Förderprogramm kompakt: Ziele und Voraussetzungen
Die Gigabitförderung des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) können Gebietskörperschaften wie Kommunen, Landkreise, Zweckverbände oder Unternehmen in öffentlicher Trägerschaft beantragen. So sollen digitale Teilhabe gestärkt und gleichwertige Lebensverhältnisse geschaffen werden – in Städten wie im ländlichen Raum. Mithilfe der Förderung kommt schnelles Internet dort an, wo es bisher fehlt. Es schafft klare Regeln, Planungssicherheit und gezielte Unterstützung – für eine zukunftsfähige digitale Infrastruktur in ganz Deutschland.
Fördergegenstand, Fördermodelle & Antragsberechtigte
Die Bundesregierung fördert lokale Glasfaserprojekte, wenn sie klare Konnektivitätsziele erreichen. Förderfähig sind Gebiete, in denen es noch kein Netz gibt, das zuverlässig mindestens 300 Mbit/s im Download und mindestens 150 Mbit/s im Upload bereitstellt. Voraussetzung ist außerdem, dass sich der Ausbau wirtschaftlich nicht rechnet und kein privates Unternehmen plant, das Gebiet in den nächsten drei Jahren eigenständig zu erschließen. So wird gezielt dort unterstützt, wo der Markt allein nicht ausreicht.
Ob ein Gebiet gefördert werden kann, hängt von der vorhandenen Netzversorgung ab. Dafür werden Gebiete nach den Vorgaben in den EU-Leitlinien sowie der Gigabit-Rahmenregelung (Gigabit-RR) in weiße, graue und schwarze NGA-Flecken eingeteilt.
- Weiße NGA-Flecken sind Gebiete, in denen noch kein NGA-Netz vorhanden ist und voraussichtlich auch nicht in den nächsten drei Jahren ausgebaut wird.
Aufgreifschwelle: förderfähig sind Anschlüsse mit weniger als 30 Mbit/s im Download . - Graue NGA-Flecken sind Gebiete, in denen bereits ein NGA-Netz vorhanden ist oder voraussichtlich in den nächsten drei Jahren ausgebaut wird.
Aufgreifschwelle: weniger als 100 Mbit/s im Download - Schwarze NGA-Flecken sind Gebiete, in denen mindestens zwei NGA-Netze vorhanden sind oder voraussichtlich in den nächsten drei Jahren ausgebaut werden.
Nicht förderfähig.
Ein zentrales Ziel der Förderung ist die flächendeckende Versorgung mit leistungsfähigen Breitbandnetzen. Deshalb sind auch sogenannte sozioökonomische Schwerpunkte ausdrücklich förderfähig. Dazu zählen private und öffentliche Einrichtungen wie Schulen, Krankenhäuser, Verwaltungen oder Gewerbestandorte, die für die gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung besonders wichtig sind.
Gefördert werden sowohl Beratungsleistungen zur Begleitung des Glasfaserausbauprojektes mit bis zu 100 Prozent als auch Infrastrukturprojekte im Betreibermodell oder im Wirtschaftlichkeitslückenmodell. Gemeinden können bis zu 50.000 Euro, Landkreise und große kreisfreie Städte bis zu 200.000 Euro für Beratungsleistungen erhalten. Kommunen erhalten für den Ausbau, abhängig von der Steuerkraftmesszahl der Region, eine Förderquote von 50 Prozent, 60 Prozent oder 70 Prozent der Kosten.
Open-Access im geförderten Gigabitausbau
Ein zentrales Förderprinzip der Gigabitförderung ist der offene und diskriminierungsfreie Netzzugang. Geförderte Infrastrukturen müssen so ausgestaltet sein, dass sie von mehreren Diensteanbietern genutzt werden können und ein fairer Wettbewerb ermöglicht wird. Dies erfolgt im Rahmen von Open-Access-Vorgaben, die sowohl den Zugang zu passiven Infrastrukturelementen wie Leerrohren als auch zu aktiven Vorleistungsprodukten regeln. Eine besondere Rolle spielt dabei VULA (Virtual Unbundled Local Access) als standardisiertes Layer-2-Zugangsprodukt, das es Dritten erlaubt, eigene Dienste über das geförderte Netz anzubieten.
Die Bedingungen für Open Access und VULA, einschließlich technischer Anforderungen und Preisrahmen, werden bundeseinheitlich festgelegt und in Abstimmung mit der Bundesnetzagentur konkretisiert. Betreiber sind verpflichtet, relevante Infrastrukturdaten bereitzustellen und Meldungen an die Bundesnetzagentur vorzunehmen. Damit wird sichergestellt, dass geförderte Netze langfristig offen, effizient nutzbar und im Sinne einer nachhaltigen Marktstruktur betrieben werden.

