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Downloads und Wissenswertes zu den bisherigen Förderaufrufen

In diesem Downloadbereich stellen wir Ihnen alle wichtigen Dokumente zur Gigabitförderung des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) sowie zu vergangenen Förderprogrammen und -Aufrufen gebündelt zur Verfügung. Die Unterlagen beziehen sich sowohl auf die aktuelle Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie 2.0) als auch auf die Vorgängerrichtlinie. Sie dienen als verbindliche Grundlage für die Planung, Antragstellung und Umsetzung von Fördervorhaben. Maßgeblich sind dabei stets die dem jeweiligen Zuwendungsbescheid beigefügten Anlagen.

Der jeweilige Downloadbereich ist thematisch gegliedert und umfasst die zentralen Regularien, Leitfäden, vertiefende Fachdokumente sowie praxisorientierte Anwendungshilfen. So erhalten Sie einen strukturierten Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen, fachlichen Anforderungen und die administrative Umsetzung der Förderverfahren.

Informationen zum aktuellen Förderaufruf

Beratungsleistungen - Gigabitförderung 2.0

Beschreibung

Mit dem Bundesförderprogramm unterstützt das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) den Ausbau der digitalen Infrastruktur.

Förderfähige Maßnahmen/ Fördergegenstand

Folgende sinnvolle und effektive Maßnahmen können im Zuge der Beauftragung externer Beratungsleistungen insbesondere durchgeführt werden:

  • Aufbereitung und Vorbereitung der Datengrundlagen / Geoinformation
  • Beratung bei der Durchführung des Branchendialogs
  • Unterstützung bei Baukontrollen und Abnahmen
  • Juristische/technische Beratung

Auf die veröffentlichten Musterleistungsbilder als Mindestvoraussetzung für die einschlägigen Leistungen wird verwiesen.

Rechtliche Grundlage

Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0, 3. Änderung vom 31.03.2026

Förderhöhen und Förderquoten

  • Gebietskörperschaften: bis zu 50.000 Euro
  • Kreisfreie Großstädte: bis zu 200.000 Euro
  • Landkreise: bis zu 200.000 Euro
  • Förderquote: 100 Prozent

Antragsberechtigte

Gebietskörperschaft, in der das Projektgebiet liegt (insbesondere Kommunen (auch Stadtstaaten sowie rechtlich selbständige Bezirke in Städten), Landkreise, kommunale Zweckverbände oder andere kommunale Gebietskörperschaften bzw. Zusammenschlüsse nach dem jeweiligen Kommunalrecht der Länder (z. B. Ämter) sowie ein Unternehmen in ausschließlich öffentlicher Trägerschaft

Laufzeit

Ab 01.04.2026

Infrastrukturprojekte - Gigabitförderung 2.0

Beschreibung

Mit dem Bundesförderprogramm unterstützt das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) den Ausbau der digitalen Infrastruktur.

Förderfähige Maßnahmen/ Fördergegenstand

Infrastrukturprojekte mit zwei wählbaren Fördermodellen:

Das Wirtschaftlichkeitslückenmodell dient der Schließung einer etwaigen Wirtschaftlichkeitslücke bei privatwirtschaftlichen Betreibern von Breitbandinfrastrukturen (Nr. 3.1 und 6.2 der Förderrichtlinie).

Im Betreibermodell werden Ausgaben des Antragstellers für die Errichtung passiver Infrastruktur zur Nutzung durch privatwirtschaftliche Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze abzüglich des Barwertes der Pachteinnahmen gefördert (Nr. 3.2 und 6.2 der Förderrichtlinie).
Dazu gehören:

  • die Ausstattung von Leerrohren mit unbeschaltetem Glasfaserkabel und/oder
  • die Ausführung von Tiefbauleistungen mit oder ohne Verlegung von Leerrohren sowie die Bereitstellung von Schächten, Verzweigern und Abschlusseinrichtungen. Die privatwirtschaftliche Mitverlegung von Leerrohren für privatwirtschaftliche Ausbaumaßnahmen ist im Rahmen des geförderten Ausbaus zulässig.
  • die Mitverlegung von Leerrohren bei anderweitig geplanten Erdarbeiten (mit oder ohne Kabel)

Rechtliche Grundlage

Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0, 3. Änderung vom 31.03.2026

Förderhöhen und Förderquoten

  • bis zu 40 Mio. Euro pro Maßnahme
  • Förderquote: 50 Prozent, 60 Prozent und 70 Prozent – je nach Steuerkraftmesszahl der betroffenen Region

Antragsberechtigte

Gebietskörperschaft, in der das Projektgebiet liegt (insbesondere Kommunen (auch Stadtstaaten sowie rechtlich selbständige Bezirke in Städten), Landkreise, kommunale Zweckverbände oder andere kommunale Gebietskörperschaften bzw. Zusammenschlüsse nach dem jeweiligen Kommunalrecht der Länder (z. B. Ämter) sowie ein Unternehmen in ausschließlich öffentlicher Trägerschaft

Laufzeit

01.04.2026– 15.09.2026

Dokumente zum aktuellen Förderaufruf

Fachdokumente
Archiv

Informationen zu vergangenen Förderaufrufen

Infrastrukturprojekte - Bundesförderprogramm Gigabit

Beschreibung

Mit dem Bundesförderprogramm unterstützt das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) den Ausbau der digitalen Infrastruktur.

