktur zur Nutzung durch privatwirtschaftliche Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze abzüglich des Barwertes der Pachteinnahmen gefördert (Nr. 3.2 und 6.2 der Förderrichtlinie).
Dazu gehören:

  • die Ausstattung von Leerrohren mit unbeschaltetem Glasfaserkabel und/oder
  • die Ausführung von Tiefbauleistungen mit oder ohne Verlegung von Leerrohren sowie die Bereitstellung von Schächten, Verzweigern und Abschlusseinrichtungen. Die privatwirtschaftliche Mitverlegung von Leerrohren für privatwirtschaftliche Ausbaumaßnahmen ist im Rahmen des geförderten Ausbaus zulässig.
  • die Mitverlegung von Leerrohren bei anderweitig geplanten Erdarbeiten (mit oder ohne Kabel)

Rechtliche Grundlage

Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0, 3. Änderungsfassung vom 31.03.2026

Förderhöhen und Förderquoten

  • bis zu 40 Mio. Euro pro Maßnahme
  • Förderquote: 50 Prozent, 60 Prozent und 70 Prozent – je nach Steuerkraftmesszahl der betroffenen Region

Antragsberechtigte

Gebietskörperschaft, in der das Projektgebiet liegt (insbesondere Kommunen (auch Stadtstaaten sowie rechtlich selbständige Bezirke in Städten), Landkreise, kommunale Zweckverbände oder andere kommunale Gebietskörperschaften bzw. Zusammenschlüsse nach dem jeweiligen Kommunalrecht der Länder (z. B. Ämter) sowie ein Unternehmen in ausschließlich öffentlicher Trägerschaft

Laufzeit

01.04.2026– 15.09.2026

Dokumente zum aktuellen Förderaufruf

Fachdokumente
Archiv

Förderaufrufe 2025

Zehnter Aufruf für die Förderung von Investivmaßnahmen - „Lückenschluss-Pilotprogramm“ (05.03.2025 bis 15.09.2025)

Beschreibung

Mit dem Förderprogramm unterstützt das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) den Ausbau der digitalen Infrastruktur.

Förderfähige Maßnahmen/ Fördergegenstand

Infrastrukturprojekte mit zwei wählbaren Fördermodellen:

  • Das Wirtschaftlichkeitslückenmodell dient der Schließung einer etwaigen Wirtschaftlichkeitslücke bei privatwirtschaftlichen Betreibern von Breitbandinfrastrukturen (Nr. 3.1 und 6.2 der Förderrichtlinie).
  • Im Betreibermodell werden Ausgaben des Antragstellers für die Errichtung passiver Infrastruktur zur Nutzung durch privatwirtschaftliche Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze abzüglich des Barwertes der Pachteinnahmen gefördert (Nr. 3.2 und 6.2 der Förderrichtlinie).
    Dazu gehören:
      • die Ausstattung von Leerrohren mit unbeschaltetem Glasfaserkabel und/oder
      • die Ausführung von Tiefbauleistungen mit oder ohne Verlegung von Leerrohren sowie die Bereitstellung von Schächten, Verzweigern und Abschlusseinrichtungen. Die privatwirtschaftliche Mitverlegung von Leerrohren für privatwirtschaftliche Ausbaumaßnahmen ist im Rahmen des geförderten Ausbaus zulässig.
      • die Mitverlegung von Leerrohren bei anderweitig geplanten Erdarbeiten (mit oder ohne Kabel)

Rechtliche Grundlage

Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0

Förderhöhen und Förderquoten

  • bis zu 40 Mio. Euro pro Maßnahme
  • Förderquote: 50 Prozent, 60 Prozent und 70 Prozent – je nach Steuerkraftmesszahl der betroffenen Region

Antragsberechtigte

Gebietskörperschaft, in der das Projektgebiet liegt (insbesondere Kommunen (auch Stadtstaaten sowie rechtlich selbständige Bezirke in Städten), Landkreise, kommunale Zweckverbände oder andere kommunale Gebietskörperschaften bzw. Zusammenschlüsse nach dem jeweiligen Kommunalrecht der Länder (z. B. Ämter) sowie ein Unternehmen in ausschließlich öffentlicher Trägerschaft)

Laufzeit

23.01.2025 – 15.09.2025

Dokumente zum Aufruf

Fachdokumente

Verbindliche Mitteilungen

Vorlagen und Beispiel-Geodaten für GIS-Nebenbestimmungen (ZIP-Dateien)

Wichtige Hinweise

Ausbau und Technik

Förderfähigkeit

Informations- und Kommunikationsmaßnahmen

Markterkundungsverfahren (MEV)

Mittelanforderungen und Nachweise

Anwendungshilfen

Ausbau und Technik

Auswahlverfahren und Ausschreibung

Beratungsleistungen

Lückenschluss-Pilotprogramm

Markterkundungsverfahren (MEV)

Muster

Worksheets Netzplanung in der Gigabitförderung

Neunter Aufruf für die Förderung von Investivmaßnahmen – „Regulärer Aufruf“ (23.01.25 – 15.09.2025)

Beschreibung

Mit dem Förderprogramm unterstützt das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) den Ausbau der digitalen Infrastruktur.

Förderfähige Maßnahmen/ Fördergegenstand

Infrastrukturprojekte mit zwei wählbaren Fördermodellen:

  • Das Wirtschaftlichkeitslückenmodell dient der Schließung einer etwaigen Wirtschaftlichkeitslücke bei privatwirtschaftlichen Betreibern von Breitbandinfrastrukturen (Nr. 3.1 und 6.2 der Förderrichtlinie).
  • Im Betreibermodell werden Ausgaben des Antragstellers für die Errichtung passiver Infrastruktur zur Nutzung durch privatwirtschaftliche Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze abzüglich des Barwertes der Pachteinnahmen gefördert (Nr. 3.2 und 6.2 der Förderrichtlinie).
    Dazu gehören:

     

      • die Ausstattung von Leerrohren mit unbeschaltetem Glasfaserkabel und/oder
      • die Ausführung von Tiefbauleistungen mit oder ohne Verlegung von Leerrohren sowie die Bereitstellung von Schächten, Verzweigern und Abschlusseinrichtungen. Die privatwirtschaftliche Mitverlegung von Leerrohren für privatwirtschaftliche Ausbaumaßnahmen ist im Rahmen des geförderten Ausbaus zulässig.
      • die Mitverlegung von Leerrohren bei anderweitig geplanten Erdarbeiten (mit oder ohne Kabel)

