Downloads und Wissenswertes zu den bisherigen Förderaufrufen
In diesem Downloadbereich stellen wir Ihnen alle wichtigen Dokumente zur Gigabitförderung des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) sowie zu vergangenen Förderprogrammen und -Aufrufen gebündelt zur Verfügung. Die Unterlagen beziehen sich sowohl auf die aktuelle Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie 2.0) als auch auf die Vorgängerrichtlinie. Sie dienen als verbindliche Grundlage für die Planung, Antragstellung und Umsetzung von Fördervorhaben. Maßgeblich sind dabei stets die dem jeweiligen Zuwendungsbescheid beigefügten Anlagen.
Der jeweilige Downloadbereich ist thematisch gegliedert und umfasst die zentralen Regularien, Leitfäden, vertiefende Fachdokumente sowie praxisorientierte Anwendungshilfen. So erhalten Sie einen strukturierten Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen, fachlichen Anforderungen und die administrative Umsetzung der Förderverfahren.
Informationen zum aktuellen Förderaufruf
Beratungsleistungen - Gigabitförderung 2.0
Beschreibung
Mit dem Bundesförderprogramm unterstützt das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) den Ausbau der digitalen Infrastruktur.
Förderfähige Maßnahmen/ Fördergegenstand
Folgende sinnvolle und effektive Maßnahmen können im Zuge der Beauftragung externer Beratungsleistungen insbesondere durchgeführt werden:
- Aufbereitung und Vorbereitung der Datengrundlagen / Geoinformation
- Beratung bei der Durchführung des Branchendialogs
- Unterstützung bei Baukontrollen und Abnahmen
- Juristische/technische Beratung
Auf die veröffentlichten Musterleistungsbilder als Mindestvoraussetzung für die einschlägigen Leistungen wird verwiesen.
Rechtliche Grundlage
Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0, 3. Änderung vom 31.03.2026
Förderhöhen und Förderquoten
- Gebietskörperschaften: bis zu 50.000 Euro
- Kreisfreie Großstädte: bis zu 200.000 Euro
- Landkreise: bis zu 200.000 Euro
- Förderquote: 100 Prozent
Antragsberechtigte
Gebietskörperschaft, in der das Projektgebiet liegt (insbesondere Kommunen (auch Stadtstaaten sowie rechtlich selbständige Bezirke in Städten), Landkreise, kommunale Zweckverbände oder andere kommunale Gebietskörperschaften bzw. Zusammenschlüsse nach dem jeweiligen Kommunalrecht der Länder (z. B. Ämter) sowie ein Unternehmen in ausschließlich öffentlicher Trägerschaft
Laufzeit
Ab 01.04.2026
Infrastrukturprojekte - Gigabitförderung 2.0
Beschreibung
Mit dem Bundesförderprogramm unterstützt das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) den Ausbau der digitalen Infrastruktur.
Förderfähige Maßnahmen/ Fördergegenstand
Infrastrukturprojekte mit zwei wählbaren Fördermodellen:
Das Wirtschaftlichkeitslückenmodell dient der Schließung einer etwaigen Wirtschaftlichkeitslücke bei privatwirtschaftlichen Betreibern von Breitbandinfrastrukturen (Nr. 3.1 und 6.2 der Förderrichtlinie).
Im Betreibermodell werden Ausgaben des Antragstellers für die Errichtung passiver Infrastruktur zur Nutzung durch privatwirtschaftliche Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze abzüglich des Barwertes der Pachteinnahmen gefördert (Nr. 3.2 und 6.2 der Förderrichtlinie).
Dazu gehören:
- die Ausstattung von Leerrohren mit unbeschaltetem Glasfaserkabel und/oder
- die Ausführung von Tiefbauleistungen mit oder ohne Verlegung von Leerrohren sowie die Bereitstellung von Schächten, Verzweigern und Abschlusseinrichtungen. Die privatwirtschaftliche Mitverlegung von Leerrohren für privatwirtschaftliche Ausbaumaßnahmen ist im Rahmen des geförderten Ausbaus zulässig.
