GIGABITFÖRDERUNG
Förderung im Überblick
Zielsetzung
Die Gigabitförderung des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung unterstützt Gebietskörperschaften wie Kommunen, Landkreise, Zweckverbände oder Unternehmen in öffentlicher Trägerschaft beim Ausbau von Glasfasernetzen in Gebieten, die bislang unzureichend mit gigabitfähigen Anschlüssen versorgt sind. So sollen digitale Teilhabe gestärkt und gleichwertige Lebensverhältnisse geschaffen werden – in Städten wie im ländlichen Raum.
Mithilfe der Förderung kommt schnelles Internet dort an, wo es bisher fehlt. Deshalb sind auch sogenannte sozioökonomische Schwerpunkte ausdrücklich förderfähig. Dazu zählen private und öffentliche Einrichtungen wie Schulen, Krankenhäuser und Gewerbestandorte, die für die gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung besonders wichtig sind.
Ein zentrales Prinzip der Gigabitförderung ist der Open Access Zugang, der sicherstellt, dass die geförderte Infrastruktur von mehreren Dienstanbietern genutzt werden kann. Dies fördert einen fairen Wettbewerb und ermöglicht es, dass Dritte ihre eigenen Dienste über das geförderte Netz anbieten können (z. B. durch VULA, Virtual Unbundled Local Access). Die Bedingungen für den Open Access Zugang sowie die Preisgestaltung werden bundesweit festgelegt und durch die Bundesnetzagentur überwacht, um eine langfristig nachhaltige Marktstruktur zu gewährleisten.
Voraussetzung & Förderfähigkeit
Förderfähig sind Gebiete, in denen es noch kein Netz gibt, das zuverlässig mindestens 300 Mbit/s im Download und mindestens 150 Mbit/s im Upload bereitstellt. Voraussetzung ist außerdem, dass sich ein privatwirtschaftlicher Ausbau nicht rechnet und kein privates Telekommunikationsunternehmen plant, das Gebiet in den nächsten drei Jahren eigenständig zu erschließen. So unterstützt die Förderung gezielt dort, wo der Markt allein nicht ausreicht.
Fördergegenstand
Beratungsleistungen
Ein Bestandteil des Programms ist die Förderung externer Beratungsleistungen. Beratungsunternehmen unterstützen Gebietskörperschaften fachlich und strategisch – von der Antragstellung über den Branchendialog und das Markterkundungsverfahren bis zur Projektumsetzung und Abschluss. Auch technische, wirtschaftliche und konzeptionelle Fragen, etwa zur Netzstruktur oder Mitnutzung bestehender Infrastrukturen, gehören dazu. Die Förderquote beträgt bis zu 100 Prozent.
Glasfaserausbau
Es gibt zwei Hauptmodelle für die Förderung des Glasfaserausbaus. Je nach Projektkonzeption wird das Wirtschaftlichkeitslücken- oder das Betreibermodell angewendet. Im Wirtschaftlichkeitslückenmodell wird die Differenz zwischen Kosten und erwarteten Einnahmen eines privatwirtschaftlichen Ausbaus gefördert. Beim Betreibermodell errichtet die Kommune die passive Infrastruktur und verpachtet sie. Gefördert wird hier der Investitionsanteil abzüglich der abgezinsten Pachteinnahmen. Für den Ausbau von Glasfaserinfrastruktur können Gebietskörperschaften eine Förderquote von 50 % bis 70 % der Kosten erhalten.
Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt über eine Onlineplattform, die die Gebietskörperschaften Schritt für Schritt durch den gesamten Förderprozess führt – von der Antragseinreichung bis zur Auszahlung der Fördermittel. Gleichzeitig bildet sie das verbindliche Instrument für die Veröffentlichung von Markterkundungsverfahren und Ausschreibungen und stellt die Einhaltung der europäischen Transparenz- und Dokumentationspflichten sicher.
Sämtliche Verfahrensschritte sind – soweit rechtlich zulässig – digitalisiert. Grundlage bilden unter anderem digitale Geostandards, datenbankgestützte Systeme sowie Schnittstellen für Telekommunikations- und Bauunternehmen sowie die Bundesländer.