Rechtliche Grundlage

Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0

Förderhöhen und Förderquoten

  • bis zu 40 Mio. Euro pro Maßnahme
  • Förderquote: 50 Prozent, 60 Prozent und 70 Prozent – je nach Steuerkraftmesszahl der betroffenen Region

Antragsberechtigte

Gebietskörperschaft, in der das Projektgebiet liegt (insbesondere Kommunen (auch Stadtstaaten sowie rechtlich selbständige Bezirke in Städten), Landkreise, kommunale Zweckverbände oder andere kommunale Gebietskörperschaften bzw. Zusammenschlüsse nach dem jeweiligen Kommunalrecht der Länder (z. B. Ämter) sowie ein Unternehmen in ausschließlich öffentlicher Trägerschaft)

Laufzeit

23.01.2025 – 15.09.2025

Dokumente zum Aufruf

Fachdokumente

Verbindliche Mitteilungen

Vorlagen und Beispiel-Geodaten für GIS-Nebenbestimmungen (ZIP-Dateien)

Wichtige Hinweise

Ausbau und Technik

Förderfähigkeit

Informations- und Kommunikationsmaßnahmen

Markterkundungsverfahren (MEV)

Mittelanforderungen und Nachweise

Anwendungshilfen

Ausbau und Technik

Auswahlverfahren und Ausschreibung

Beratungsleistungen

Markterkundungsverfahren (MEV)

Muster

Worksheets Netzplanung in der Gigabitförderung

Achter Aufruf für die Förderung von Investivmaßnahmen - „fast lane Aufruf“ (23.01.25 - 15.09.2025)

Beschreibung

Mit dem Förderprogramm unterstützt das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) den Ausbau der digitalen Infrastruktur.

Förderfähige Maßnahmen/ Fördergegenstand

Infrastrukturprojekte mit zwei wählbaren Fördermodellen:

  • Das Wirtschaftlichkeitslückenmodell dient der Schließung einer etwaigen Wirtschaftlichkeitslücke bei privatwirtschaftlichen Betreibern von Breitbandinfrastrukturen (Nr. 3.1 und 6.2 der Förderrichtlinie).
  • Im Betreibermodell werden Ausgaben des Antragstellers für die Errichtung passiver Infrastruktur zur Nutzung durch privatwirtschaftliche Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze abzüglich des Barwertes der Pachteinnahmen gefördert (Nr. 3.2 und 6.2 der Förderrichtlinie).
    Dazu gehören:
      • die Ausstattung von Leerrohren mit unbeschaltetem Glasfaserkabel und/oder
      • die Ausführung von Tiefbauleistungen mit oder ohne Verlegung von Leerrohren sowie die Bereitstellung von Schächten, Verzweigern und Abschlusseinrichtungen. Die privatwirtschaftliche Mitverlegung von Leerrohren für privatwirtschaftliche Ausbaumaßnahmen ist im Rahmen des geförderten Ausbaus zulässig.
      • die Mitverlegung von Leerrohren bei anderweitig geplanten Erdarbeiten (mit oder ohne Kabel)

Rechtliche Grundlage

Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0

Förderhöhen und Förderquoten

  • bis zu 40 Mio. Euro pro Maßnahme
  • Förderquote: 50 Prozent, 60 Prozent und 70 Prozent – je nach Steuerkraftmesszahl der betroffenen Region

Antragsberechtigte

Gebietskörperschaft, in der das Projektgebiet liegt (insbesondere Kommunen (auch Stadtstaaten sowie rechtlich selbständige Bezirke in Städten), Landkreise, kommunale Zweckverbände oder andere kommunale Gebietskörperschaften bzw. Zusammenschlüsse nach dem jeweiligen Kommunalrecht der Länder (z. B. Ämter) sowie ein Unternehmen in ausschließlich öffentlicher Trägerschaft)

Laufzeit

23.01.2025 – 15.09.2025

Dokumente zum Aufruf

Fachdokumente

Verbindliche Mitteilungen

Vorlagen und Beispiel-Geodaten für GIS-Nebenbestimmungen (ZIP-Dateien)

Wichtige Hinweise

Ausbau und Technik

Förderfähigkeit

Informations- und Kommunikationsmaßnahmen

Markterkundungsverfahren (MEV)

Mittelanforderungen und Nachweise

Anwendungshilfen

Ausbau und Technik

Auswahlverfahren und Ausschreibung

Beratungsleistungen

Markterkundungsverfahren (MEV)

Muster

Worksheets Netzplanung in der Gigabitförderung

Förderaufrufe 2024

Siebter Aufruf für die Förderung von Investivmaßnahmen - „Lückenschluss-Pilotprogramm“ (05.09.2024 - 15.11.2024)

Beschreibung

Das Lückenschluss-Programm ist eine Ergänzung der Gigabitförderung und unterstützt den gezielten Ausbau von Glasfaser dort, wo nur noch kurze Strecken fehlen. Es setzt bewusst auf Synergiepotenziale mit bestehenden, geplanten oder bereits im Bau befindlichen Netzen, um vorhandene Infrastrukturen optimal zu nutzen. Es bietet die Möglichkeit, das Bewilligungsverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen, um kleine Gebiete schnell zu erschließen – mit wenig Aufwand und großer Wirkung für Kommunen und Bürger:innen.

Rechtsgrundlagen & Richtlinien

Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0

Förderhöhen und Förderquoten

Pro Projekt standen zuletzt bis zu 1 Mio. Euro zur Verfügung.

Antragsberechtigte

Gebietskörperschaften, zum Beispiel Kommunen, Landkreise oder kommunale Zusammenschlüsse sowie Unternehmen in öffentlicher Trägerschaft. Sie koordinieren den Ausbau, garantieren gegenüber dem Bund die Erreichung der Projektziele und stellen hierbei insbesondere einen diskriminierungsfreien Zugang über die Zweckbindungsfrist hinaus sicher. Hierfür beauftragen sie privatwirtschaftliche Unternehmen. 