- die Mitverlegung von Leerrohren bei anderweitig geplanten Erdarbeiten (mit oder ohne Kabel)
Rechtliche Grundlage
Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0, 3. Änderung vom 31.03.2026
Förderhöhen und Förderquoten
- bis zu 40 Mio. Euro pro Maßnahme
- Förderquote: 50 Prozent, 60 Prozent und 70 Prozent – je nach Steuerkraftmesszahl der betroffenen Region
Antragsberechtigte
Gebietskörperschaft, in der das Projektgebiet liegt (insbesondere Kommunen (auch Stadtstaaten sowie rechtlich selbständige Bezirke in Städten), Landkreise, kommunale Zweckverbände oder andere kommunale Gebietskörperschaften bzw. Zusammenschlüsse nach dem jeweiligen Kommunalrecht der Länder (z. B. Ämter) sowie ein Unternehmen in ausschließlich öffentlicher Trägerschaft
Laufzeit
01.04.2026– 15.09.2026
Dokumente zum aktuellen Förderaufruf
Regularien
Aufruf
- Aufruf zur Antragseinreichung – Förderung von Infrastrukturprojekten – vom 01.04.2026
- Aufruf zur Antragseinreichung ‐ Förderung von Beratungsleistungen ‐ vom 01.04.2026
- Musterleistungsbild Baubegleitende Maßnahmen vom 01.04.2026
- Musterleistungsbild Geoinfomationsdienstleistungen vom 01.04.2026
- Musterleistungsbild juristische und technische Begleitung beim Auswahlverfahren vom 01.04.2026
- Musterleistungsbild Machbarkeitsstudie vom 01.04.2026
- Musterleistungsbild übergreifende Netzstrukturkonzepte für Landkreise vom 01.04.2026
Wichtige Hinweise
- Kriterienkatalog (Stand: 31.03.2026)
- Informationen zu Vorleistungspreisen für geförderte Breitbandnetze der Bundesregierung (Stand: 31.01.2026)
Richtlinie
- Gigabit-Richtlinie 2.0, Änderung vom 31.03.2026
Rahmenregelung
- Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen vom 01.08.2024
- Anlage zur Gigabit-Rahmenregelung vom 01.08.2024
Nebenbestimmungen
Leitfaden
Fachdokumente
- Verbindlichkeitserklärung vom 01.04.2026
Archiv
- Bedingungen und Preise für den Zugang Dritter auf Vorleistungsebene zu dem
geförderten Netz vom 23.12.2024 - Hinweis zu geförderten Infrastrukturen in Auswahlverfahren vom 26.01.2024
- Gigabit-Richtlinie 2.0 (zweite Änderung) vom 13. Januar 2025
- Gigabit-Richtlinie 2.0 vom 30.04.2024
- Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 vom 31.03.2023
- Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 26.04.2021
- Änderung der Bekanntmachung der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 27.12.2022
- Hinweise zur Festlegung des Abfragezeitraums im Rahmen des Markterkundungsverfahrens vom 23.01.2025
- Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen vom 01.08.2024
- Anlage zur Gigabit-Rahmenregelung vom 01.08.2024
- GIS-Nebenbestimmungen (Version 5.1) vom 03.04.2023
- GIS-Nebenbestimmungen (Version 5.0) vom 29.07.2021
- GIS-Nebenbestimmungen (Version 5.0.1) vom 24.02.2022
- Besondere Nebenbestimmungen (BNBest-Gigabit) vom 06.11.2024
- Besondere Nebenbestimmungen (BNBest-Beratung) 03.04.2023
- Besondere Nebenbestimmungen (BNBest-Beratung) vom 27.05.2021
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) vom 24.04.2025
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften (ANBest-Gk) vom 24.04.2025
- Vorlagen und Beispiel-Geodaten für GIS-Nebenbestimmungen (Version 5.1) vom 03.04.2023
- Vorlagen und Beispiel-Geodaten für GIS-Nebenbestimmungen (Version 5.0.1) vom 07.03.2023
- Einheitliches Materialkonzept und Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus (Version 5.0.2) vom 02.08.2024
- Einheitliches Materialkonzept und Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus in den Versionen 5.0 und 5.0.1
- Regelung zur Kostenteilung bei (Eigen-)Mitverlegungen im Graue-Flecken-Programm vom 17.06.2021
- Mindestanforderungen und Dokumentation im Branchendialog vom 23.01.2025
- Weitergehende Erläuterungen zum Punktekompass der Bundesförderung Gigabit 2.0 vom 23.01.2025
- Weitergehende Erläuterungen zur Berechnung der Punktwerte vom 23.01.2025
