Antrag & Verfahren
Anleitung durch das gesamte Förderverfahren
Die Antragstellung in der Gigabitförderung des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) erfolgt über die zentrale Onlineplattform des Projektträgers. Sie bildet das verbindliche Instrument für die Veröffentlichung von Markterkundungsverfahren und Ausschreibungen und stellt die Einhaltung der europäischen Transparenz- und Dokumentationspflichten sicher. Gleichzeitig führt die Plattform Antragsteller Schritt für Schritt durch den gesamten Förderprozess – von der Antragseinreichung bis zur Auszahlung der Fördermittel.
Auch Bundesländer erhalten im Rahmen bestehender Verwaltungsvereinbarungen Zugriff auf die relevanten Verfahren. Unternehmen können sich registrieren, um projektspezifische Informationen abzurufen oder eigene Angaben bereitzustellen. Die angebotenen Funktionen sind jeweils auf das konkrete Verfahren zugeschnitten.
Der Zugang zur Plattform erfolgt über eine einmalige Registrierung, die zunächst vorläufig und anschließend mittels digitaler Identifizierung abgeschlossen wird. Im weiteren Projektverlauf dient die Plattform der vollständigen digitalen Dokumentation, der Mittelanforderung sowie der Abwicklung von Auszahlungen. Hierzu ist sie mit verschiedenen Planungs-, Abrechnungs- und Auszahlungssystemen verbunden.
Sämtliche Verfahrensschritte sind – soweit rechtlich zulässig – digitalisiert. Grundlage bilden unter anderem digitale Geostandards, datenbankgestützte Systeme sowie Schnittstellen für Telekommunikationsunternehmen, Bauunternehmen und Bundesländer. Insgesamt weist die Gigabitförderung 2.0 damit einen besonders hohen Digitalisierungsgrad auf.
Förderfähige Beratungsleistungen
Ein Bestandteil des Programms ist die Förderung externer Beratungsleistungen. Beratungsunternehmen unterstützen Kommunen fachlich und strategisch – von der Antragstellung über den Branchendialog und das Markterkundungsverfahren bis zur Projektumsetzung. Auch technische, wirtschaftliche und konzeptionelle Fragen, etwa zur Netzstruktur oder Mitnutzung bestehender Infrastrukturen, sind förderfähig.
Die Förderquote beträgt bis zu 100 Prozent. Voraussetzung ist die Beauftragung unabhängiger, qualifizierter Beratungsunternehmen; die Neutralität ist nachzuweisen. Nach Abschluss ist ein Verwendungsnachweis einzureichen.
Infrastrukturprojekte in der Gigabitförderung 2.0
Je nach Projektkonzeption wird das Wirtschaftlichkeitslücken- oder das Betreibermodell angewendet. Im Wirtschaftlichkeitslückenmodell wird die Differenz zwischen Kosten und erwarteten Einnahmen eines privatwirtschaftlichen Ausbaus ausgeglichen. Beim Betreibermodell errichtet die Kommune die passive Infrastruktur und verpachtet sie; gefördert wird der Investitionsanteil abzüglich der abgezinsten Pachteinnahmen.
Das Verfahren beginnt mit einem Branchendialog auf Basis von Potenzialanalyse und Gigabit-Grundbuch. Es folgt das Markterkundungsverfahren, in dem Unternehmen verbindliche Ausbaupläne und Infrastrukturdaten vorlegen; diese entscheiden über die Förderfähigkeit.
Zur Vorbereitung können Kommunen den nutzen, der Kriterien wie Nachholbedarf, Synergien und Zusammenarbeit bewertet und die Förderchancen prognostiziert. In bestimmten Aufrufen ist eine Mindestpunktzahl erforderlich; Auswahlverfahren und Zuwendungsbescheide regeln die Bewilligung.