Dokumente zum Aufruf

Anwendungshilfen

Ausbau und Technik

Auswahlverfahren und Ausschreibung

Beratungsleistungen

Markterkundungsverfahren (MEV)

Muster

Worksheets Netzplanung in der Gigabitförderung

Sechster Aufruf für die Förderung von Investivmaßnahmen - „Lückenschluss-Pilotprogramm“ (06.06.2024 - 05.09.2024)

Beschreibung

Das Lückenschluss-Programm ist eine Ergänzung der Gigabitförderung und unterstützt den gezielten Ausbau von Glasfaser dort, wo nur noch kurze Strecken fehlen. Es setzt bewusst auf Synergiepotenziale mit bestehenden, geplanten oder bereits im Bau befindlichen Netzen, um vorhandene Infrastrukturen optimal zu nutzen. Es bietet die Möglichkeit, das Bewilligungsverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen, um kleine Gebiete schnell zu erschließen – mit wenig Aufwand und großer Wirkung für Kommunen und Bürger:innen.

Rechtsgrundlagen & Richtlinien

Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0

Förderhöhen und Förderquoten

Die Gesamtausgaben des Zuwendungsempfängers zum Ausbau des Gebietes durften 500.000 Euro pro Projekt nicht überschreiten.

Antragsberechtigte

Gebietskörperschaften, zum Beispiel Kommunen, Landkreise oder kommunale Zusammenschlüsse sowie Unternehmen in öffentlicher Trägerschaft. Sie koordinieren den Ausbau, garantieren gegenüber dem Bund die Erreichung der Projektziele und stellen hierbei insbesondere einen diskriminierungsfreien Zugang über die Zweckbindungsfrist hinaus sicher. Hierfür beauftragen sie privatwirtschaftliche Unternehmen. 

Dokumente zum Aufruf

Fachdokumente

Verbindliche Mitteilungen

Vorlagen und Beispiel-Geodaten für GIS-Nebenbestimmungen (ZIP-Dateien)

Wichtige Hinweise

Ausbau und Technik

Beratungsleistungen

Förderfähigkeit

Informations- und Kommunikationsmaßnahmen

Mittelanforderungen und Nachweise

Anwendungshilfen

Ausbau und Technik

Auswahlverfahren und Ausschreibung

Beratungsleistungen

Markterkundungsverfahren (MEV)

Muster

Worksheets Netzplanung in der Gigabitförderung

Fünfter Aufruf für die Förderung von Investivmaßnahmen - „Regulärer Aufruf“ (30.04.2024 - 30.09.2024)

Beschreibung

Das Programm unterstützt den flächendeckenden Ausbau von Gigabitnetzen in der Bundesrepublik Deutschland. Dieser Aufruf betraf Förderanträge, die nicht die Mindestpunktzahl von 300 für eine vorrangige Bewilligung erhielten. Die Bewilligung erfolgte nach Ablauf der Aufruffrist aus den Mitteln, die nicht für die vorrangig förderwürdigen Vorhaben genutzt wurden.

Rechtliche Grundlage

Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0

Förderhöhen und Förderquoten

Die maximale Bundesfördersumme je Projekt betrug 100 Mio. Euro.

Antragsberechtigte

Gebietskörperschaft, in der das Projektgebiet liegt

Dokumente zum Aufruf

Fachdokumente

Verbindliche Mitteilungen

Vorlagen und Beispiel-Geodaten für GIS-Nebenbestimmungen (ZIP-Dateien)

Wichtige Hinweise

Ausbau und Technik

Beratungsleistungen

Förderfähigkeit

Informations- und Kommunikationsmaßnahmen

Mittelanforderungen und Nachweise

Anwendungshilfen

Ausbau und Technik

Auswahlverfahren und Ausschreibung

Beratungsleistungen

Markterkundungsverfahren (MEV)

Muster

Worksheets Netzplanung in der Gigabitförderung

Vierter Aufruf für die Förderung von Investivmaßnahmen - „fast lane Aufruf“ (30.04.2024 - 30.09.2024)

Beschreibung

Das Programm unterstützt den flächendeckenden Ausbau von Gigabitnetzen in der Bundesrepublik Deutschland. Dieser Aufruf betraf Förderanträge, die nicht die Mindestpunktzahl von 300 für eine vorrangige Bewilligung erhielten. Die Bewilligung erfolgte nach Ablauf der Aufruffrist aus den Mitteln, die nicht für die vorrangig förderwürdigen Vorhaben genutzt wurden.

Rechtliche Grundlage

Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0

Förderhöhen und Förderquoten

Die maximale Bundesfördersumme je Projekt betrug 100 Mio. Euro.

Antragsberechtigte

Gebietskörperschaft, in der das Projektgebiet liegt

Dokumente zum Aufruf

Fachdokumente

Verbindliche Mitteilungen

Vorlagen und Beispiel-Geodaten für GIS-Nebenbestimmungen (ZIP-Dateien)

Wichtige Hinweise

Ausbau und Technik

Beratungsleistungen

Förderfähigkeit

Informations- und Kommunikationsmaßnahmen

Mittelanforderungen und Nachweise

Anwendungshilfen

Anwendungshilfe

Ausbau und Technik

Auswahlverfahren und Ausschreibung

Markterkundungsverfahren (MEV)

Muster

Sozioökonomische Schwerpunkte (SÖS)

Worksheets Netzplanung in der Gigabitförderung

Worksheets Netzplanung im Weiße-Flecken-Förderprogramm

Dritter Aufruf Beratungsleistungen (15.04.2024 - 31.12.2025)

Beschreibung

Mit dem Förderprogramm unterstützt das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) den Ausbau der digitalen Infrastruktur.

Förderfähige Maßnahmen/ Fördergegenstand

Folgende sinnvolle und effektive Maßnahmen können im Zuge der Beauftragung externer Beratungsleistungen insbesondere durchgeführt werden:

  • Aufbereitung und Vorbereitung der Datengrundlagen / Geoinformation
  • Beratung bei der Durchführung des Branchendialogs
  • Unterstützung bei Baukontrollen und Abnahmen
  • Juristische/technische Beratung

Auf die veröffentlichten Musterleistungsbilder als Mindestvoraussetzung für die einschlägigen Leistungen wird verwiesen.