- Leitfaden „Durchführung von kommunalen Branchendialogen für den Gigabitausbau“ – Handreichung Gigabitbüro vom 15.04.2024
- Anhang B zum Leitfaden „Durchführung von kommunalen Branchendialogen für den Gigabitausbau“ vom 15.04.2024
- Hinweispapier zum Branchendialog für TKU vom 28.06.2024
- Leitfaden zur Umsetzung der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ des Bundeministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) vom 31.03.2023 (Gigabit-Richtlinie 2.0)
- Leitfaden zur Umsetzung der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) des BMDV in der letzten aktualisierten Fassung vom 05.10.2021
- Hinweisblatt zur Förderfähigkeit von nicht dauerhaft bewohnten Gebäuden vom 10.01.2025
- Hinweisblatt zum Upgrade schwer erschließbarer Einzellagen in Förderprojekten vom 15.06.2023
- Hinweisblatt für Markterkundungsverfahren im Zuge der Förderung nach Nr. 3.1 und 3.2 der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0) vom 31.03.2023
- Hinweisblatt zur Übergangsregelung Beratungsleistungen – Änderungsanträge vom 16.03.2023
- Verbindlichkeitserklärung vom 05.03.2025 (Word-Doc)
- Hinweisblatt für Markterkundungsverfahren vom 23.01.2025
- Verbindlichkeitserklärung hinsichtlich der im Markterkundungsverfahren gemeldeten Ausbauplanung vom 23.01.2025
- Verbindlichkeitserklärung mit Vorbehalt zur Vorvermarktung hinsichtlich der im Markterkundungsverfahren gemeldeten Ausbauplanung vom 23.01.2025
- Verbindlichkeitserklärung hinsichtlich der im Rahmen der Gigabitförderung 2.0 des Bundes im Lückenschluss-Programm gemeldeten Ausbauplanung vom 03.06.2024
- Formular zur Eigen-Mitverlegungsanzeige im „Graue-Flecken-Förderprogramm“ vom 20.11.2023
- Hinweisblatt zur Dokumentation der technischen Anlagen und des Baus vom 02.06.2022
- Einheitliches Messkonzept vom 17.06.2022
- Informationsschreiben zu Änderungen in der Bezeichnung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr vom 15.03.2022
- Hinweisblatt für Informations- und Kommunikationsmaßnahmen vom 01.01.2024
- Anlage 1: Layoutvorlage (Querformat) für die Beschriftung von Kabelverzweigern
- Anlage 2: Layoutvorlage (Hochformat) für die Beschriftung von Kabelverzweigern
- Hinweisblatt zum Verwendungsnachweis im Weiße-Flecken-Programm vom 01.01.2024
- Hinweisblatt Mittelanforderungen für Breitbandausbauprojekte vom 03.07.2024
- Hinweisblatt Zwischennachweis (Gigabit 1.0 und 2.0) vom 22.06.2023
- Hinweisblatt Mittelanforderungen für Breitbandausprojekte vom 20.07.2022
- Hinweisblatt für Markterkundungsverfahren vom 23.01.2025
- Aufruf zur Antragseinreichung – Förderung von Infrastrukturprojekten – vom 23.01.2025
- Aufruf zur Antragseinreichung Förderung von Infrastrukturprojekten – fast lane – vom 23.01.2025
- Aufruf zur Antragseinreichung ‐ Förderung von Beratungsleistungen ‐ vom 23.01.2025
- Informationsblatt zu neuen Regelungen für die Aufrufe 2025 zum Förderprogramm Gigabit 2.0 vom 23.01.2025
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) vom 28.06.2024
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften (ANBest-Gk) vom 28.06.2024
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) vom 13.06.2019
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften (ANBest-Gk) vom 13.06.2019
- Hinweisblatt für Informations- und Kommunikationsmaßnahmen vom 01.01.2024
- Anlage 1: Layoutvorlage (Querformat) für die Beschriftung von Kabelverzweigern
- Anlage 2: Layoutvorlage (Hochformat) für die Beschriftung von Kabelverzweigern
- Handreichung für Zuwendungsempfänger zur Durchführung von Auswahlverfahren im Rahmen der Gigabitförderung des Bundes vom 01.03.2024
- Anlage der Handreichung für Zuwendungsempfänger zur Durchführung von Auswahlverfahren im Rahmen der Gigabitförderung des Bundes vom 01.03.2024
- Erklärung zur Unabhängigkeit und Neutralität für 2023 vom 13.06.2024 (alt)
- Erklärung zur Fachkunde des Beraters für 2023 vom 13.06.2024 (alt)