Förderfähige Maßnahmen/ Fördergegenstand

Infrastrukturprojekte mit zwei wählbaren Fördermodellen:

  • Das Wirtschaftlichkeitslückenmodell dient der Schließung einer etwaigen Wirtschaftlichkeitslücke bei privatwirtschaftlichen Betreibern von Breitbandinfrastrukturen (Nr. 3.1 und 6.2 der Förderrichtlinie).
  • Im Betreibermodell werden Ausgaben des Antragstellers für die Errichtung passiver Infrastruktur zur Nutzung durch privatwirtschaftliche Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze abzüglich des Barwertes der Pachteinnahmen gefördert (Nr. 3.2 und 6.2 der Förderrichtlinie).
    Dazu gehören:
  • die Ausstattung von Leerrohren mit unbeschaltetem Glasfaserkabel und/oder
  • die Ausführung von Tiefbauleistungen mit oder ohne Verlegung von Leerrohren sowie die Bereitstellung von Schächten, Verzweigern und Abschlusseinrichtungen. Die privatwirtschaftliche Mitverlegung von Leerrohren für privatwirtschaftliche Ausbaumaßnahmen ist im Rahmen des geförderten Ausbaus zulässig.
  • die Mitverlegung von Leerrohren bei anderweitig geplanten Erdarbeiten (mit oder ohne Kabel)

Rechtliche Grundlage

Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0

Förderhöhen und Förderquoten

  • bis zu 40 Mio. Euro pro Maßnahme
  • Förderquote: 50 Prozent, 60 Prozent und 70 Prozent – je nach Steuerkraftmesszahl der betroffenen Region

Antragsberechtigte

Gebietskörperschaft, in der das Projektgebiet liegt (insbesondere Kommunen (auch Stadtstaaten sowie rechtlich selbständige Bezirke in Städten), Landkreise, kommunale Zweckverbände oder andere kommunale Gebietskörperschaften bzw. Zusammenschlüsse nach dem jeweiligen Kommunalrecht der Länder (z. B. Ämter) sowie ein Unternehmen in ausschließlich öffentlicher Trägerschaft

Laufzeit

23. Januar 2025 – 15.09.2025

Infrastrukturprojekte - 3. Aufruf: Lückenschluss-Programm

Laufzeit

05.03.2025 bis 15.09.2025

Infrastrukturprojekte - 2. Aufruf: Lückenschluss-Programm

Laufzeit

Ab 05.09.2024

Infrastrukturprojekte - 1. Aufruf: Lückenschluss-Programm

Beschreibung

Das Lückenschluss-Programm ist eine Ergänzung der Gigabitförderung 2.0 und unterstützt den gezielten Ausbau von Glasfaser dort, wo nur noch kurze Strecken fehlen. Es setzt bewusst auf Synergiepotenziale mit bestehenden, geplanten oder bereits im Bau befindlichen Netzen, um vorhandene Infrastrukturen optimal zu nutzen. Es bietet die Möglichkeit, das Bewilligungsverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen, um kleine Gebiete schnell zu erschließen – mit wenig Aufwand und großer Wirkung für Kommunen und Bürger:innen.

Rechtsgrundlagen & Richtlinien

Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0

Förderhöhen und Förderquoten

Pro Projekt standen zuletzt bis zu 1 Mio. Euro zur Verfügung.

Antragsberechtigte

Gebietskörperschaften, zum Beispiel Kommunen, Landkreise oder kommunale Zusammenschlüsse sowie Unternehmen in öffentlicher Trägerschaft. Sie koordinieren den Ausbau, garantieren gegenüber dem Bund die Erreichung der Projektziele und stellen hierbei insbesondere einen diskriminierungsfreien Zugang über die Zweckbindungsfrist hinaus sicher. Hierfür beauftragen sie privatwirtschaftliche Unternehmen. 

Laufzeit

Ab 05.09.2024

Infrastrukturprojekte - Förderung von Infrastrukturprojekten

Laufzeit

30.04.2024 bis 30.09.2024

Infrastrukturprojekte - Sonderprogramm zur Förderung von Gewerbe- und Industriegebieten sowie Häfen

Beschreibung

Dieses Sonderprogramm hat das Ziel, einen effektiven und technologieneutralen Breitbandausbau zur Erreichung eines nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandnetzes in unterversorgten Gewerbe- und Industriegebieten sowie Häfen zu unterstützen. Antragsberechtigt sind die einzelnen Kommunen oder im Falle einer Aufgabenübertragung Landkreise, kommunale Zusammenschlüsse oder Zweckverbände. Die Fördermittel werden im sogenannten „Windhundverfahren“ vergeben, das heißt in der Reihenfolge der eingegangenen Anträge. Gefördert wird der Ausbau des Glasfasernetzes mit Datenübertragungsgeschwindigkeiten von 1 Gbit/s symmetrisch (d. h. im Up- und Download gleichermaßen).