Rechtliche Grundlage

Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0, 2. Änderungsfassung vom 13.01.2025

Förderhöhen und Förderquoten

  • Gebietskörperschaften: bis zu 50.000 Euro
  • Kreisfreie Großstädte: bis zu 200.000 Euro
  • Landkreise: bis zu 200.000 Euro
  • Förderquote: 100 Prozent

Antragsberechtigte

Gebietskörperschaft, in der das Projektgebiet liegt (insbesondere Kommunen (auch Stadtstaaten sowie rechtlich selbständige Bezirke in Städten), Landkreise, kommunale Zweckverbände oder andere kommunale Gebietskörperschaften bzw. Zusammenschlüsse nach dem jeweiligen Kommunalrecht der Länder (z. B. Ämter) sowie ein Unternehmen in ausschließlich öffentlicher Trägerschaft)

Dokumente zum Aufruf

Fachdokumente

Verbindliche Mitteilungen

Vorlagen und Beispiel-Geodaten für GIS-Nebenbestimmungen (ZIP-Dateien)

Wichtige Hinweise

Ausbau und Technik

Beratungsleistungen

Informations- und Kommunikationsmaßnahmen

Mittelanforderungen und Nachweise

Upgrade

Anwendungshilfen

Ausbau und Technik

Auswahlverfahren und Ausschreibung

Beratungsleistungen

Markterkundungsverfahren (MEV)

Muster

Sozioökonomische Schwerpunkte (SÖS)

Worksheets Netzplanung in der Gigabitförderung

Worksheets Netzplanung im Weiße-Flecken-Förderprogramm

Förderaufrufe 2023

Dritter Aufruf für die Förderung von Investivmaßnahmen - „Regulärer Aufruf“ - (15.09.2023 - 15.10.2023)

Beschreibung

Das Programm unterstützt den flächendeckenden Ausbau von Gigabitnetzen in der Bundesrepublik Deutschland. Dieser Aufruf betraf Förderanträge, die nicht die Mindestpunktzahl von 300 für eine vorrangige Bewilligung erhielten. Die Bewilligung erfolgte nach Ablauf der Aufruffrist aus den Mitteln, die nicht für die vorrangig förderwürdigen Vorhaben genutzt wurden.

Rechtliche Grundlage

Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0

Förderhöhen und Förderquoten

Die maximale Bundesfördersumme je Projekt betrug 100 Mio. Euro.

Antragsberechtigte

Gebietskörperschaft, in der das Projektgebiet liegt

Dokumente zum Aufruf

Fachdokumente

Verbindliche Mitteilungen

Vorlagen und Beispiel-Geodaten für GIS-Nebenbestimmungen (ZIP-Dateien)

Wichtige Hinweise

Ausbau und Technik

Beratungsleistungen

Informations- und Kommunikationsmaßnahmen

Mittelanforderungen und Nachweise

Upgrade

Anwendungshilfen

Ausbau und Technik

Auswahlverfahren und Ausschreibung

Beratungsleistungen

Markterkundungsverfahren (MEV)

Muster

Sozioökonomische Schwerpunkte (SÖS)

Worksheets Netzplanung in der Gigabitförderung

Worksheets Netzplanung im Weiße-Flecken-Förderprogramm

Zweiter Aufruf für die Förderung von Investivmaßnahmen - „fast lane Aufruf“ (03.04.2023 - 08.12.2023)

Beschreibung

Das Programm unterstützt den flächendeckenden Ausbau von Gigabitnetzen in der Bundesrepublik Deutschland. Dieser Aufruf betraf Förderanträge, die nicht die Mindestpunktzahl von 300 für eine vorrangige Bewilligung erhielten. Die Bewilligung erfolgte nach Ablauf der Aufruffrist aus den Mitteln, die nicht für die vorrangig förderwürdigen Vorhaben genutzt wurden.

Rechtliche Grundlage

Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0

Förderhöhen und Förderquoten

Die maximale Bundesfördersumme je Projekt betrug 100 Mio. Euro.

Antragsberechtigte

Gebietskörperschaft, in der das Projektgebiet liegt

Dokumente zum Aufruf

Fachdokumente

Verbindliche Mitteilungen

Vorlagen und Beispiel-Geodaten für GIS-Nebenbestimmungen (ZIP-Dateien)

Wichtige Hinweise

Ausbau und Technik

Beratungsleistungen

Informations- und Kommunikationsmaßnahmen

Mittelanforderungen und Nachweise

Upgrade

Anwendungshilfen

Ausbau und Technik

Auswahlverfahren und Ausschreibung

Beratungsleistungen

Markterkundungsverfahren (MEV)

Muster

Sozioökonomische Schwerpunkte (SÖS)

Worksheets Netzplanung in der Gigabitförderung

Worksheets Netzplanung im Weiße-Flecken-Förderprogramm

Zweiter Aufruf Beratungsleistungen (03.04.2023 - 31.12.2025)

Beschreibung

Mit dem Förderprogramm unterstützt das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) den Ausbau der digitalen Infrastruktur.

Förderfähige Maßnahmen/ Fördergegenstand

Folgende sinnvolle und effektive Maßnahmen können im Zuge der Beauftragung externer Beratungsleistungen insbesondere durchgeführt werden:

  • Aufbereitung und Vorbereitung der Datengrundlagen / Geoinformation
  • Beratung bei der Durchführung des Branchendialogs
  • Unterstützung bei Baukontrollen und Abnahmen
  • Juristische/technische Beratung

Auf die veröffentlichten Musterleistungsbilder als Mindestvoraussetzung für die einschlägigen Leistungen wird verwiesen.

Rechtliche Grundlage

Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 vom 26.04.2021

Förderhöhen und Förderquoten

  • Gebietskörperschaften: bis zu 50.000 Euro
  • Kreisfreie Großstädte: bis zu 200.000 Euro
  • Landkreise: bis zu 200.000 Euro
  • Förderquote: 100 Prozent

Antragsberechtigte

Gebietskörperschaft, in der das Projektgebiet liegt (insbesondere Kommunen (auch Stadtstaaten sowie rechtlich selbständige Bezirke in Städten), Landkreise, kommunale Zweckverbände oder andere kommunale Gebietskörperschaften bzw. Zusammenschlüsse nach dem jeweiligen Kommunalrecht der Länder (z. B. Ämter) sowie ein Unternehmen in ausschließlich öffentlicher Trägerschaft)

Dokumente zum Aufruf

Förderaufrufe 2021

Erster Aufruf für Beratungsleistungen (26.04.2021 - 14.10.2022)

Beschreibung

Mit dem Förderprogramm unterstützt das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) den Ausbau der digitalen Infrastruktur.