- Muster Sachbericht als Bestandteil des Verwendungsnachweises – Beratungsleistungen (GFP) vom 15.08.2023 (alt)
- Muster Sachbericht als Bestandteil des Verwendungsnachweises – Beratungsleistungen (GFP 2.0) vom 15.08.2023
- Hinweis zum Ende der aktuellen Aufrufe vom 08.12.2023
- Aufruf zum Lückenschluss-Pilotprogramm 2025 vom 05.03.2025
- Häufige Fragen und Antworten (FAQ) im Zuge der Förderung von Infrastrukturprojekten zur Schließung von Versorgungslücken („Lückenschluss-Pilotprogramm“) vom 07.06.2024
- Informationsunterlagen 05.03.2025
- Hinweisblatt für Markterkundungsverfahren vom 17.05.2024
- Muster Verbindlichkeitserklärung Markterkundungsverfahren mit Vorbehalt zur Vorvermarktung vom 03.04.2023
- Muster Verbindlichkeitserklärung Markterkundungsverfahren ohne Vorbehalt zur Vorvermarktung vom 03.04.2023
- Zweiter Aufruf zur Antragseinreichung – Förderung von Infrastrukturprojekten zur Schließung von Versorgungslücken („Lückenschluss-Pilotprogramm“) vom 05.09.2024
- Informationsunterlage zum zweiten Aufruf im Lückenschluss-Programm (Pilotprogramm) vom 05.09.2024
- Häufige Fragen und Antworten (FAQ) vom 05.09.2024
- Anlage Richtlinie Kriterienkatalog vom 30.04.2024
- Infoblatt zum Aufrufstart Neuerungen vom 30.04.2024
- Informationsblatt Lückenschlussprogramm vom 30.04.2024
- Aufruf zur Antragseinreichung – Förderung von Beratungsleistungen vom 15.04.2024
- Hinweisblatt zur Förderfähigkeit von nicht dauerhaft bewohnten Gebäuden vom 06.11.2023
- Besondere Nebenbestimmungen (BNBest-Gigabit) vom 17.10.2022
- Aufruf zur Antragseinreichung – Förderung von Infrastrukturprojekten vom 30.04.2024
- Aufruf zur Antragseinreichung Förderung von Infrastrukturprojekten (fast lane) vom 30.04.2024
- Aufruf zur Antragseinreichung – Förderung von Infrastrukturprojekten zur Schließung von Versorgungslücken vom 03.06.2024
- Aufruf zur Förderung von Infrastrukturprojekten (fast lane) vom 03.04.2023
- Aufruf zur Förderung von Infrastrukturprojekten vom 03.04.2023
- Anlage Kriterienkatalog vom 03.04.2023 und Erläuterung Ranking
- Aufruf zur Antragseinreichung – Förderung von Beratungsleistungen vom 02.03.2023
- Erster Aufruf zur Antragseinreichung – Förderung von Breitbandausbauprojekten und Beratungsleistungen vom 26.04.2021
- Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in „grauen Flecken“ vom 13.11.2020
- Gigabit-Rahmenregelung vom 30.04.2024
- Anlage zur Rahmenregelung vom 30.04.2024
- Erklärung zur Unabhängigkeit und Neutralität vom 19.07.2021
- Erklärung zur Fachkunde des Beraters vom 19.07.2021
- Durchführung von kommunalen Branchendialogen für den Gigabitausbau-Handreichung Gigabitbüro vom 02.03.2023
- Muster Sachbericht Beratungsleistung Gigabitförder-Programm vom 08.05.2023
- Hinweisblatt für Informations- und Kommunikationsmaßnahmen vom 01.01.2024
- Hinweisblatt Zwischennachweis GFP für Breitbandausbauprojekte vom 20.07.2022
- Hinweisblatt für Informations- und Kommunikationsmaßnahmen vom 15.03.2022
- Besondere Nebenbestimmungen (BNBest-Gigabit) vom 01.07.2021
Informationen zu vergangenen Förderaufrufen
Infrastrukturprojekte - Bundesförderprogramm Gigabit
Beschreibung
Mit dem Bundesförderprogramm unterstützt das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) den Ausbau der digitalen Infrastruktur.
Förderfähige Maßnahmen/ Fördergegenstand
Infrastrukturprojekte mit zwei wählbaren Fördermodellen:
- Das Wirtschaftlichkeitslückenmodell dient der Schließung einer etwaigen Wirtschaftlichkeitslücke bei privatwirtschaftlichen Betreibern von Breitbandinfrastrukturen (Nr. 3.1 und 6.2 der Förderrichtlinie).
- Im Betreibermodell werden Ausgaben des Antragstellers für die Errichtung passiver Infrastruktur zur Nutzung durch privatwirtschaftliche Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze abzüglich des Barwertes der Pachteinnahmen gefördert (Nr. 3.2 und 6.2 der Förderrichtlinie).