Infrastrukturprojekte - Förderung der Anbindung von Schulen und Krankenhäusern

Beschreibung

Im November 2018 wurde das Bundesförderprogramm Breitband um den Sonderaufruf für Schulen und Krankenhäuser erweitert. wenn sich die Schulen und Krankenhäuser in ansonsten nicht förderfähigen Gebieten befinden, dabei selbst aber über keine NGA-Versorgung verfügen. wenn sich die entsprechenden Gebäude nicht in räumlicher Nähe zu einem weiteren unterversorgten Gebiet befinden

Infrastrukturprojekte - 1. – 6. Aufruf: Bundesförderprogramm Breitband

Beschreibung

Nur für Anschlüsse mit einer verfügbaren Bandbreite von weniger als 30 Mbit/s konnte das Förderprogramm des BMDS in Anspruch genommen werden.

Förderfähige Maßnahmen/ Fördergegenstand

In der Wirtschaftlichkeitslückenförderung dient die beantragte Zuwendung der Schließung einer etwaigen Wirtschaftlichkeitslücke bei privatwirtschaftlichen Betreibern von Breitbandinfrastrukturen (Nr. 3.1 und 6.2 der Förderrichtlinie).
Im Betreibermodell werden Ausgaben des Antragsstellers (abzüglich des Barwertes der Pachteinnahmen) für die Errichtung passiver Infrastruktur (Tiefbauleistungen, Leerrohre, Glasfaserkabel, Schächte, Verzweiger und Abschlusseinrichtungen) zur Nutzung durch privatwirtschaftliche Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze gefördert (Nr. 3.2 und 6.2 der Förderrichtlinie).

Rechtliche Grundlage

Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland

Förderhöhen und Förderquoten

Infrastrukturprojekte bis 15 Mio. Euro / gemäß der Novelle der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in Deutschland vom 03. Juli 2018 liegt der maximale Förderbetrag bei 30 Mio. Euro (Förderquote 50 Prozent, 60 Prozent und 70 Prozent nach Steuerkraftmesszahl der betroffenen Region)

Antragsberechtigte

Zuwendungsempfänger ist die im Projektgebiet gelegene Gebietskörperschaft (insb. Kommune (auch Stadtstaaten), Landkreis, kommunaler Zweckverband oder eine andere kommunale Gebietskörperschaft bzw. ein Zusammenschluss nach dem jeweiligen Kommunalrecht der Länder, z. B. ein Amt).

Beratungsleistungen - 1. - 2. Aufruf: Bundesförderprogramm Breitband

Förderfähige Maßnahmen/ Fördergegenstand

  • Analyse der Ist-Situation / Ermittlung von Kostensenkungspotenzialen
  • Machbarkeitsstudien und Wirtschaftlichkeitsabwägungen
  • Geoinformations-Dienstleistungen
  • Juristische und technische Begleitung bei Ausschreibungsverfahren
  • Beratungsleistungen Gigabitgesellschaft
  • Erstellung von übergreifenden Netzstrukturkonzepten (Glasfaserfortschrittsplanung, nur Landkreise)

Rechtliche Grundlage

Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland

Förderhöhen und Förderquoten

Beratungsleistungen bis 50.000 Euro (Vollfinanzierung)

Antragsberechtigte

Zuwendungsempfänger ist die im Projektgebiet gelegene Gebietskörperschaft (insb. Kommune (auch Stadtstaaten), Landkreis, kommunaler Zweckverband oder eine andere kommunale Gebietskörperschaft bzw. ein Zusammenschluss nach dem jeweiligen Kommunalrecht der Länder, z. B. ein Amt).

Zuständiger Projektträger: aconium GmbH

Projektträger unterstützen Bundes- und Landesministerien bei der Umsetzung von Förderprogrammen. Sie wickeln Fördermittel ab, begleiten Projekte fachlich und organisatorisch und sorgen dafür, dass alle Verfahren korrekt eingehalten werden. Dafür können sie von den Ministerien mit hoheitlichen Aufgaben betraut werden. Projektträger sind damit zentrale Anlaufstellen für Antragstellende und sorgen für ein einheitliches, transparentes Förderverfahren.

Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) hat die aconium GmbH als Projektträger für das Bundesförderprogramm Gigabit eingesetzt. aconium übernimmt dabei die Aufgaben einer Bewilligungs- und Prüfbehörde und stellt sicher, dass die Vorgaben der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und weiterer rechtlicher Regelungen eingehalten werden. Die fachliche Aufsicht liegt beim BMDS, das die Umsetzung des Programms steuert und entsprechende Weisungen erteilt. aconium begleitet Kommunen und Projektbeteiligte während des gesamten Förderprozesses – von der Antragstellung bis zum Projektabschluss.