Förderfähige Maßnahmen/ Fördergegenstand

Folgende sinnvolle und effektive Maßnahmen können im Zuge der Beauftragung externer Beratungsleistungen insbesondere durchgeführt werden:

  • Aufbereitung und Vorbereitung der Datengrundlagen / Geoinformation
  • Beratung bei der Durchführung des Branchendialogs
  • Unterstützung bei Baukontrollen und Abnahmen
  • Juristische/technische Beratung

Auf die veröffentlichten Musterleistungsbilder als Mindestvoraussetzung für die einschlägigen Leistungen wird verwiesen.

Rechtliche Grundlage

Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 26.04.2021

Förderhöhen und Förderquoten

  • Gebietskörperschaften: bis zu 50.000 Euro
  • Landkreise: bis zu 200.000 Euro
  • Förderquote: 100 Prozent

Antragsberechtigte

Gebietskörperschaft, in der das Projektgebiet liegt (insbesondere Kommunen (auch Stadtstaaten sowie rechtlich selbständige Bezirke in Städten), Landkreise, kommunale Zweckverbände oder andere kommunale Gebietskörperschaften bzw. Zusammenschlüsse nach dem jeweiligen Kommunalrecht der Länder (z. B. Ämter) sowie ein Unternehmen in ausschließlich öffentlicher Trägerschaft)

Dokumente zum Aufruf

Erster Aufruf für die Förderung von Investivmaßnahmen (26.04.2021 - 14.10.2022)

Beschreibung

Das Programm unterstützt den flächendeckenden Ausbau von Gigabitnetzen in der Bundesrepublik Deutschland. Dieser Aufruf betraf Förderanträge, die nicht die Mindestpunktzahl von 300 für eine vorrangige Bewilligung erhielten. Die Bewilligung erfolgte nach Ablauf der Aufruffrist aus den Mitteln, die nicht für die vorrangig förderwürdigen Vorhaben genutzt wurden.

Rechtliche Grundlage

Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0

Förderhöhen und Förderquoten

Die maximale Bundesfördersumme je Projekt betrug 100 Mio. Euro.

Antragsberechtigte

Gebietskörperschaft, in der das Projektgebiet liegt

Dokumente zum Aufruf

Fachdokumente

Verbindliche Mitteilungen

Vorlagen und Beispiel-Geodaten für GIS-Nebenbestimmungen (ZIP-Dateien)

Wichtige Hinweise

Ausbau und Technik

Beratungsleistungen

Informations- und Kommunikationsmaßnahmen

Mittelanforderungen und Nachweise

Upgrade

Anwendungshilfen

Anwendungshilfe

Ausbau und Technik

Auswahlverfahren und Ausschreibung

Markterkundungsverfahren (MEV)

Muster

Sozioökonomische Schwerpunkte (SÖS)

Worksheets Netzplanung in der Gigabitförderung

Worksheets Netzplanung im Weiße-Flecken-Förderprogramm

Förderaufrufe 2020

Erster Aufruf für Neubaugebiete (01.08.2020 - 31.12.2020)

Beschreibung folgt

Dokumente zum Aufruf

Fachdokumente

Verbindliche Mitteilungen

Wichtige Hinweise

Ausbau und Technik

Auswahlverfahren und Ausschreibung

Informations- und Kommunikationsmaßnahmen

Mittelanforderung

Mittelanforderungen und Nachweise

Verwendungsnachweis

Förderaufrufe 2018

Sonderaufruf Schulen und Krankenhäuser (15.11.2018 - 31.12.2020)

Beschreibung

Im November 2018 wurde das Bundesförderprogramm Breitband um den Sonderaufruf für Schulen und Krankenhäuser erweitert. wenn sich die Schulen und Krankenhäuser in ansonsten nicht förderfähigen Gebieten befinden, dabei selbst aber über keine NGA-Versorgung verfügen. wenn sich die entsprechenden Gebäude nicht in räumlicher Nähe zu einem weiteren unterversorgten Gebiet befinden.

Rechtliche Grundlage

Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ – Überarbeitung der 1. Novelle vom 28. November 2019

Förderhöhen und Förderquoten

  • Errichtung eines NGA-Netzes mit einer Förderung ab 10.000 Euro
  • Förderquote 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben (Basisfördersatz)
  • Bei Gebieten mit geringer Wirtschaftskraft kann die Förderquote 60 bzw. 70 Prozent betragen (maßgeblich ist der einwohnerbezogene Realsteuervergleich der letzten 5 Jahre)

Antragsberechtigte

Zuwendungsempfänger ist die im Projektgebiet gelegene Gebietskörperschaft (insb. Kommune (auch Stadtstaaten), Landkreis, kommunaler Zweckverband oder eine andere kommunale Gebietskörperschaft bzw. ein Zusammenschluss nach dem jeweiligen Kommunalrecht der Länder, z. B. ein Amt)

Dokumente zum Aufruf

Fachdokumente

Verbindliche Mitteilungen

Ausbau und Technik

Auswahlverfahren und Ausschreibung

Informations- und Kommunikationsmaßnahmen

Mittelanforderung

Mittelanforderungen und Nachweise

Upgrade („graue Flecken“)

Verwendungsnachweis

Sonderaufruf Mittelstand - zweiter Gewerbeaufruf (15.11.2018 - 31.12.2020)

Beschreibung

Dieses Sonderprogramm hat das Ziel, einen effektiven und technologieneutralen Breitbandausbau zur Erreichung eines nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandnetzes in unterversorgten Gewerbe- und Industriegebieten sowie Häfen zu unterstützen. Gefördert wird der Ausbau des Glasfasernetzes mit Datenübertragungsgeschwindigkeiten von 1 Gbit/s symmetrisch (d. h. im Up- und Download gleichermaßen).