Dazu gehören: - die Ausstattung von Leerrohren mit unbeschaltetem Glasfaserkabel und/oder
- die Ausführung von Tiefbauleistungen mit oder ohne Verlegung von Leerrohren sowie die Bereitstellung von Schächten, Verzweigern und Abschlusseinrichtungen. Die privatwirtschaftliche Mitverlegung von Leerrohren für privatwirtschaftliche Ausbaumaßnahmen ist im Rahmen des geförderten Ausbaus zulässig.
- die Mitverlegung von Leerrohren bei anderweitig geplanten Erdarbeiten (mit oder ohne Kabel)
Rechtliche Grundlage
Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0
Förderhöhen und Förderquoten
- bis zu 40 Mio. Euro pro Maßnahme
- Förderquote: 50 Prozent, 60 Prozent und 70 Prozent – je nach Steuerkraftmesszahl der betroffenen Region
Antragsberechtigte
Gebietskörperschaft, in der das Projektgebiet liegt (insbesondere Kommunen (auch Stadtstaaten sowie rechtlich selbständige Bezirke in Städten), Landkreise, kommunale Zweckverbände oder andere kommunale Gebietskörperschaften bzw. Zusammenschlüsse nach dem jeweiligen Kommunalrecht der Länder (z. B. Ämter) sowie ein Unternehmen in ausschließlich öffentlicher Trägerschaft
Laufzeit
23. Januar 2025 – 15.09.2025
Infrastrukturprojekte - 3. Aufruf: Lückenschluss-Programm
Laufzeit
05.03.2025 bis 15.09.2025
Infrastrukturprojekte - 2. Aufruf: Lückenschluss-Programm
Laufzeit
Ab 05.09.2024
Infrastrukturprojekte - 1. Aufruf: Lückenschluss-Programm
Beschreibung
Das Lückenschluss-Programm ist eine Ergänzung der Gigabitförderung 2.0 und unterstützt den gezielten Ausbau von Glasfaser dort, wo nur noch kurze Strecken fehlen. Es setzt bewusst auf Synergiepotenziale mit bestehenden, geplanten oder bereits im Bau befindlichen Netzen, um vorhandene Infrastrukturen optimal zu nutzen. Es bietet die Möglichkeit, das Bewilligungsverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen, um kleine Gebiete schnell zu erschließen – mit wenig Aufwand und großer Wirkung für Kommunen und Bürger:innen.
Rechtsgrundlagen & Richtlinien
Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0
Förderhöhen und Förderquoten
Pro Projekt standen zuletzt bis zu 1 Mio. Euro zur Verfügung.
Antragsberechtigte
Gebietskörperschaften, zum Beispiel Kommunen, Landkreise oder kommunale Zusammenschlüsse sowie Unternehmen in öffentlicher Trägerschaft. Sie koordinieren den Ausbau, garantieren gegenüber dem Bund die Erreichung der Projektziele und stellen hierbei insbesondere einen diskriminierungsfreien Zugang über die Zweckbindungsfrist hinaus sicher. Hierfür beauftragen sie privatwirtschaftliche Unternehmen.
Laufzeit
Ab 05.09.2024
Infrastrukturprojekte - Förderung von Infrastrukturprojekten
Laufzeit
30.04.2024 bis 30.09.2024
Infrastrukturprojekte - Sonderprogramm zur Förderung von Gewerbe- und Industriegebieten sowie Häfen
Beschreibung
Dieses Sonderprogramm hat das Ziel, einen effektiven und technologieneutralen Breitbandausbau zur Erreichung eines nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandnetzes in unterversorgten Gewerbe- und Industriegebieten sowie Häfen zu unterstützen. Antragsberechtigt sind die einzelnen Kommunen oder im Falle einer Aufgabenübertragung Landkreise, kommunale Zusammenschlüsse oder Zweckverbände. Die Fördermittel werden im sogenannten „Windhundverfahren“ vergeben, das heißt in der Reihenfolge der eingegangenen Anträge. Gefördert wird der Ausbau des Glasfasernetzes mit Datenübertragungsgeschwindigkeiten von 1 Gbit/s symmetrisch (d. h. im Up- und Download gleichermaßen).
