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Kontakt & FAQ

Ansprechpartner

Im Auftrag des Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) ist die aconium GmbH als Projektträger mit der Durchführung des Förderprogramms beauftragt.

Das Team begleitet die Gebietskörperschaften bei allen relevanten Fragen und Prozessen rund um die Gigabitförderung.

aconium bietet zusätzlich Clearingstellen für technische Fachfragen an, z. B.:

  • Bahnquerungen – Unterstützung bei Planungs- und behördlichen Abläufen
  • Open Access / VULA – Klärung technischer Zugangsfragen
  • Mobilfunkanbindung – Integration von Glasfaser zur Mobilfunkverdichtung

Diese Clearingstellen sind freiwillige Angebote zur Projektunterstützung im Förderkontext.

Beratungshotline

Montag bis Freitag, 9-17 Uhr
Telefon: +49 30 2332 49 777
Fax: +49 30 2332 49 778
projekttraeger@aconium.eu

Kontaktformular

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Die wichtigsten Fragen zur Gigabit-Richtlinie 2.0

Was ist die Potenzialanalyse?

Die Potenzialanalyse zeigt für jede Gemeinde bzw. Verwaltungsgemeinschaft, in welchem Umfang ein eigenwirtschaftlicher Glasfaserausbau durch Telekommunikationsunternehmen zu erwarten ist. Sie dient als bundesweiter Indikator für die eigenwirtschaftliche Erschließbarkeit mit Glasfasernetzen und ist eines von vier Scoring-Kriterien im Antragsverfahren der Gigabitförderung. Auf dieser Grundlage können Fördermittel gezielt dort eingesetzt werden, wo ein privatwirtschaftlicher Ausbau nicht absehbar ist.

Die Potenzialanalyse ist über die Website des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr abrufbar.

Was ist der Branchendialog?

Der Branchendialog ist verpflichtend vor dem Start eines Markterkundungsverfahrens durchzuführen. Er baut auf den Ergebnissen der Potenzialanalyse sowie dem Gigabit-Grundbuch auf und verfolgt das Ziel, das privatwirtschaftliche Ausbaupotenzial bestmöglich auszuschöpfen.

Im Rahmen des Branchendialogs tauschen sich Kommunen mit den vor Ort tätigen Telekommunikationsunternehmen aus. Dabei werden Ausbauinteressen, technische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen sowie gegenseitige Erwartungen transparent gemacht. Der Dialog kann die Basis für Kooperationen oder konkrete Ausbauvorhaben bilden und ist ein verbindlicher Bestandteil der Beraterunterstützung im Rahmen der Gigabitförderung des Bundes.

Welche Unterlagen und Nachweise sind für den Branchendialog einzureichen?

Nach Abschluss des Branchendialogs ist auf den Onlineplattformen der Projektträger ein digitales Nachweisformular auszufüllen. Darin werden unter anderem folgende Informationen dokumentiert:

  • Zeitpunkt und Art der Veröffentlichung des Branchendialogs
  • Format und Zeitraum der Durchführung
  • Beteiligte Kommunen
  • Teilnehmende Telekommunikationsunternehmen und weitere Akteure
  • Neu in der Region aktiv gewordene Unternehmen
  • Art der Moderation
  • Ergebnisse des Dialogs, einschließlich vereinbarter nächster Schritte und Ausbauerwartungen auf Gemeindeebene
  • Angaben zu möglichen Kooperationen, Vorvermarktungen oder konkreten Ausbauzusagen
Können bereits durchgeführte Branchendialoge angerechnet werden?

Bereits durchgeführte Branchendialoge können anerkannt werden, sofern sie nicht länger als sechs Monate vor der Einleitung des Markterkundungsverfahrens stattgefunden haben. Sie müssen nicht zwingend auf kommunaler Ebene erfolgt sein, sondern können auch landkreisweit durchgeführt worden sein.

Voraussetzung für die Förderfähigkeit ist, dass der Branchendialog innerhalb des bewilligten Zeitraums der Beratungsleistung oder nach Erteilung eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns durchgeführt wurde.

Begriffe und Erläuterungen

Was ist das Ziel der Gigabit-Richtlinie und des Förderprogramms?

Ziel der Gigabit-Richtlinie ist der flächendeckende Ausbau leistungsfähiger Breitbandnetze als Grundlage einer digitalen Gesellschaft. Besonders in ländlichen oder strukturschwachen Regionen ist ein eigenwirtschaftlicher Ausbau häufig nicht wirtschaftlich darstellbar. In diesen Fällen unterstützt der Bund den Ausbau durch Fördermittel.

Grundsätzlich setzt die Bundesregierung auf den eigenwirtschaftlichen Ausbau durch die Privatwirtschaft. Eine Förderung erfolgt nur dort, wo dieser nicht zu erwarten ist. Förderfähig sind künftig Gebiete mit Aufgreifschwellen von weniger als 300 Mbit/s im Download und weniger als 150 Mbit/s im Upload. Nicht förderfähig sind Gebiete mit bereits mindestens zwei bestehenden oder angekündigten Netzen mit mindestens 100 Mbit/s im Download sowie Kabelgebiete mit DOCSIS-3.1-Standard oder kurzfristig angekündigter Aufrüstung.

Was sind weiße, graue und schwarze Flecken?

Die Förderfähigkeit orientiert sich an der EU-weiten Klassifizierung von Versorgungsgebieten:

Weiße Flecken sind Gebiete, in denen kein NGA-Netz vorhanden ist und in den kommenden drei Jahren kein Ausbau geplant ist. Die verfügbare Bandbreite liegt unter 30 Mbit/s.

Graue Flecken sind Gebiete, in denen ein Netzbetreiber vorhanden ist, jedoch kein weiterer Ausbau zu erwarten ist. Die Versorgung liegt bei mindestens 30 Mbit/s, aber unter 100 Mbit/s im Download.

Schwarze Flecken sind Gebiete, in denen mindestens zwei NGA-Netze unterschiedlicher Betreiber bestehen oder innerhalb von drei Jahren realisiert werden.

Mit der Gigabit-Richtlinie 2.0 sind nun auch graue Flecken grundsätzlich förderfähig.

Wo finde ich Informationen zu vergangenen Förderaufrufen?

Auf der Onlineplattform stellen wir Ihnen alle wichtigen Dokumente zum Bundesförderprogramm Gigabit sowie zum bisherigen Graue-Flecken-Programm gebündelt zur Verfügung.