Rechtliche Grundlage

Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ – Überarbeitung der 1. Novelle vom 28. November 2019

Förderhöhen und Förderquoten

  • Errichtung eines NGA-Netzes mit einer Förderung von 10.000 bis 1 Mio. Euro.
  • Förderquote 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben (Basisfördersatz).
  • Bei Gebieten mit geringer Wirtschaftskraft kann die Förderquote 60 bzw. 70 Prozent betragen (maßgeblich ist der einwohnerbezogene Realsteuervergleich der letzten 5 Jahre)

Antragsberechtigte

Zuwendungsempfänger ist die im Projektgebiet gelegene Gebietskörperschaft (insb. Kommune (auch Stadtstaaten), Landkreis, kommunaler Zweckverband oder eine andere kommunale Gebietskörperschaft bzw. ein Zusammenschluss nach dem jeweiligen Kommunalrecht der Länder, z. B. ein Amt)

Dokumente zum Aufruf

Fachdokumente

Verbindliche Mitteilungen

Wichtige Hinweise

Ausbau und Technik

Auswahlverfahren und Ausschreibung

Informations- und Kommunikationsmaßnahmen

Mittelanforderung

Mittelanforderungen und Nachweise

Upgrade („graue Flecken“)

Verwendungsnachweis

Dritter Aufruf für Beratungsleistungen (01.08.2018 - 31.12.2020)

Förderfähige Maßnahmen/ Fördergegenstand

  • Analyse der Ist-Situation / Ermittlung von Kostensenkungspotenzialen
  • Machbarkeitsstudien und Wirtschaftlichkeitsabwägungen
  • Geoinformations-Dienstleistungen
  • Juristische und technische Begleitung bei Ausschreibungsverfahren
  • Beratungsleistungen Gigabitgesellschaft
  • Erstellung von übergreifenden Netzstrukturkonzepten (Glasfaserfortschrittsplanung, nur Landkreise)

Rechtliche Grundlage

Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland

Förderhöhen und Förderquoten

Beratungsleistungen bis 50.000 Euro (Vollfinanzierung)

Antragsberechtigte

Zuwendungsempfänger ist die im Projektgebiet gelegene Gebietskörperschaft (insb. Kommune (auch Stadtstaaten), Landkreis, kommunaler Zweckverband oder eine andere kommunale Gebietskörperschaft bzw. ein Zusammenschluss nach dem jeweiligen Kommunalrecht der Länder, z. B. ein Amt).

Dokumente zum Aufruf

Sechster Aufruf für die Förderung von Investivmaßnahmen (01.08.2018 - 31.12.2020)

Beschreibung

Nur für Anschlüsse mit einer verfügbaren Bandbreite von weniger als 30 Mbit/s konnte das Förderprogramm des BMDS in Anspruch genommen werden.

Förderfähige Maßnahmen/ Fördergegenstand

In der Wirtschaftlichkeitslückenförderung dient die beantragte Zuwendung der Schließung einer etwaigen Wirtschaftlichkeitslücke bei privatwirtschaftlichen Betreibern von Breitbandinfrastrukturen (Nr. 3.1 und 6.2 der Förderrichtlinie).
Im Betreibermodell werden Ausgaben des Antragstellers (abzüglich des Barwertes der Pachteinnahmen) für die Errichtung passiver Infrastruktur (Tiefbauleistungen, Leerrohre, Glasfaserkabel, Schächte, Verzweiger und Abschlusseinrichtungen) zur Nutzung durch privatwirtschaftliche Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze gefördert (Nr. 3.2 und 6.2 der Förderrichtlinie).

Rechtliche Grundlage

Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland

Förderhöhen und Förderquoten

Infrastrukturprojekte bis 15 Mio. Euro / gemäß der Novelle der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in Deutschland vom 03. Juli 2018 liegt der maximale Förderbetrag bei 30 Mio. Euro (Förderquote 50 Prozent, 60 Prozent und 70 Prozent nach Steuerkraftmesszahl der betroffenen Region)

Antragsberechtigte

Zuwendungsempfänger ist die im Projektgebiet gelegene Gebietskörperschaft (insb. Kommune (auch Stadtstaaten), Landkreis, kommunaler Zweckverband oder eine andere kommunale Gebietskörperschaft bzw. ein Zusammenschluss nach dem jeweiligen Kommunalrecht der Länder, z. B. ein Amt)

Dokumente zum Aufruf

Fachdokumente

Verbindliche Mitteilungen

Ausbau und Technik

Auswahlverfahren und Ausschreibung

Informations- und Kommunikationsmaßnahmen

Mittelanforderung

Mittelanforderungen und Nachweise

Upgrade („graue Flecken“)

Verwendungsnachweis

Förderaufrufe 2017

Fünfter Aufruf für die Förderung von Investivmaßnahmen (02.05.2017 - 29.09.2020)

Beschreibung

Nur für Anschlüsse mit einer verfügbaren Bandbreite von weniger als 30 Mbit/s konnte das Förderprogramm des BMDS in Anspruch genommen werden.

Förderfähige Maßnahmen/ Fördergegenstand

In der Wirtschaftlichkeitslückenförderung dient die beantragte Zuwendung der Schließung einer etwaigen Wirtschaftlichkeitslücke bei privatwirtschaftlichen Betreibern von Breitbandinfrastrukturen (Nr. 3.1 und 6.2 der Förderrichtlinie).
Im Betreibermodell werden Ausgaben des Antragstellers (abzüglich des Barwertes der Pachteinnahmen) für die Errichtung passiver Infrastruktur (Tiefbauleistungen, Leerrohre, Glasfaserkabel, Schächte, Verzweiger und Abschlusseinrichtungen) zur Nutzung durch privatwirtschaftliche Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze gefördert (Nr. 3.2 und 6.2 der Förderrichtlinie).

Rechtliche Grundlage

Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland

Förderhöhen und Förderquoten

Infrastrukturprojekte bis 15 Mio. Euro / gemäß der Novelle der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in Deutschland vom 03. Juli 2018 liegt der maximale Förderbetrag bei 30 Mio. Euro (Förderquote 50 Prozent, 60 Prozent und 70 Prozent nach Steuerkraftmesszahl der betroffenen Region)

Antragsberechtigte

Zuwendungsempfänger ist die im Projektgebiet gelegene Gebietskörperschaft (insb. Kommune (auch Stadtstaaten), Landkreis, kommunaler Zweckverband oder eine andere kommunale Gebietskörperschaft bzw. ein Zusammenschluss nach dem jeweiligen Kommunalrecht der Länder, z. B. ein Amt).