Infrastrukturprojekte - Förderung der Anbindung von Schulen und Krankenhäusern
Beschreibung
Im November 2018 wurde das Bundesförderprogramm Breitband um den Sonderaufruf für Schulen und Krankenhäuser erweitert. wenn sich die Schulen und Krankenhäuser in ansonsten nicht förderfähigen Gebieten befinden, dabei selbst aber über keine NGA-Versorgung verfügen. wenn sich die entsprechenden Gebäude nicht in räumlicher Nähe zu einem weiteren unterversorgten Gebiet befinden
Infrastrukturprojekte - 1. – 6. Aufruf: Bundesförderprogramm Breitband
Beschreibung
Nur für Anschlüsse mit einer verfügbaren Bandbreite von weniger als 30 Mbit/s konnte das Förderprogramm des BMDS in Anspruch genommen werden.
Förderfähige Maßnahmen/ Fördergegenstand
In der Wirtschaftlichkeitslückenförderung dient die beantragte Zuwendung der Schließung einer etwaigen Wirtschaftlichkeitslücke bei privatwirtschaftlichen Betreibern von Breitbandinfrastrukturen (Nr. 3.1 und 6.2 der Förderrichtlinie).
Im Betreibermodell werden Ausgaben des Antragsstellers (abzüglich des Barwertes der Pachteinnahmen) für die Errichtung passiver Infrastruktur (Tiefbauleistungen, Leerrohre, Glasfaserkabel, Schächte, Verzweiger und Abschlusseinrichtungen) zur Nutzung durch privatwirtschaftliche Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze gefördert (Nr. 3.2 und 6.2 der Förderrichtlinie).
Rechtliche Grundlage
Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland
Förderhöhen und Förderquoten
Infrastrukturprojekte bis 15 Mio. Euro / gemäß der Novelle der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in Deutschland vom 03. Juli 2018 liegt der maximale Förderbetrag bei 30 Mio. Euro (Förderquote 50 Prozent, 60 Prozent und 70 Prozent nach Steuerkraftmesszahl der betroffenen Region)
Antragsberechtigte
Zuwendungsempfänger ist die im Projektgebiet gelegene Gebietskörperschaft (insb. Kommune (auch Stadtstaaten), Landkreis, kommunaler Zweckverband oder eine andere kommunale Gebietskörperschaft bzw. ein Zusammenschluss nach dem jeweiligen Kommunalrecht der Länder, z. B. ein Amt).
Beratungsleistungen - 1. - 2. Aufruf: Bundesförderprogramm Breitband
Förderfähige Maßnahmen/ Fördergegenstand
- Analyse der Ist-Situation / Ermittlung von Kostensenkungspotenzialen
- Machbarkeitsstudien und Wirtschaftlichkeitsabwägungen
- Geoinformations-Dienstleistungen
- Juristische und technische Begleitung bei Ausschreibungsverfahren
- Beratungsleistungen Gigabitgesellschaft
- Erstellung von übergreifenden Netzstrukturkonzepten (Glasfaserfortschrittsplanung, nur Landkreise)
Rechtliche Grundlage
Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland
Förderhöhen und Förderquoten
Beratungsleistungen bis 50.000 Euro (Vollfinanzierung)
Antragsberechtigte
Zuwendungsempfänger ist die im Projektgebiet gelegene Gebietskörperschaft (insb. Kommune (auch Stadtstaaten), Landkreis, kommunaler Zweckverband oder eine andere kommunale Gebietskörperschaft bzw. ein Zusammenschluss nach dem jeweiligen Kommunalrecht der Länder, z. B. ein Amt).
Zuständiger Projektträger: aconium GmbH
Projektträger unterstützen Bundes- und Landesministerien bei der Umsetzung von Förderprogrammen. Sie wickeln Fördermittel ab, begleiten Projekte fachlich und organisatorisch und sorgen dafür, dass alle Verfahren korrekt eingehalten werden. Dafür können sie von den Ministerien mit hoheitlichen Aufgaben betraut werden. Projektträger sind damit zentrale Anlaufstellen für Antragstellende und sorgen für ein einheitliches, transparentes Förderverfahren.
Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) hat die aconium GmbH als Projektträger für das Bundesförderprogramm Gigabit eingesetzt. aconium übernimmt dabei die Aufgaben einer Bewilligungs- und Prüfbehörde und stellt sicher, dass die Vorgaben der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und weiterer rechtlicher Regelungen eingehalten werden. Die fachliche Aufsicht liegt beim BMDS, das die Umsetzung des Programms steuert und entsprechende Weisungen erteilt. aconium begleitet Kommunen und Projektbeteiligte während des gesamten Förderprozesses – von der Antragstellung bis zum Projektabschluss.