Dokumente zum Aufruf

Fachdokumente

Verbindliche Mitteilungen

Ausbau und Technik

Auswahlverfahren und Ausschreibung

Informations- und Kommunikationsmaßnahmen

Mittelanforderung

Mittelanforderungen und Nachweise

Upgrade (graue Flecken“)

Verwendungsnachweis

Zweiter Aufruf für Beratungsleistungen (02.01.2017 - 01.08.2018)

Förderfähige Maßnahmen/ Fördergegenstand

  • Analyse der Ist-Situation / Ermittlung von Kostensenkungspotenzialen
  • Machbarkeitsstudien und Wirtschaftlichkeitsabwägungen
  • Geoinformations-Dienstleistungen
  • Juristische und technische Begleitung bei Ausschreibungsverfahren
  • Beratungsleistungen Gigabitgesellschaft
  • Erstellung von übergreifenden Netzstrukturkonzepten (Glasfaserfortschrittsplanung, nur Landkreise)

Rechtliche Grundlage

Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland

Förderhöhen und Förderquoten

Beratungsleistungen bis 50.000 Euro (Vollfinanzierung)

Antragsberechtigte

Zuwendungsempfänger ist die im Projektgebiet gelegene Gebietskörperschaft (insb. Kommune (auch Stadtstaaten), Landkreis, kommunaler Zweckverband oder eine andere kommunale Gebietskörperschaft bzw. ein Zusammenschluss nach dem jeweiligen Kommunalrecht der Länder, z. B. ein Amt).

Dokumente zum Aufruf

Sonderaufruf Mittelstand - erster Gewerbeaufruf (16.01.2017 - 14.11.2018)

Beschreibung

Dieses Sonderprogramm hat das Ziel, einen effektiven und technologieneutralen Breitbandausbau zur Erreichung eines nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandnetzes in unterversorgten Gewerbe- und Industriegebieten sowie Häfen zu unterstützen. Gefördert wird der Ausbau des Glasfasernetzes mit Datenübertragungsgeschwindigkeiten von 1 Gbit/s symmetrisch (d. h. im Up- und Download gleichermaßen).

Rechtliche Grundlage

Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ – Überarbeitung der 1. Novelle vom 28. November 2019

Förderhöhen und Förderquoten

  • Errichtung eines NGA-Netzes mit einer Förderung von 10.000 bis 1 Mio. Euro.
  • Förderquote 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben (Basisfördersatz).
  • Bei Gebieten mit geringer Wirtschaftskraft kann die Förderquote 60 bzw. 70 Prozent betragen (maßgeblich ist der einwohnerbezogene Realsteuervergleich der letzten 5 Jahre)

Antragsberechtigte

Zuwendungsempfänger ist die im Projektgebiet gelegene Gebietskörperschaft (insb. Kommune (auch Stadtstaaten), Landkreis, kommunaler Zweckverband oder eine andere kommunale Gebietskörperschaft bzw. ein Zusammenschluss nach dem jeweiligen Kommunalrecht der Länder, z. B. ein Amt)

Dokumente zum Aufruf

Fachdokumente

Verbindliche Mitteilungen

Ausbau und Technik

Auswahlverfahren und Ausschreibung

Informations- und Kommunikationsmaßnahmen

Mittelanforderung

Mittelanforderungen und Nachweise

Upgrade („graue Flecken“)

Verwendungsnachweis

Förderaufrufe 2016

Vierter Aufruf für die Förderung von Investivmaßnahmen (01.11.2016 - 30.04.2020)

Beschreibung

Nur für Anschlüsse mit einer verfügbaren Bandbreite von weniger als 30 Mbit/s konnte das Förderprogramm des BMDS in Anspruch genommen werden.

Förderfähige Maßnahmen/ Fördergegenstand

In der Wirtschaftlichkeitslückenförderung dient die beantragte Zuwendung der Schließung einer etwaigen Wirtschaftlichkeitslücke bei privatwirtschaftlichen Betreibern von Breitbandinfrastrukturen (Nr. 3.1 und 6.2 der Förderrichtlinie).
Im Betreibermodell werden Ausgaben des Antragstellers (abzüglich des Barwertes der Pachteinnahmen) für die Errichtung passiver Infrastruktur (Tiefbauleistungen, Leerrohre, Glasfaserkabel, Schächte, Verzweiger und Abschlusseinrichtungen) zur Nutzung durch privatwirtschaftliche Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze gefördert (Nr. 3.2 und 6.2 der Förderrichtlinie).

Rechtliche Grundlage

Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland

Förderhöhen und Förderquoten

Infrastrukturprojekte bis 15 Mio. Euro / gemäß der Novelle der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in Deutschland vom 03. Juli 2018 liegt der maximale Förderbetrag bei 30 Mio. Euro (Förderquote 50 Prozent, 60 Prozent und 70 Prozent nach Steuerkraftmesszahl der betroffenen Region)

Antragsberechtigte

Zuwendungsempfänger ist die im Projektgebiet gelegene Gebietskörperschaft (insb. Kommune (auch Stadtstaaten), Landkreis, kommunaler Zweckverband oder eine andere kommunale Gebietskörperschaft bzw. ein Zusammenschluss nach dem jeweiligen Kommunalrecht der Länder, z. B. ein Amt).

Dokumente zum Aufruf

Fachdokumente

Verbindliche Mitteilungen

Ausbau und Technik

Auswahlverfahren und Ausschreibung

Informations- und Kommunikationsmaßnahmen

Mittelanforderung

Mittelanforderungen und Nachweise

Upgrade („graue Flecken“)

Verwendungsnachweis

Dritter Aufruf für die Förderung von Investivmaßnahmen (04.07.2016 - 28.10.2016)

Beschreibung

Nur für Anschlüsse mit einer verfügbaren Bandbreite von weniger als 30 Mbit/s konnte das Förderprogramm des BMDS in Anspruch genommen werden.

Förderfähige Maßnahmen/ Fördergegenstand

In der Wirtschaftlichkeitslückenförderung dient die beantragte Zuwendung der Schließung einer etwaigen Wirtschaftlichkeitslücke bei privatwirtschaftlichen Betreibern von Breitbandinfrastrukturen (Nr. 3.1 und 6.2 der Förderrichtlinie).
Im Betreibermodell werden Ausgaben des Antragstellers (abzüglich des Barwertes der Pachteinnahmen) für die Errichtung passiver Infrastruktur (Tiefbauleistungen, Leerrohre, Glasfaserkabel, Schächte, Verzweiger und Abschlusseinrichtungen) zur Nutzung durch privatwirtschaftliche Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze gefördert (Nr. 3.2 und 6.2 der Förderrichtlinie).

Rechtliche Grundlage

Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland

Förderhöhen und Förderquoten

Infrastrukturprojekte bis 15 Mio. Euro / gemäß der Novelle der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in Deutschland vom 03. Juli 2018 liegt der maximale Förderbetrag bei 30 Mio. Euro (Förderquote 50 Prozent, 60 Prozent und 70 Prozent nach Steuerkraftmesszahl der betroffenen Region)

Antragsberechtigte

Zuwendungsempfänger ist die im Projektgebiet gelegene Gebietskörperschaft (insb. Kommune (auch Stadtstaaten), Landkreis, kommunaler Zweckverband oder eine andere kommunale Gebietskörperschaft bzw. ein Zusammenschluss nach dem jeweiligen Kommunalrecht der Länder, z. B. ein Amt).

Dokumente zum Aufruf

Fachdokumente

Verbindliche Mitteilungen

Ausbau und Technik

Auswahlverfahren und Ausschreibung

Informations- und Kommunikationsmaßnahmen

Mittelanforderung

Mittelanforderungen und Nachweise

Upgrade („graue Flecken“)

Verwendungsnachweis

Zweiter Aufruf für die Förderung von Investivmaßnahmen (02.02.2016 - 31.05.2016)

Beschreibung

Nur für Anschlüsse mit einer verfügbaren Bandbreite von weniger als 30 Mbit/s konnte das Förderprogramm des BMDS in Anspruch genommen werden.

Förderfähige Maßnahmen/ Fördergegenstand

In der Wirtschaftlichkeitslückenförderung dient die beantragte Zuwendung der Schließung einer etwaigen Wirtschaftlichkeitslücke bei privatwirtschaftlichen Betreibern von Breitbandinfrastrukturen (Nr. 3.1 und 6.2 der Förderrichtlinie).
Im Betreibermodell werden Ausgaben des Antragstellers (abzüglich des Barwertes der Pachteinnahmen) für die Errichtung passiver Infrastruktur (Tiefbauleistungen, Leerrohre, Glasfaserkabel, Schächte, Verzweiger und Abschlusseinrichtungen) zur Nutzung durch privatwirtschaftliche Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze gefördert (Nr. 3.2 und 6.2 der Förderrichtlinie).

Rechtliche Grundlage

Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland

Förderhöhen und Förderquoten

Infrastrukturprojekte bis 15 Mio. Euro / gemäß der Novelle der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in Deutschland vom 03. Juli 2018 liegt der maximale Förderbetrag bei 30 Mio. Euro (Förderquote 50 Prozent, 60 Prozent und 70 Prozent nach Steuerkraftmesszahl der betroffenen Region)

Antragsberechtigte

Zuwendungsempfänger ist die im Projektgebiet gelegene Gebietskörperschaft (insb. Kommune (auch Stadtstaaten), Landkreis, kommunaler Zweckverband oder eine andere kommunale Gebietskörperschaft bzw. ein Zusammenschluss nach dem jeweiligen Kommunalrecht der Länder, z. B. ein Amt)

Dokumente zum Aufruf

Fachdokumente

Verbindliche Mitteilungen

Ausbau und Technik

Auswahlverfahren und Ausschreibung

Informations- und Kommunikationsmaßnahmen

Mittelanforderung

Mittelanforderungen und Nachweise

Upgrade („graue Flecken“)

Verwendungsnachweis

Förderaufrufe 2015

Erster Aufruf für die Förderung von Investivmaßnahmen (18.11.2015 - 01.02.2016)

Beschreibung

Nur für Anschlüsse mit einer verfügbaren Bandbreite von weniger als 30 Mbit/s konnte das Förderprogramm des BMDS in Anspruch genommen werden.

Förderfähige Maßnahmen/ Fördergegenstand

In der Wirtschaftlichkeitslückenförderung dient die beantragte Zuwendung der Schließung einer etwaigen Wirtschaftlichkeitslücke bei privatwirtschaftlichen Betreibern von Breitbandinfrastrukturen (Nr. 3.1 und 6.2 der Förderrichtlinie).
Im Betreibermodell werden Ausgaben des Antragstellers (abzüglich des Barwertes der Pachteinnahmen) für die Errichtung passiver Infrastruktur (Tiefbauleistungen, Leerrohre, Glasfaserkabel, Schächte, Verzweiger und Abschlusseinrichtungen) zur Nutzung durch privatwirtschaftliche Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze gefördert (Nr. 3.2 und 6.2 der Förderrichtlinie).

Rechtliche Grundlage

Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland

Förderhöhen und Förderquoten

Infrastrukturprojekte bis 15 Mio. Euro / gemäß der Novelle der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in Deutschland vom 03. Juli 2018 liegt der maximale Förderbetrag bei 30 Mio. Euro (Förderquote 50 Prozent, 60 Prozent und 70 Prozent nach Steuerkraftmesszahl der betroffenen Region)

Antragsberechtigte

Zuwendungsempfänger ist die im Projektgebiet gelegene Gebietskörperschaft (insb. Kommune (auch Stadtstaaten), Landkreis, kommunaler Zweckverband oder eine andere kommunale Gebietskörperschaft bzw. ein Zusammenschluss nach dem jeweiligen Kommunalrecht der Länder, z. B. ein Amt).

Dokumente zum Aufruf

Fachdokumente

Verbindliche Mitteilungen

Ausbau und Technik

Auswahlverfahren und Ausschreibung

Informations- und Kommunikationsmaßnahmen

Mittelanforderung

Mittelanforderungen und Nachweise

Upgrade („graue Flecken“)

Verwendungsnachweis

Erster Aufruf für Beratungsleistungen (18.11.2015 - 31.12.2016)

Förderfähige Maßnahmen/ Fördergegenstand

  • Analyse der Ist-Situation / Ermittlung von Kostensenkungspotenzialen
  • Machbarkeitsstudien und Wirtschaftlichkeitsabwägungen
  • Geoinformations-Dienstleistungen
  • Juristische und technische Begleitung bei Ausschreibungsverfahren
  • Beratungsleistungen Gigabitgesellschaft
  • Erstellung von übergreifenden Netzstrukturkonzepten (Glasfaserfortschrittsplanung, nur Landkreise)

Rechtliche Grundlage

Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland

Förderhöhen und Förderquoten

Beratungsleistungen bis 50.000 Euro (Vollfinanzierung)

Antragsberechtigte

Zuwendungsempfänger ist die im Projektgebiet gelegene Gebietskörperschaft (insb. Kommune (auch Stadtstaaten), Landkreis, kommunaler Zweckverband oder eine andere kommunale Gebietskörperschaft bzw. ein Zusammenschluss nach dem jeweiligen Kommunalrecht der Länder, z. B. ein Amt)

Dokumente zum Aufruf